Eine Person wurde zu einer Jugenstrafe von 1 Jahr und 7 Monaten verurteilt wegen Handeltreiben mit BtM.
Die Jugendstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. (Insgesamt 3 Jahre Bewährung)
Die Bewährung wurde natürlich erfolgreich absolviert.
Wie lange steht der Eintrag nun im Bundeszentralregister bzw. im Führungszeugnis?
Und ab wann wird die Zeit runtergezählt? Ab dem letzten Bewährungstag?
(Spielt es eine Rolle ob die Person ein paar Jahre davor schon mal vor Gericht war aber das Verfahren gegen eine Leistung von 20 Sozialstunden eingestellt wurde?)
Es geht vor allem um das Berufsleben (falls ein Führungszeugnis
verlangt wird) und mögliche Auslandsaufenthalte (wenn ein Visa benötigt wird).
Danke schon mal im Voraus!
BtMG Jugendstrafe im Führungszeugnis?
12. Juni 2019
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Frage vom 12. Juni 2019 | 21:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 12. Juni 2019 | 22:37
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 2x hilfreich)
Schaust Du hier: http://www.kinderrecht-ratgeber.de/kinderrecht/strafrecht/fuehrungszeugnis.html Der zweite Spiegelpunkt gibt die Antwort.
#2
Antwort vom 13. Juni 2019 | 00:48
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9518x hilfreich)
Im Führungszeugnis steht's nicht, im BZR für 5 Jahre ab Urteilsdatum.
Und jetzt?
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