BtMG, Handel mit nicht geringer Menge

27. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Peterpan1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
BtMG, Handel mit nicht geringer Menge

Guten Morgen liebes Jura Forum,

vor ein paar Tagen ist einer meiner besten Freunde zu mir gekommen und hat mir ein erschreckende dinge mitgeteilt, welche ich auf Anhieb nicht richtig beantworten konnte.

Es fing alles so an:

Er wohnt bei seinen Eltern und ist 24 Jahre alt und arbeitet als Informatiker in einem Großen Unternehmen.
Eines morgens, vor einigen Tagen, ist die KriPo um 9:00 morgens in das Haus seiner Eltern wo er wohnt, gestürmt und gab Ihm ein Beschluss zur Durchsuchung.
Der Grund dafür war ein junger Mann, der bei der auf Bewährung wegen diversen delikten ist und mit Drogen gehandelt hat und deswegen auch verhaftet wurde.
Er hat ausgesagt das er von Dezember '11 bis April '12 wöchendlich ca. 100 - 200 Gramm Marihuana bei meinem Freund gekauft hätte.
Ein weitere Grund wäre eine "TKÜ" bei meinem Freund.

Bei der Hausdurchsuchung wurde natürlich überhaubt keine Drogen, Utensilien für Drogen oder sonstiger Schrott gefunden.
Sie haben nur sein Handy beschlagnahmt und sont nichts.

Bei der Hausdurchsuchung waren ca. 10 Polizisten und Drogenspürhunde im Einsatz.
Die Polizisten waren recht freundlich zu Ihm und seiner Mutter.
Mein Freund kooperierte ohne jegliche Gewalt oder Beleidigungen oder sonstiges.
Er hat sofort einen Anwalt angerufen, musste jedoch mit auf die Wache Fingerabdrücke abgeben und Fotos wurden von Ihm gemacht.

Er hat zwar nicht einen Akteneintrag also überhaupt keine Vorstrafen jedoch hat er mir zugegeben das er eine Zeitlang mit dem Falschen leuten "abhing",
was ich nicht so richtig nachvollziehen kann.

Würde gerne mal eure Meinung dazu hören.

Was kann auf Ihn zukommen?
Durften diese Polizisten überhaupt so ein Wirbel machen?

Vielen Dank im vorraus.

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7 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33928 Beiträge, 17624x hilfreich)

Natürlich durften sie das - es gab eine Zeugenaussage und offenbar auch Hinweise aus der Telefonüberwachung: Das genügt völlig für eine Hausdurchsuchung. Im Übrigen ist der Tatvorwurf ein ziemlich schweres Delikt, welches mit mindestens einem Jahr Haft bestraft wird. Und daß er keine Vorstrafen hat, beweist ja nun rein gar nichts. Fazit: Hier kann nur ein versierter Anwalt helfen.


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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

quote:
Würde gerne mal eure Meinung dazu hören.


Hmmm, ob er Drogen verkauft hat oder mit "falschen Leuten" abhing, können wir nicht wissen. Irgendwie muß der Bursche, der ihn belastet, ja auf ihn kommen. Wobei man immer sehen muß, dass der ja nicht nur den Freund belastet, sondern auch sich selbst, denn er gibt selbst auch den Ankauf dieser Mengen zu. Ob das ggf. trotzdem sinnbringend für ihn ist, müßte ein Anwalt im Rahmen einer Gesamtschau per Akteneinicht feststellen. Meist ist es so, dass an diesen Belastungen schon was dran ist. Mal mehr, mal weniger.

quote:
Durften diese Polizisten überhaupt so ein Wirbel machen?


Natürlich. Es lag der Verdacht einer schweren Straftat (Verbrechen statbestand) vor.

quote:
Was kann auf Ihn zukommen?


Wenn er wegen "nicht geringer Menge" verurteilt wird, Freiheitsstrafe von 1 bis 15 Jahren, also mindestens 1 Jahr, bzw. knapp drüber, da 5 Fälle (5 Käufe von Dez. bis Apr.) zur Debatte stehen. An 15 Jahre wird er natürlich bei weitem nicht heranreichen. Ohne jegliche Vorstrafe ist grds. auch eine Bewährungsstrafe denkbar, also irgendwas zwischen 1 und 2 Jahren zur Bewährung.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#3
 Von 
Peterpan1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
da 5 Fälle (5 Käufe von Dez. bis Apr.) zur Debatte stehen.


Dezember = 4 Wochen
Januar = 4 Wochen
Februar = 4 Wochen
März = 4 Wochen
April = 4 Wochen
Geasmt = 20 Wochen x ca. 200 Gramm

Gesamt = 4 KG mhh.. die müssen doch wohl
mindestens eine Observation machen, damit die 100% sicher sind wo das Zeug herkommt oder ob das alles überhaupt stimmt?!



-- Editiert Peterpan1234 am 27.07.2012 12:23

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33928 Beiträge, 17624x hilfreich)

Nö, müssen sie nicht. Zeugenaussagen genügen völlig, zumal sich der Zeuge hier ja selbst schwer belastet.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

quote:
Geasmt = 20 Wochen x ca. 200 Gramm


Ach so. ja, verlesen. 1 mal pro Woche, nicht pro Monat. Also 20 Fälle des Handels...

quote:

die müssen doch wohl
mindestens eine Observation machen, damit die 100% sicher sind wo das Zeug herkommt oder ob das alles überhaupt stimmt?!


Nö, das "müssen" sie evtl. in schlechten TV-Krimis, aber nicht in der Realität.

Eine Zeugenaussage ist grds. ein Beweis(mittel). Wie die dann letztendlich im Gesamtkontext gewertet wird, wird sich zeigen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#6
 Von 
Peterpan1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die Antworten.

Muss diese Person (Zeuge) vor Gericht gegen meinen Freund aussagen, damit das alles Hand und Fuß hat, oder reicht schon eine Unterschrift auf einem Stück Papier?

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33928 Beiträge, 17624x hilfreich)

Vor deutschen Gerichten gilt der Grundsatz der Mündlichkeit - er muß es also vor Gericht wiederholen. Sollte er es sich anders überlegen oder die Aussage verweigern, kann man aber auch einfach den Polizisten vorladen, vor dem er ausgesagt hat. Der kann dann (mündlich) berichten: "Der X hat dann und dann folgende Aussage gemacht...".

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