BtmG Verstoß - Ist mein Führerschein wieder in Gefahr?

27. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Paradoxum
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
BtmG Verstoß - Ist mein Führerschein wieder in Gefahr?

Hallo!
Ich komme aus Sachsen und bin 24J. alt, und hab folgendes Problem. Ich wurde gestern mit einem Kumpel zusammen von der Polizei kontrolliert (Taschenkontrolle,Ausweis usw.)
Ich konnte vorher noch 2g Marihuana(PLatte), in Silberpapier eingepackt weghauen. Aber wie es auch kommen mußte hat der Beamte natürlich die 2g gefunden und meinte: Das haben Sie doch gerade weggeschmissen,oder? Daraufhin sagte ich,dass ich mich nicht dazu äußere. Kurze Zeit später ging es auch schon auf´s Revier.

Auf dem Revier haben die mich dann noch einmal Kontrolliert und ich mußte zum einen unterschreiben ,daß ich nix aussage und zum anderen irgend eine Bescheinigung zur Beschlagnahmung (§§94,98 Strafprozessordung, was immer das bedeuted).

Mich würde nun halt brennend interessieren was ich an Strafe (wenn es zu einer kommt) zu zahlen oder zu leisten habe?! Und bekomme ich trotz der geringen Menge einen BTM-Eintrag??

Das dumme daran ist,daß ich vor etwas mehr als 1Jahr schon eine Gerichtsverhandlung hatte wegen Trunkenheit im Verkehr :cheers: und da auch für ca.ein 3/4jahr kein Führerschein hatte, bzw. neu beantragen mußte. Der Richter wusste auch damals schon,dass etwas THC im Blut war, nur es war nicht relevant, da ich dann doch gestanden hatte.

Ist mein Führerschein wieder in Gefahr?

Wäre schön wenn Ihr mir da eine Info geben könnted. Mfg

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"...die anderen warn`s!"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Hi,

na, zwei Gramm sollten auch in Sachsen einstellungsfähig sein. FS: Das ist wohl sehr verschieden. Seid ihr denn gerade Auto gefahren oder war das abseits vom Straßenverkehr?

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Paradoxum
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Na grüße!

Ich denke auch,daß es eingestellt wird, nur ich brauch den BTM-Eintrag nich. :)
Und ich hab natürlich auch kein Interesse, daran irgendetwas zu bezahlen.
Wir standen mehr oder weinger am Straßenrand (Die Straße geht über in ein Feldweg), der Motor war aber aus.

Danke im übrigen für die schnelle Antwort!

Mfg Para

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"...die anderen warn`s!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Und ich hab natürlich auch kein Interesse, daran irgendetwas zu bezahlen.

Wer hat das schon ?!? ;)

Soweit ich weiß hat Sachsen keine 'gerine Menge' iSd. § 31a BtmG definiert, es bleibt also dem sachbearb. StA in freiem Ermessen überlassen, ob er nach § 31a einstellt, oder lieber nach § 153a StPO , oder ggf. einen Strafbefehl beantragt.

Bei der Polizei werden Sie auf jeden Fall als 'BTM-Auffällig' geführt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Paradoxum
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Bei der Polizei werden Sie auf jeden Fall als 'BTM-Auffällig' geführt werden.

Wie unangenehm!!! :(

Ich hab einmal gelesen,daß die Polizei ihre "eigene" Datenbank führt, meinen Sie das damit?

Ich hoffe ja auch,dass der zuständige StA nicht die Akte von vor einem Jahr rauszieht, und da irgendwelche Parallelen verbindet.
Aber das ist bestimmt auch wieder Ermessenssache,oder?

Mein Dank geht auch an Sie!

Für manch einen mag dieser Vorfall lächerlich sein (von großem Gewicht ist er ja wirklich nicht),aber ich mag gern ungefähr wissen in welchem Maß ich eine Gefahr für die Gesellschaft darstelle. :neck: ;)

MFG Para

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"...die anderen warn`s!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ich hab einmal gelesen,daß die Polizei ihre eigene Datenbank führt, meinen Sie das damit?

Ja.

Aber das ist bestimmt auch wieder Ermessenssache,oder?

Jo.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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