BtmG Bewährung/Haftstrafe zu erwarten?

7. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Geschunden
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
BtmG Bewährung/Haftstrafe zu erwarten?

Guten Morgen,

ich bin gestern morgen auf einer Raststätte nähe Würzburg kontrolliert worden und habe 0,6g gras und einen kleinen Samen gehabt (war wohl im gras mitdrin). Habe die Aussage verweigert.

Bin das erste mal auffällig geworden vor 7 Jahren und habe direkt eine Jugendstrafe von 1Woche wegen handeln bekommen.
Das zweite mal, vor ca. 4 Jahren, bin ich zu einer Geldstrafe wegen Besitzes von 3g Haschisch verurteilt worden.

Es spielte sich alles in Bayern ab.

Habe ich nun mit einer Haftstrafe oder Bewährung zu rechnen? Kann ich noch mit einer Geldstrafe rechnen? Sollte ich einen Rechtsanwalt konsultieren?

Mit freundlichen Grüßen




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34342 Beiträge, 17771x hilfreich)

Hi,

na, bei 0,6 g bleibt es wohl bei einer Geldstrafe.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Geschunden
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch wenn man berücksichtigt, dass ich schon mehrmals auffällig geworden bin?

Es ist zwar eine geringfügige Menge, aber könnte es dennoch so weit kommen?

MfG

Danke für die schnelle Antwort

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#3
 Von 
Geschunden
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich konkretisiere die Frage mal. Kann aufgrund meiner Vorgeschichte eine Haft/Bewährungsstrafe verhängt werden oder ist das bei dieser geringen Menge nicht möglich?

Ich halte es selbst für ausgeschlossen, aber die Panikmache einiger Bekannten lässt mich doch stutzig werden.

MfG

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#4
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1179 Beiträge, 215x hilfreich)

Ich denke, bei dieser Menge und trotz der voran gegangenen Verurteilungen würde verm. das Verfahren gegen Auflage eingestellt.

Wie alt waren Sie bei den vergangenen Verurteilungen und wie alt sind Sie heute?

Grüsse

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#5
 Von 
Geschunden
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei der ersten 15 beim zweiten 18 und nun 22.

Ich hoffe ihr habt Recht...

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1179 Beiträge, 215x hilfreich)

*Ich hoffe ihr habt Recht...*

Tja, wenn nicht, sollten Sie sich in der nächsten Zeit NICHT bücken, um die Seife aufzuheben....

:grins:

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#7
 Von 
Geschunden
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja wenn eine Haftstrafe ausgesprochen wird, dann aber wohl mit Bewährung. Ist ja nicht so das ich arbeitsloser Vollzeit Kiffer bin/war...

Dann mal die 6 Wochen abwarten....


Thx

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#8
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1179 Beiträge, 215x hilfreich)

Keine Sorge. Wird verm. gegen Geldauflage eingestellt oder Bewährung.

Soll natürlich KEIN Freifahrtsschein sein, denn beim nächsten Mal, könnte das ganz böse ins Auge gehen.

Grüsse

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34342 Beiträge, 17771x hilfreich)

Hi,

wieso 6 Wochen? Hat man in Bayern schon nach 6 Wochen ein Urteil? Das wäre ja die reinste Hochgeschwindigkeitsjustiz, verglichen mit dem, was ich so kenne...
Und, wie gesagt, eine Freiheitsstrafe halte ich für völlig ausgeschlossen - sogar mit Bewährung.

Gruß vom mümmel

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#10
 Von 
Geschunden
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein da erwarte ich nicht das Urteil, aber zumindest mal die Vorladung zum Gerichtstermin. Kann natürlich auch sein das die sich Zeit lassen.

MfG

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