Hallo,
Ich habe letzte Woche einen Brief von der Polizeidienststelle in meiner Nähe erhalten mit dem Wortlaut :
"Vorladung
Sehr geehrter Herr X,
in der Ermittlungssache
Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis und Zubereitungen vom XX.01.2015 bis XX.09.2015 in XXXXX
ist ihre Vernehmung / Anhörung als Beschuldigter erforderlich.
Sie werden daher gebeten am blablabla in der Dienststelle vorzusprechen."
Nun werde ich dort nicht hingehen wie mir 99,9% aller Forenbeiträge im Internet und hier auf der Seite empfehlen, allerdings frage ich mich was nun auf mich zukommt, da
1. Kein direkter Verstoß in der Vorladung steht im Sinne einer Straftat nach Paragraph 29/31
und ich
2. Nie von der Polizei direkt mit Cannabis erwischt wurde.
Ich beziehe ab und zu kleinere Mengen im bereich von 1-3 g im Internet und im oben genannten Zeitraum kam eine dieser Bestellungen nicht an. Die nicht angekommene Bestellungen war im Bereich von 1-2g.
Nun ist die Frage ob ich einen mir einen Anwalt nehmen und eine Akteneinsicht beantragen soll oder ob es reicht das Ermittlungsverfahren "auszusitzen". Muss ich außerdem mit einer Erkennungsdienstlichen Behandlung rechnen?
Ich bin bei der Polizei noch nie aufgefallen und habe mir meines Wissens auch sonst nichts zu schulden kommen lassen.
mfg Horst 279
-- Editier von horst279 am 07.12.2015 12:57
BtMG- Vorladung durch die Polizei ohne Paragraphen angabe
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Zitat:Nun ist die Frage ob ich einen mir einen Anwalt nehmen und eine Akteneinsicht beantragen soll oder ob es reicht das Ermittlungsverfahren "auszusitzen".
Das kann man, ohne den Tatvorwurf zu kennen, nicht wissen.
Zitat:Muss ich außerdem mit einer Erkennungsdienstlichen Behandlung rechnen?
Kommt auch auf den Tatvorwurf an. Bei einer 2g-Internetbestellung eher nicht.
Für mich sieht es aufgrund des langen Zeitraumes so aus, als ob der Versender hochgenommen wurde und seine Kundendatenbank mit den Bestellungen Sie nun belastet. Haben Sie den Erhalt des Cannabis eigenhändig quittiert?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn sie quittiert wie im Sinne der unterschrift bei erhalt eines Paketes meinen, dann nicht. Die einzige "quittierung" findet über die Website auf der bestellt wurde statt, indem das zurückgehaltene Geld freigegeben wird und es der Händler erhält. Diese Einträge werden aber innerhalb von 2 Wochen aus dem System der Website gelöscht. Ich habe nach der nicht erhaltenen Briefsendung nicht mehr bei dem entsprechenden Händler bestellt. Allerdings frage ich mich, Falls sie meine Bestellung bei dem Händler haben würde in meiner Vorladung nicht etwas vom Erwerb / Handel mit Cannabis stehen?
Zitat:würde in meiner Vorladung nicht etwas vom Erwerb / Handel mit Cannabis stehen?
Nein, nicht unbedingt, bzw. meistens ist es so allgemein gehalten, wie es auch hier der Fall ist.
Wir haben ein Ermittlungsverfahren. Anders ausgedrückt, es wird erst ermittelt, welche Straftatbestände erfüllt sein könnten. Wie sollte in der Ladung drinnen stehen, was man in Zukunft noch ermitteln möchte?
wirdwerden
Sollte ich nun Akteneinsicht beantragen um zumindest zu erfahren was genau mir vorgeworfen wird oder sollte ich noch abwarten bis ich von der Polizei oder Staatsanwaltschaft kontaktiert werde.
Du selbst wirst in einem laufenden Verfahren kaum Akteneinsicht bekommen. Wenn Du eine Ladung hast, dann bist Du doch schon kontaktiert worden. Wenn Du da nicht erscheinst, wird der Staatsanwalt nach Lage der Akten entscheiden, und das wars.
wirdwerden
Laut ihrer Aussage klingt es so, als sei mein Aktionsrahmen begrenzt darauf zu warten und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Sehe ich das soweit richtig?
Nee, man kann auch zum Termin bei der Polizei gehen, schauen, um was es geht und dann immer noch entscheiden, ob man aussagt, einen Anwalt hinzuzieht oder gar nichts macht.
wirdwerden
Theoretisch geht das - praktisch hat sich da schon mancher "verquatscht", weil die Polizisten doch so nett und verständnisvoll waren...
ZitatBriefsendung :
nachdem Sie auch beim Empfang nichts unterschrieben haben, sehe ich hier keine Möglichkeit Ihnen nachzuweisen, dass Sie die Bestellungen
1) selbst getätigt haben
2) empfangen haben
Meine Einschätzung: die Ermittlungsbehörden gehen nicht wirklich davon aus, dass Sie eine große Nummer sind, ansonsten wäre nicht der Brief gekommen, sondern eine Hausdurchsuchung.
Nach den neuen Erkenntnissen tendiere ich zu "aussitzen", Sie können sich so jedenfalls nicht selbst schaden.
Zitat:nachdem Sie auch beim Empfang nichts unterschrieben haben, sehe ich hier keine Möglichkeit Ihnen nachzuweisen, dass Sie die Bestellungen
Die Bezahlung lief ja offenbar über einen Treuhandservice. Und wenn sich da nachweisen lässt, dass das Geld vom TE freigegeben wurde (was ja nach dem Erhalt der Ware passiert - das ist der Sinn der Sache) wird jedes Gericht auch davon ausgehen, dass die Sendung auch zugestellt wurde. Davon abgesehen muß der Versenden -im Streifall- dem Treuhandservice nachweisen, dass er versendet hat. Selbst wenn es also eine Sendung war, die nicht bei Empfang quittiert werden muß, wird es wohl dennoch eine sein, die eine Individualnummer hatte und damit verfolgbar ist (z.B: Einwurfeinschreiben). Selbst wenn die Daten im System des Treuhandservice nach 2 Wochen gelöscht werden (woher weiß man das so genau? Nur weil die Daten für einen selbst nicht mehr aufrufbar sind, heißt das ja nicht, dass sie auch in deren System entfernt wurden), können mglw. beim Versender entsprechende Unterlagen/Daten gefunden worden sein.
Selbst aber wenn sich der Empfang tatsächlich nicht nachweisen läßt, haben wir alleine durch die Bestellung immer noch versuchten Erwerb, bzw. ggf. versuchte Einfuhr (wenn's aus dem Ausland kam). Und mit der Geschichte: "Da hat irgendein mit unbekannter XY BTM an meine Anschrift bestellt und auch noch bezahlt" hat man in der Regel eher seltener Erfolg (wobei Ausnahmen natürl. die Regel bestätigen)
Die Website auf der ich bestellt habe ist ein Ableger von Silkroad im Tor Netzwerk. Da die dort vertretenen Händler keinen Zugriff auf das System der Seite selber haben, ist zu bezweifeln das die Polizei über den Händler Zugriff auf bereits gelöschte Einträge hat, allerdings ist es natürlich möglich das die vom Händler geführten Unterlagen solche Daten enthalten. Die Lieferungen kamen alle aus dem Inland und ich habe nie das Einwurfeinschreiben als Versandoption gewählt. Meine Bestellhistorie in dem in der Vorladung genannten Zeitraum bezieht sich maximal auf 2-3 Bestellungen bei diesem Händler mit Mengen die jeweils unter 3g (meistens 1-2g) lagen.
Da dieser Thread bisher davon ausgeht das der Händler bei dem die Bestellung einging von der Polizei erwischt wurde, wollte ich nun auch mal die Frage stellen Was ist wenn der Händler nicht erwischt wurde.
Nun haben wir 2 Szenarien für die ich gerne eine Antwort auf folgende Fragen hätte:
Szenario 1 : Händler wurde erwischt, meine Bestellungen/Bestellhistorie bei ihm aufgefunden.
Szenario 2 : Händler wurde nicht erwischt, nur die eine Bestellungen wurde im Briefzentrum von der Polizei aufgegriffen.
Was kann bei den hier dargestellten Bestellvorgängen auf mich zukommen. Ist eine Einstellung des Verfahrens ohne Haftstrafe wahrscheinlich?
Muss ich mit einer Geldstrafe rechnen?
Und sollte ich mir sicherheitshalber schonmal einen Rechtsanwalt zulegen und ihn mit Akteneinsicht beauftragen?
ZitatSzenario 2 : Händler wurde nicht erwischt, nur die eine Bestellungen wurde im Briefzentrum von der Polizei aufgegriffen. :
Ich halte dieses Szenario für unrealistisch, denn dann wäre ja nicht so ein langer Zeitraum im Schreiben genannt, sondern nur ein Datum.
ZitatSelbst aber wenn sich der Empfang tatsächlich nicht nachweisen läßt, haben wir alleine durch die Bestellung immer noch versuchten Erwerb, bzw. ggf. versuchte Einfuhr (wenn's aus dem Ausland kam). :
Auch hier muss der Beweis erbracht werden, dass genau der TE die Bestellung aufgegeben hat. "Wer soll es denn sonst gewesen sein" - damit geht der Staatsanwalt vor Gericht baden.
ZitatWas kann bei den hier dargestellten Bestellvorgängen auf mich zukommen. Ist eine Einstellung des Verfahrens ohne Haftstrafe wahrscheinlich? :
Muss ich mit einer Geldstrafe rechnen?
Und sollte ich mir sicherheitshalber schonmal einen Rechtsanwalt zulegen und ihn mit Akteneinsicht beauftragen?
Da wir das 2. Szenario aller wahrscheinlichkeit nach ausschließen können, bleibt die Frage was auf mich im 1. Szenario zukommt : Händler erwischt, meine Kontaktdaten / Bestellungen bei ihm gefunden, Website nicht kompromittiert
Zitat:Auch hier muss der Beweis erbracht werden, dass genau der TE die Bestellung aufgegeben hat. "Wer soll es denn sonst gewesen sein" - damit geht der Staatsanwalt vor Gericht baden.
Zum Beweis reicht die zweifelsfreie Überzeugung des Gerichts (ob es zu der kommt, ist freilich wieder eine andere Frage), aber mit "wer soll es denn sonst gewesen sein" geht man vor Gericht nicht unbedingt baden. Denn sonst könnte jeder Drogenkurier an der Grenze behaupten, dass ihm irgendjemand das Zeug ins Auto gepackt hat ohne sein Wissen und müßte -der Argumentation folgend- zwingend freigesprochen werden (bzw. dürfte erst gar nicht angeklagt werden), weil man seine Schutzbehauptung schon theoretisch nicht mit 100%iger SIcherheit widerlegen kann. Aber das muß man eben auch nicht.
Es wurden auch schon Kuriere verurteilt, die tatsächlich nicht wußten, dass sie als solche mißbraucht wurden. Nur hat es halt niemand geglaubt.
Zitat:bleibt die Frage was auf mich im 1. Szenario zukommt
Eine Haftstrafe wird es bei den in Rede stehenden Mengen sicher nicht geben (mal vorausgesetzt es geht nun überhaupt um diese Internetbestellungen, was ja bisher noch unklar ist).
Wenn die StA meint, dass die vorhandenen Indizien nicht für eine Anklage reichen, wird nach § 170(2) StPO eingesellt.
Je nach Anzahl der Taten, die vorgeworfen werden, ist auch eine Einstellung nach § 31a BtmG denkbar.
Ansonsten halt eine Geldstrafe im Bereich bis 90 Tagessätze.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 09.12.2015 16:51
Heute habe ich die Mitteilung über Einstellung des Verfahrens nach §31a des BtMG
erhalten.
Ich danke euch allen für eure hilfreichen Antworten und hoffe dieser Thread kann anderen in einer ähnlichen Situation helfen.
mfg horst279
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