Btm erwischt...

6. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
basi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Btm erwischt...

Also ich wurde gestern Abend von den Cops kontrolliert.
Hatte nochn bisschen gras dabei. Habs weggeworfen, aber das ham se gerafft und mich dann mit auf die wache genommen.
Dort haben die polizisten es gewogen. waren 1,5 gramm brutto,
also wenn man des tütchen noch abzieht waren des vielleicht 0,5 gramm oder so.
Ich find des total fürn arsch deswegen jemanden anzuzeigen !!!
Also ich bin noch nicht volljährig und deshalb geht des jetzt erst mal zu den sachbearbeitern vom "Haus des Jugendrechts"...
Was würde da jetzt eventuell auf mich zukommen ???
danke für alle antworten... (wohn in bw)
--> peace

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4 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ich find des total fürn arsch deswegen jemanden anzuzeigen !!!

Dazu ist die Polizei verpflichtet. Und kein Polizist wird für Dich seinen Job riskieren, indem er sich der "Strafvereitelung im Amt" schuldigt macht.

Wärst Du ein "Erwachsener" iSd. Gesetzes (also über 20) würde das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nach § 31a BtmG eingestellt werden.

Wie in puncto Jugendlicher in BA-Wü verfahren wird, weiß ich nicht. Wenn Du Glück hast Einstellung nach § 31a BtmG, ansonsten evtl. Einstellung nach § 45 JGG mit ein paar Sozialstunden als Auflage.

Achja, außerdem wirst Du in der "Falldatei Rauschgift" des BKA gespeichert, und das Verkehrsamt bekommt iaR eine Mitteilung. Wenn Du Deinen Führerschein machen willst (oder hast Du schon einen, z.B. für'n Roller?) wird man sehr genau gucken, da Du zu der "Risikogruppe" der unter 18 jährigen gehörst.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
basi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ja wie darf ich dann dewegen kein führerschein machen oder wie.
bin nämlich grad dabei...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Es kann passieren, daß die Führerscheinstelle ein ärztl. Gutachten von Dir fordert, daß Du in der Lage bist Drogenkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen und bei Dir keine psychichischen Erkrankunken/Abhängigkeit vorliegen. Das hängt aber von der jeweiligen Führerscheinstelle ab und muß nicht unbedingt passieren.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
basi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

dank dir...

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