BtmG Beihilfe

20. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Kala
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
BtmG Beihilfe

Hallo :)

Kurz zur Situation; mein Freund hat 2 Jahre und 10 Monate Haftstrafe bekommen wegen Crystal Speed. Wir haben jetzt schon 13 Monate hinter uns, also ist die Strafe schon seit März Rückstellungsfähig. Therapie wurde beantragt und ein aufnahmetermin sowie die kostenzusage und ein sehr guter Sozialgericht vom suchtberater (für die Verhandlung) der JVA liegt vor. Jetzt ist zwischenzeitlich eine Anklage wegen Beihilfe gekommen. Termin der Verhandlung ist in 2 Wochen. Er war zu dem Zeitpunkt noch süchtig und das spielte sich in dem selben Zeitraum ab wie die Sache wegen der er in der JVA sitzt. Person A hat ihn gefragt wo man was kaufen kann, da sagte er dann bei Person B. Mehr war nicht und das hat Person A auch so ausgesagt. Jetzt ist meine frage, welche Chance wir haben das er seinen aufnahmetermin in 10 Wochen wahr nehmen kann. Bzw mit welcher Strafe wir in etwa rechnen können? Ich bin echt fix und fertig :(

Vielen dank schon mal fürs lesen und

Liebe Grüße :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
zwitschervogel
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 148x hilfreich)

Anwalt nehmen wenns so wichtig ist?

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"--
Ich bin ein kleiner harmloser Zwitschervogel"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Jetzt ist meine frage, welche Chance wir haben das er seinen aufnahmetermin in 10 Wochen wahr nehmen kann. <hr size=1 noshade>


Das hängt logischerweise vom Ausgang der Verhandlung in 2 Wochen ab.

quote:<hr size=1 noshade> Bzw mit welcher Strafe wir in etwa rechnen können? <hr size=1 noshade>


Unmöglich vorherzusagen. Bestenfalls wird es nach § 154 StPO eingestellt.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kala
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Trotzdem danke für die Antworten :)

Lg Kala :)

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1x Hilfreiche Antwort

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