BtmG-Strafbefehl oder Bewährung?

29. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
Celik
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
BtmG-Strafbefehl oder Bewährung?

Servus Leute, bin das erste mal hier und hoffe das ich es richtig mache. Ich Wohne in München und wurde 2x wegen Körperverletzung einmal zu 60 Ts und einmal zu 70Ts verurteilt. Heute hat man mich weil ich meinen Führerschein zu spät abgegeben habe, dachte habe 4 Monate Zeit hatte allerdings nur 2 Wochen, wegen Schwarzfahren zu 30Ts verdonnert. Meine Frage ist vor 1 Woche hat man an einem kleinen Münchner Bahnhof (Drogenszene) auf dem Boden ein Briefchen in dem ein Beutel mit ca. 0,5 - 0,8 Gramm Heroin enthalten war und warscheinlich auch meine Fingerabdrücke drauf sind (hatte es leider angefasst) gefunden, ein Passant hatte den Beamten gesagt das ich es angeblich weggeworfen habe und ist wieder gegangen. Was kann mir im Schlimsten Falle drohen, ich war noch nie wegen BtmG vor Gericht, habe allerdings einen Eintrag wegen verdacht, weil jemand in meinem Auto Gras dabei hatte. Können die mich Einsperren, ich kann nicht Beweisen das es nicht von mir ist da ja wahrscheinlich meine Abdrücke drauf sind. Kann die Menge als eingenkonsum durchgehen so das ich nur einen Strafbefehl mit Geldbuse bekomme? habe vor eine Suchtberatungsstelle aufzusuchen, könnte dies auch auf die Strafe einfluss haben?
PS.: bin nicht EU-Staatsbürger habe aber unbefristeten Aufenthalt, weil hier geb., bin verheiratet und erwarten unser erstes Baby! :)
Ich bedanke mich schonmal im vorraus und hoffe das Ihr mir eine Auskunft geben könnt.

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3 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nun ja, in Bayern gehen die Uhren ja bekanntlich etwas anders, was Btm betrifft.

So hat sich ein Klient von mir mal 1 jahr ohne Bewährung für handel mit Btm "eingefangen", weil man 12 leere Heroinbriefchen mit "braun-beigen Anhaftungen" --> Heroinrückstände bei ihm gefunden hat. Ist aber schon 10 Jahre her.

In Deinem Fall und heutzutage würde ich sagen, (max.) Geldstrafe per Strafbefehl.

Bei uns in Niedersachsen würde die Sache zu 60-70% entweder nach §31a BtmG eingestellt, oder es würde nach § 29 (5) BtmG "von Strafe abgesehen" werden.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Celik
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, danke, danke, es fällt mir ein Stein vom Herzen. Ich bedanke mich für das Antwortschreiben. Ich hoffe das du Recht behältst, denn meine Frau hat keine Ahnung von so etwas, Sie Raucht nicht einmal und wenn Sie das mitbekommen würde, währe das 100% die Scheidung bedeuten. Aber hoffentlich kommt nur eine Geldstrafe. Meine nächste Überlegung ist ein Anwalt. Ich hab auch nicht so viel Kohlen (650,-EUR Netto) und kenne auch keinen der in so etwas Gut ist. Ein Freund hat mir zwar eine Kanzlei empfohlen aber ich bin noch am überlegen, denn ein anderer Freund hat gemeint das ich gar keinen nehmen soll. Was soll ich denn machen? Mit wieviel Honorar und Strafe dürfte ich denn so ca. rechnen? So weit ich weis ist doch ein Beratungs gespräch kostenlos oder?
Na ja, auf jeden Danke ich dir Vielmals du hast mir echt geholfen. Servus:)

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Strafmaße zu prognostizieren ist immer sehr schwierig. Und da ich absolut nicht weiß, was die bayrische Justiz gewöhnlicherweise für solche Btm-Sache "gibt", lasse ich es lieber ganz. Aber wie schon gesagt, mit Glück wird das Verfahren auch eingestellt.

Einen Anwalt würde ich vorerst auch nicht nehmen. Falls Du eine Strafe aufgebrummt bekommst, die Dir zu hoch erscheint [oder die bezügl. Deines ausländerrechtlichen Status'/Aufenthaltserlaubnis( Celik=Ausländer ?!) problematisch ist, falls Du keinen deutschen Pass hast], kannst Du immer noch Rechtsmittel einlegen, und Dir dann einen Anwalt suchen, der das für Dich macht.

Kostenlos ist beim Anwalt überhaupt nichts. Denn: Prozesskostenhilfe gibt es im Strafrecht nicht, und Dein Fall ist keiner, bei dem Du Anspruch auf einen Pflichtverteidiger hättest.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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