Briefgeheimnis verletzt / förmliche Zustellung

20. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Bad_Devil
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
Briefgeheimnis verletzt / förmliche Zustellung

Hallo und guten morgen liebe Forumsmitglieder.

Ich hoffe das Thema ist hier im richtigen Unterforum. Vorweg, ich bin lange ein stiller Mitleser gewesen, habe aber jetzt selber dann auch mal eine Frage bzw. benötige Euren Rat.

Ich war 2 Wochen dienstlich unterwegs. Gestern bin ich nach Hause gekommen und hatte einen netten gelben Umschlag im Briefkasten. Der Umschlag wurde, laut Datum des Postboten auf dem Umschlag am 13.09.2019 eingeworfen. Es handelt sich um eine formelle Zustellung.

Vielleicht kann sich jemand vorstellen, dass, wenn man von einer Reise Spätabends nach Hause kommt und findet einen solchen Umschlag, die Emotionen etwas angespannter sind. Falls nicht, bei mir ist es so, dass ich zwar grundsätzlich kein schlechtes Gewissen habe / hatte - aber sich doch so etwas wie ein flaues Gefühl im Magenbereich breit machte. Jedenfalls habe ich noch vor allem anderen (Koffer auspacken etc.) den Umschlag aufgerissen.

Tja und leider ist jetzt glaube ich, die Ka.... am dampfen. Der Brief ist gar nicht für mich. Der Brief ist für eine andere Person die angeblich unter der gleichen Anschrift wie ich wohne, ich aber gar nicht kenne und deren Name mir nichts sagt. Sprich diese Person wohnt weder in meinem Haus noch in der unmittelbaren Nachbarschaft.

Weiß jetzt nicht wie ich vorgehen soll. Also schön ich habe diesen Brief ungerechtfertigter Weise geöffnet aber meines Erachtens hätte der Postbote den gar nicht zustellen, sprich in meinen Briefkasten werfen dürfen.

Was mache ich jetzt mit dem Ding. zukleben, Anschrift durchstreichen und in den nächsten Briefkasten einwerfen. Entsorgen? Im Normalfall würde ich eventuell ja noch beim Amtsgericht anrufen, das Aktenzeichen nennen und erläutern was passiert ist aber dann Wissen die doch, dass ich den Brief geöffnet habe !!

Wenn ich den Brief "entsorge" dann können die drin befindlichen Fristen von dem eigentlichen Empfänger niemals eingehalten werden und wenn das dann irgendwann rauskommt, kann der mich vielleicht auf Schadensersatz etc. verklagen.

Irgendwie alles nicht so toll.... Wer hat einen guten Rat für mich ?

Gruß

Devil


-- Editiert von Bad_Devil am 20.09.2019 03:15

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16832x hilfreich)

Ich schließe mich dem Rat von @NikSeib an. Das versehentliche Öffnen eines Briefes, der sich im eigenen Briefkasten befunden hat ist nicht strafbar.

Neben der Info an das Amtsgericht solltest Du den Brief wieder zukleben und über die nächste Poststelle zurückgehen lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Bad_Devil):
aber meines Erachtens hätte der Postbote den gar nicht zustellen, sprich in meinen Briefkasten werfen dürfen


Fehler passieren. Es gibt auch Leute, die ziehen anderen die Briefe aus dem Kasten und werfen sie woanders ein, nur weil sie sich geärgert haben, daß die Party gestern abend zu laut war. So ein Spezi wohnt auch bei mir im Haus.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von Bad_Devil):
aber sich doch so etwas wie ein flaues Gefühl im Magenbereich breit machte. Jedenfalls habe ich noch vor allem anderen (Koffer auspacken etc.) den Umschlag aufgerissen.

Deshalb schaue ich immer erst ob der überhaupt für mich ist.


Ansonsten sehe ich das so wie die Vorredner.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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