Btm & führerscheinentzug behördliches führungszeignis belegart 0

22. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Regenblume
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Btm & führerscheinentzug behördliches führungszeignis belegart 0

Guten Tag,

Im januar 2016 habe ich aufgrund von fahren unter drogeneinfluss (1,5 nanogram cannabis im blut) meinen führerschein verloren. Hatte nichts dabei, war eine allgemeine verkehrkontrolle. Dementsprechen "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Habe 1 punkt bekommen und 500 euro bußgeld.

Im märz 2018 wurde ich mit 0,5 g gras erwischt, das wurde eingestellt.

Nun benötige ich das behördliche führungszeugnis, habe ich etwas zu befürchten? Helft mir, ich bin mit dem nerven am ende

-- Editiert von Regenblume am 22.07.2019 01:18

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7 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Im Führungszeugnis steht nichts davon.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Regenblume
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sicher? Es geht um das erweiterte behördliche führungszeugnis. Noch etwas.. bin ende mai mit ca 4 gram gras erwischt worden... jetzt hoffe ich natürlich, dass ich wenn ich das zeugnis diese woche beantrage ich keinerlei post vom staatsanwalt bekomme, denn dann würde das bestimmt drinnen stehen :( )

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chris1234recht123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 5x hilfreich)

Auch dann würde es erst nach Rechtskräftiger Verurteilung drin stehen.

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#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Regenblume):
Sicher? Es geht um das erweiterte behördliche führungszeugnis.

Ganz sicher. Im Führungszeugnis landen lediglich rechtskräftige Verurteilungen. Und das hättest Du mitbekommen. Eingestellte oder laufende Verfahren werden nicht aufgelistet.

Etwas anderes gilt lediglich für die diversen Formen der Sicherheits- oder Zuverlässigkeitsprüfung, hier fließen solche Vorgänge durchaus ein. Aber darum scheint es bei Dir ja nicht zu gehen.

Wenn Du Deine Kontakte zu BTM allerdings wie bisher beibehältst bzw noch weiter intensivierst, dann wird das FZ nicht mehr lange sauber sein. Irgendwann wird nicht mehr eingestellt, und spätestens nach der zweiten Verurteilung ist das FZ "belastet".


-- Editiert von Osmos am 22.07.2019 08:41

Signatur:

Meine persönliche Meinung

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Auch dann würde es erst nach Rechtskräftiger Verurteilung drin stehen. Nicht mal dann - der TE hat ja offenbar keine Vorstrafen - da müßte er schon mehr als 90 Tagessätze bekommen, um einen Eintrag ins FZ zu bekommen, und das kann man hier ausschließen.

-- Editiert von muemmel am 22.07.2019 12:50

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Regenblume
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Osmos):


Etwas anderes gilt lediglich für die diversen Formen der Sicherheits- oder Zuverlässigkeitsprüfung, hier fließen solche Vorgänge durchaus ein. Aber darum scheint es bei Dir ja nicht zu gehen.


-- Editiert von Osmos am 22.07.2019 08:41



Inwiefern? Wie meinst du das? Bin in der pflege tätig.

Nein, kein kontakt mehr in dem Milieu

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Wie meinst du das? Er meint, was er schrieb - Sicherheitsüberprüfungen wie z. B. für Jobs auf Flughäfen oder in Gefängnissen.
Bin in der pflege tätig. Da ist eine Sicherheitsüberprüfung recht unwahrscheinlich.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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