Brief zum Gerichtstermin nicht zugestellt, da unbekannt verzogen - Folgen?

8. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
sarahj93
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Brief zum Gerichtstermin nicht zugestellt, da unbekannt verzogen - Folgen?

Person A wurde zu 23 Monaten Haft verurteilt, Anwalt von Person A legt Berufung ein.
Der Richter teilt Anwalt von Person A beiläufig mit, dass es gute Chancen darauf gibt, dass die Strafe nach Berufung zur Bewährung ausgesetzt wird, wenn seine Sozialprognose positiver ist (Job finden) und er den Geschädigten das Geld zurück zahlt.
Person A zieht zwischen Verurteilung und Berufungsverfahren beruflich ins Ausland, meldet sich in Deutschland ab.
Brief zum Berufungsverfahren wird Person A nicht zugestellt, da er an der ursprünglichen Adresse nicht mehr wohnt, seine neue Adresse ist nicht bekannt.
Person A erfährt erst später von dem Berufungsverfahren.
Welche Konsequenzen drohen Person A? Darf das Verfahren ohne Person A stattfinden? Wird Person A wegen fernbleiben oder gar Flucht zur (bundesweiten/europaweiten/internationalen?) Fahndung/Verhaftung ausgeschrieben? Wird das Berufungsverfahren wiederholt?
Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von sarahj93):
Welche Konsequenzen drohen Person A?


Dass er die 23 Monate absitzen muss, weil das Urteil inzwischen rechtskräftig ist.

Zitat (von sarahj93):
Darf das Verfahren ohne Person A stattfinden?


Wenn sein Anwalt vor Ort war und das Gericht die Anwesenheit des Angeklagten für entbehrlich gehalten hat, ja.

Zitat (von sarahj93):
Wird Person A wegen fernbleiben oder gar Flucht zur (bundesweiten/europaweiten/internationalen?) Fahndung/Verhaftung ausgeschrieben?


Wenn das Urteil bereits rechtskräftig ist, kann das natürlich gut möglich sein.

Zitat (von sarahj93):
Wird das Berufungsverfahren wiederholt?


Falls die Berufung verworfen wurde, weil auch der Anwalt nicht da war, nein. War der Anwalt da, aber das Gericht wollte ohne Anwesenheit des Angeklagten nicht verhandeln, wird eine erneute Ladung zugestellt. Kommt der Angeklagte auch auf diese Ladung hin nicht, wird die Berufung endgültig verworfen.

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