Hallo zusammen
Wenn ein Verfahren wegen Erwerb von Cannabis (es ging wahrscheinlich um eine Menge von ca. 0,5-1,5g) nach §170,2 stpo eingestellt wird, der Beschuldigte jedoch in der Vernehmung eingeräumt hat schon mal etwas Cannabis zu tun gehabt zu haben,
wird dann der Beschuldigte als Btm Konsument bei der Polizei markiert? gibt es Möglichkeiten den Btm Eintrag zu löschen?
Kann man das Löschen der Daten, die bei der ED-Erfassung gespeichert wurden, beantragen? War das durchführen einer ED-Erfassung überhaupt korrekt?
war das Abschneiden von einem Büschel Haare zulässig (es müsste auch dem Ermittler klar gewesen sein, dass sie nicht untersucht werden)? Kann man sich gegen den Ermittler beschweren?
Hat der Beschuldigte nach der Einstellung mit einer Aufforderung zu einem Ärztlichen Gutachten/ Gespräch zum Aufklären der Konsumgewohnheiten durch die Führerscheinstelle zu rechnen?
(Das Verfahren wurde eingeleitet wegen einer belastenden Aussage von einem anderen, sonst gab es keine Beweise oder sowas. Die belastende Aussage wurde kurz nach der Vernehmung des Beschuldigten zurück genommen)
danke schonmal für die Antwort
Gruß Chris
BtM Verfahren eingestellt nach §170,2 stpo
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Guten Tag Chris123,
der Beschuldigte wird in den Polizeiregistern dementsprechend gespeichert, dass das Verfahren eingestellt worden ist und dass der Vorwurf des Btm-Verstoßes vorlag. Die Löschungsfristen aus den Pol-Registern bestimmt sich nach den jeweiligen Landesgesetzen. Nach Fristablauf kann die Löschung veranlasst werden, wenn diese nicht schon automatisch vollzogen worden sein sollte. Ohne nähere Angaben kann eine evtl. Rechtmäßigkeit/Rechtswidrigkeit der ED-Maßnahmen nicht kommentiert werden. Gleiches gilt für das Abschneiden der Haare. Sofern kein sonstiger Anlass bestehen sollte, oder die Ermittlungen dieses für geboten halten, ist die Hinzuziehung eines Arztes hinsichtlich etwaigens Drogenkonsumverhaltens nicht zu erwarten. Desweiteren erfolt eine 2-jährige Speicherung der Daten im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 30.08.2005 16:32:17
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten