Hallo
Wurde im mai 2008 zu 1 jahr und 8 monaten zur Bewährung
wegen cannabishandel verurteilt mit 4 jahren bewährung.
Hab ich jetzt noch einen eintrag oder nicht?
Btm
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ja, im BZR bis Januar 2025.
Im Führungszeugnis nicht mehr, wenn es danach keine Verurteilung mehr gab.
Nein danach keine vorfälle mehr.
Weil ich gelesen habe das strafen über 1 jahr 15 jahre drin stehn würden war ich mir unsicher. Also muss ich mir keine sorgen machen ?
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Also muss ich mir keine sorgen machen ? Kommt drauf an, was man vorhat - Tätigkeit in Sicherheitsbereichen (wie etwa auf Flughäfen) oder eine Verbeamtung sind nicht drin. Gewöhnliche Arbeitgeber erfahren nichts.
Zitat:Weil ich gelesen habe das strafen über 1 jahr 15 jahre drin stehn
Das gilt für das Bundeszentralregister... 15 Jahre plus 1 Jahr und 8 Monate.
Für das Führungszeugnis gilt: 5 Jahre plus 1 Jahr und 8 Monate, also bis Januar 2015.
Objektschutz solls sein. Wenn das zeugnis sauber ist dann ist alles gut. Danke vielmals
Naja, rauskommen wird die Verurteilung durch die Überprüfung nach § 34a(1a) GewO. Da wird das BZR gecheckt. Sie ist kein Regelversagungsgrund mehr, aber per Einzelfallentscheidung kann die Zuverlässigkeit iSv. § 34a GewO
durchaus immer noch verneint werden.
Ich will aber auch keinen Pessimismus verbreiten. Wird schon werden...
-- Editiert von !!Streetworker!! am 17.05.2019 18:16
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