Guten Morgen,
ich bin gestern morgen auf einer Raststätte nähe Würzburg kontrolliert worden und habe 0,6g gras und einen kleinen Samen gehabt (war wohl im gras mitdrin). Habe die Aussage verweigert.
Bin das erste mal auffällig geworden vor 7 Jahren und habe direkt eine Jugendstrafe von 1Woche wegen handeln bekommen.
Das zweite mal, vor ca. 4 Jahren, bin ich zu einer Geldstrafe wegen Besitzes von 3g Haschisch verurteilt worden.
Es spielte sich alles in Bayern ab.
Habe ich nun mit einer Haftstrafe oder Bewährung zu rechnen? Kann ich noch mit einer Geldstrafe rechnen? Sollte ich einen Rechtsanwalt konsultieren?
Mit freundlichen Grüßen
BtmG Bewährung/Haftstrafe zu erwarten?
Hi,
na, bei 0,6 g bleibt es wohl bei einer Geldstrafe.
Gruß vom mümmel
Auch wenn man berücksichtigt, dass ich schon mehrmals auffällig geworden bin?
Es ist zwar eine geringfügige Menge, aber könnte es dennoch so weit kommen?
MfG
Danke für die schnelle Antwort
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich konkretisiere die Frage mal. Kann aufgrund meiner Vorgeschichte eine Haft/Bewährungsstrafe verhängt werden oder ist das bei dieser geringen Menge nicht möglich?
Ich halte es selbst für ausgeschlossen, aber die Panikmache einiger Bekannten lässt mich doch stutzig werden.
MfG
Ich denke, bei dieser Menge und trotz der voran gegangenen Verurteilungen würde verm. das Verfahren gegen Auflage eingestellt.
Wie alt waren Sie bei den vergangenen Verurteilungen und wie alt sind Sie heute?
Grüsse
Bei der ersten 15 beim zweiten 18 und nun 22.
Ich hoffe ihr habt Recht...
MfG
*Ich hoffe ihr habt Recht...*
Tja, wenn nicht, sollten Sie sich in der nächsten Zeit NICHT bücken, um die Seife aufzuheben....
Naja wenn eine Haftstrafe ausgesprochen wird, dann aber wohl mit Bewährung. Ist ja nicht so das ich arbeitsloser Vollzeit Kiffer bin/war...
Dann mal die 6 Wochen abwarten....
Thx
Keine Sorge. Wird verm. gegen Geldauflage eingestellt oder Bewährung.
Soll natürlich KEIN Freifahrtsschein sein, denn beim nächsten Mal, könnte das ganz böse ins Auge gehen.
Grüsse
Hi,
wieso 6 Wochen? Hat man in Bayern schon nach 6 Wochen ein Urteil? Das wäre ja die reinste Hochgeschwindigkeitsjustiz, verglichen mit dem, was ich so kenne...
Und, wie gesagt, eine Freiheitsstrafe halte ich für völlig ausgeschlossen - sogar mit Bewährung.
Gruß vom mümmel
Nein da erwarte ich nicht das Urteil, aber zumindest mal die Vorladung zum Gerichtstermin. Kann natürlich auch sein das die sich Zeit lassen.
MfG
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
6 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
21 Antworten
-
2 Antworten