Btm verdacht auf arbeit

25. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Manolo2017vChr
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Btm verdacht auf arbeit

Hallo :)
Ich arbeite als krankenpfleger seit 8 jahren in einem krankenhaus.Ein sehr enger arbeitskollege der auch in einr hohen führunsposition in unserer arbeit tätig ist erzählte mir heute dass jemand zum einrichtungsleiter gegangen ist und behauptet hat ich würde betäubungsmittel in meinem spint bunkern.Ich selbst wurde noch nicht auf den vorwurf angesprochen und mein kollege der mir das gesteckt hat meinte auch ich soll erstmal die füße still halten und abwarten was auf mich zukommt.es ist bekannt im betrieb dass ich mal ein drogenproblem hatte.ich war vor 2 jahren länger krankgeschrieben weil ich auf eine drogentherapie gegangen bin um zu versuchen vom kiffen wegzukommen.danach konnte ich wieder ganz normal in dem krankenhaus weiterarbeiten.in den 8 jahren in denen ich dort arbeite habe ich mir nie etwas zu schulden kommen lassen bis auf das eine mal wo ich auf therapie gegangne bin ,wobei ich das nicht als negativ betrachten würde.meine frage ist jetzt:
Wie geht es nun weiter bzw was wird passieren wenn mein chef der meinung ist da sei was dran an dem gerücht.Wenn die polizei mit ins spiel gebracht wird dann werden sie meinen spint durchsuchen.wenn sie dort nicht das finden was sie suchen wie geht es dann weiter?können mein arbeitgeber zb einen drogentest anordnen den ich dann auch machen MUSS?und wenn ja wie wird es weitergehen wenn der test zb THC positiv ist?bekommt die polizei eine haussuchung bei der Staatsanwaltschaft durch nur weger dem gerücht ich würde etwas im spint verstecken/versteckt haben?kann sie mein haus durchsuchen weger einem positiven btmtest?Jeder der diese frage beantworten möchte sollte wissen ich wohne in Bayern...:(
bitte bitte schreibt mir nicht:warum kiffst du? was machst du fürn ****** bla bla!!!
ich möchte einfach eine realistische einschätzung von einem unabhängigen mennschen der die situaion objektiv betrachtet :)

Vielen Dank im voraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12304.02.2022 23:25:13
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 29x hilfreich)

Einen unfreiwilligen Test kann nur ein Richter anordnen. Ob dieser das tut, hängt von der Beweis- bzw Verdachtslage ab. Es muss sich ja auch um eine strafbare Menge handeln (>Eigenbedarf). Würde tippen, dass die Glaubürdigkeit des Zeugen eine Rolle spielt.
Ohne den Test kann dir strafrechtlich niemand was. Ein verweigerter freiwilliger Test ist aber natürlich "karriereschädigend".

Kommts zum Test und ist er THC positiv, so erhärtet oder bestätigt dieser den Zeugen (also dass BTM im Spint lagen). Aber THC positiv zu sein ist erstmal auch keine Straftat. Es kommt also darauf an, ob der Besitz einer verbotenen Menge dadurch als bewiesen angesehen wird. Was mit sicherheit dann klar ist, ist, dass der Job fristlos weg, da du unter Drogeneinfluss beim Patienten warst.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wir haben hier doch zwei Problemkreise. Der eine ist der strafrechtliche. Da muss nicht unbedingt allzuviel raus kommen. Völlig unabhängig davon ist die arbeitsrechtliche. Und da brennt bei Dir die Hütte. Ein Junkie mit einer gescheiterten Drogentheraphie, das geht doch gar nicht in Deinem Beruf.

Ich würde sofort einen Anwalt einschalten. Eben wegen dieser Problematik.

wirdwerden

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)


Sehe ich ähnlich.
Ich würde mir mehr Sorgen um den Erhalt des Arbeitsplatzes machen als wegen irgendwelcher strafrechtlicher Konsequenzen.
Sie arbeiten im einem Krankenhaus, wo Medikamente, die dem BtMG unterliegen, mehr oder weniger frei herumstehen. In den Einrichtungen, die ich kenne, werden grundsätzlich keine Mitarbeiter, die ein Drogenproblem haben oder hatten, an Arbeitsplätzen eingesetzt, wo Zugriff auf BtM besteht - allein schon wegen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Manolo2017vChr
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ja das stimmt auf jedenfall ich wurde damals nach der (erfolgreich abgeschossenen) therapie nur wieder eingestellt weil es im endeffekt "nur" um marijuana ging und nicht um Medis.Das "lustige" an der sache ist ja dass ich wirklich niemals in den 8 jahren dinge die mir vorgeworfen werden in meinem spint hatte.das ist ja das was mich so ärgert...ijmd hat dort was gegen mich der von meiner vorgeschichte wind bekommen hat.ich werde jetzt erstmal alles dafür tun dass ich meinen körper sauber bekomme und in der zwischenzeit werde ich zusehen dass ich herausfinde wer das behauptet hat.es kommt nur einer in frage und der möchte auf der karriereleiter ein treppchen weiter rauf steigen soviel ich weiß und das ist schonmal ein indiz für mich dass er mich versucht dafür zu benutzen.

dass sind so momente in meinem leben wo meine existenz in frage steht und sowas beschäftigt natürlich...

danke für die antworten leute


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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Nur allgemein und am Rande, da es offenbar immer noch Irrtümer diesbezüglich gibt:

Zitat (von "cfunke"):
Es muss sich ja auch um eine strafbare Menge handeln (>Eigenbedarf)
[...]
...ob der Besitz einer verbotenen Menge ...



Auch eine Menge < / = Eingenbedarf ist "strafbar"/verboten. Es gibt keine "Menge" die man legal besitzen darf (es sei denn, man hat eine Erlaubnis). Jeglicher Besitz ist strafbar. Die StA kann(!) von der Verfolgung absehen, wenn die Menge gering ist, nur zum Eigenbedarf gedacht ist und -und das "vergessen" viele- kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Öffentl. Interesse kann sich auch aus der beruflichen Stellung ergeben. Es wird in aller Regel bejaht, z.B. bei Lehrern, Erziehern, Justizvollzugsbeamten ... und auch bei Krankenpflegern ist es nicht unwahrscheinlich. Nicht umsonst gibt es die Mitteilungspflicht nach Nr. 13 Mistra, wenn entspr. Anklage erhoben wird.

Was diesen Fall hier angeht:

...sehe ich es wie wirdwerden und drkabo ... Es ist viel mehr ein arbeitsrechtliches Problem, als ein strafrechtliches ....

-- Editiert von !!Streetworker!! am 25.05.2017 13:30

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ Streetworker: sehr hilfreich.

@ Manolo: es geht nicht um diesen blöden Spint. Es geht schlicht und ergreifend um die Frage, ob Du Deinen Beruf noch ausüben darfst. Und Du bist ja offensichtlich nicht "clean."

Konzentrier Dich doch endlich mal auf das, auf das es ankommt.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 25.05.2017 16:09

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