Hallo
Kurz zur Situation; mein Freund hat 2 Jahre und 10 Monate Haftstrafe bekommen wegen Crystal Speed. Wir haben jetzt schon 13 Monate hinter uns, also ist die Strafe schon seit März Rückstellungsfähig. Therapie wurde beantragt und ein aufnahmetermin sowie die kostenzusage und ein sehr guter Sozialgericht vom suchtberater (für die Verhandlung) der JVA liegt vor. Jetzt ist zwischenzeitlich eine Anklage wegen Beihilfe gekommen. Termin der Verhandlung ist in 2 Wochen. Er war zu dem Zeitpunkt noch süchtig und das spielte sich in dem selben Zeitraum ab wie die Sache wegen der er in der JVA sitzt. Person A hat ihn gefragt wo man was kaufen kann, da sagte er dann bei Person B. Mehr war nicht und das hat Person A auch so ausgesagt. Jetzt ist meine frage, welche Chance wir haben das er seinen aufnahmetermin in 10 Wochen wahr nehmen kann. Bzw mit welcher Strafe wir in etwa rechnen können? Ich bin echt fix und fertig
Vielen dank schon mal fürs lesen und
Liebe Grüße
-----------------
""
BtmG Beihilfe
20. Juni 2013
Thema abonnieren
Frage vom 20. Juni 2013 | 16:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
BtmG Beihilfe
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Juni 2013 | 09:42
Von
Status: Schüler (302 Beiträge, 148x hilfreich)
Anwalt nehmen wenns so wichtig ist?
-----------------
"--
Ich bin ein kleiner harmloser Zwitschervogel"
#2
Antwort vom 21. Juni 2013 | 12:38
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Jetzt ist meine frage, welche Chance wir haben das er seinen aufnahmetermin in 10 Wochen wahr nehmen kann. <hr size=1 noshade>
Das hängt logischerweise vom Ausgang der Verhandlung in 2 Wochen ab.
quote:<hr size=1 noshade> Bzw mit welcher Strafe wir in etwa rechnen können? <hr size=1 noshade>
Unmöglich vorherzusagen. Bestenfalls wird es nach § 154 StPO eingestellt.
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 21. Juni 2013 | 16:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Trotzdem danke für die Antworten
Lg Kala
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.929
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
16 Antworten