Bruder hat Sexting betrieben, Anzeige möglich?

2. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Naturfreund9221
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bruder hat Sexting betrieben, Anzeige möglich?

Guten Tag,

auch wenn er sich unter Umständen vollkommen grundlos Gedanken macht, möchte ich hier mal eine allgemeine Einschätzung der Thematik erbitten. Und zwar geht es um meinen Bruder, der 33 Jahre alt ist und noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Er ist vor kurzem nach München gezogen und hat sich von seiner Freundin getrennt, weshalb er im Online-Dating aktiv ist. Er hat vor einem Monat über eine große bekannte Dating-Plattform (Sitz der Plattform in den Vereinigten Staaten) eine junge Frau (31 Jahre) kennengelernt. Bereits dort machten beide deutlich, dass sie eher eine lockere Geschichte suchen und die Konversation war dort auch ihrerseits bereits durch sexuelle Anspielungen geprägt. Sie verlagerten die Konversation darauf hin auf Snapchat und schrieben mehrere Tage, erneut mit sexuellen Anspielungen und auch ein zeitnahes Treffen war geplant. Letztes Wochenende schrieben die beiden Abends erneut via Snapchat, die Stimmung war wohl stark sexuell und sie schickte ihm im Laufe der Unterhaltung einen Snap, wo sie nur mit einem knappen Höschen bekleidet mit gespreizten Beinen im Bett (mit einer doppeldeutigen Bemerkung unterlegt) lag. Davon im Hormonrausch eindeutig etwas zu übereifrig, sendete er ihr ein Dick-Pic. Als Reaktion sendete sie einen zwinkernden Smiley, woraufhin er ihr noch ein weiteres Bild versendete. Daraufhin entgegnete sie, dass sie auf derartige Bilder jetzt nicht unbedingt steht und er sah, dass sie einen Screenshot gemacht hat (wird einem bei Snapchat wohl angezeigt?!). Mein Bruder war irritiert und entgegnete nach einer weiteren Bemerkung darauf hin, dass er die Situation wohl fehlinterpretiert habe und dass es ihm Leid tut. Diese Nachricht wurde aber nicht mehr geöffnet, da sie die Freundschaft via Snapchat schon aufgelöst hat.

Auf der Dating-Plattform war der dortige Chat am nächsten Tag nicht mehr auffindbar, offensichtlich hat sie ihn dort gemeldet. Er habe bis jetzt aber weder eine Systembenachrichtung, eine Warnung oder etwas Derartiges erhalten, sein Account ist ganz normal aktiv. Nun macht er sich furchtbare Sorgen, dass sie den Vorfall unter Umständen bei der Polizei angezeigt hat (wäre dann wohl § 184 Abs. 1 Nr. 6). Hierbei stellt er sich folgende Fragen:

Wie realistisch ist dieses Szenario und ist es wahrscheinlich, dass er tatsächlich Post von der Polizei bekommt? Würde ein einziger angefertigter Screenshot über Snapchat ausreichen, ein Ermittlungsverfahren gegen ihn einzuleiten? Schließlich ist dort auf dem Screenshot lediglich das Bild und der Username (sein Vorname) zu sehen, nicht jedoch die offizielle Snapchat-ID?! Darüber hinaus müssten die ermittelnden Behörden den Snapchat-Account mit seiner realen Person in Verbindung bringen können. Dass dies heutzutage technisch möglich ist, ist einleuchtend, jedoch muss Snapchat hier ja seine Daten (IP-Adresse, gespeicherte Handy-Nr etc) herausgeben, was wohl nur sehr zögerlich passiert. Würde ein eventuelles Ermittlungsverfahren im Fall einer Anzeige hier unter Umständen aufgrund des massiven Aufwandes schon wegen Geringfügigkeit eingestellt? Und hätte die Tatsache, dass die Dame auch primär sexuelle Absichten, vorher ein freizügiges Bild versendete und kein Nein äußerte, bei der Bewertung des Sachverhaltes eine Berücksichtigung erfahren? Vom Snap-Verlauf hat er wohl leider keine Bilder gemacht, wohl aber vom Verlauf aus der Dating-App.

Ihm ist die ganze Situation wirklich unangenehm, auch der Dame gegenüber, da hätte mein kleiner Bruder wirklich mal sein Hirn einschalten sollen vorher. Da ich ihn gerade zum ersten Mal in seiner neuen Wohnung besuche und wir uns eigentlich ein paar coole Tage hier in München machen wollen, er gedanklich aber total neben der Spur ist wegen der Nummer, erhoffe ich mir hier, ihn etwas runterbringen zu können. Safe, sein Verhalten war nicht in Ordnung, jedoch schätze ich persönlich die Situation recht entspannt ein, zumal die junge Frau wohl auch nicht ganz unschuldig war und ich es sogar für unwahrscheinlich halte, dass sie ihn angezeigt hat. Wäre trotzdem für eine kurze Beurteilung der Thematik dankbar!

Mit besten Grüßen




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130711 Beiträge, 41571x hilfreich)

Zitat (von Naturfreund9221):
araufhin entgegnete sie, dass sie auf derartige Bilder jetzt nicht unbedingt steht

Wenn sie auf das Dick-Pic einen Smiley sendete, frage ich mich, was genau er danach sendete?



Zitat (von Naturfreund9221):
Würde ein einziger angefertigter Screenshot über Snapchat ausreichen, ein Ermittlungsverfahren gegen ihn einzuleiten?

Es würde sogar die rein wörtliche Beschreibung des Vorfalles dafür ausreichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Naturfreund9221
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn sie auf das Dick-Pic einen Smiley sendete, frage ich mich, was genau er danach sendete?


Wohl ein ähnlich freizügiges Bild seiner Schilderung nach. Der Smiley soll verschmitzt grinsend gewesen sein, nicht ablehnend.

Zitat (von Harry van Sell):
Es würde sogar die rein wörtliche Beschreibung des Vorfalles dafür ausreichen.


Das ist ja klar, ein entsprechender Strafantrag führt wohl auch zu einem Ermittlungsverfahren. Die Frage wäre viel eher, ob dieses weiter verfolgt werden würde. Sein Snapchat-Account muss ja mit seiner Person in Verbindung gebracht werden und der Betreiber scheint bei derartigen Vorfällen wohl nicht gerade übereifrig zu kooperieren. Die junge Frau kannte wohl auch nicht seinen vollständigen Namen oder seine Adresse, nur den Vornamen.

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#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 1148x hilfreich)

Hier wird nie Strafanzeige erstattet werden. Der Gedanke daran ist schon leicht paranoid. Zudem ist die Strafbarkeit der Tat des Bruders fraglich. Der Bruder sollte zukünftig aber trotzdem nicht mehr so etwas machen.

Möglichkeiten, um den Bruder zu ermitteln, sehe ich durchaus. Im Internet ist man nicht immer so anonym, wie man sich das einbildet. Das ist weniger eine rechtliche Frage und vielmehr eine tatsächliche Frage. Aber diese kann hier egal sein, da (wie gesagt) niemals Strafanzeige erstattet werden wird.

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#4
 Von 
Naturfreund9221
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Hier wird nie Strafanzeige erstattet werden. Der Gedanke daran ist schon leicht paranoid. Zudem ist die Strafbarkeit der Tat des Bruders fraglich. Der Bruder sollte zukünftig aber trotzdem nicht mehr so etwas machen.

Möglichkeiten, um den Bruder zu ermitteln, sehe ich durchaus. Im Internet ist man nicht immer so anonym, wie man sich das einbildet. Das ist weniger eine rechtliche Frage und vielmehr eine tatsächliche Frage. Aber diese kann hier egal sein, da (wie gesagt) niemals Strafanzeige erstattet werden wird.


Danke, das habe ich ihm auch gesagt und einen leichten Hang zur paranoiden Panik hat er tatsächlich. Nach dem (wenn auch unberechtigten) Schrecken dürfte er davon eh die Schnauze voll haben, Ansage von mir hat er diesbezüglich jedenfalls erhalten und er zeigt sich sichtlich einsichtig;).

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