BtmG geringe Menge Ersttat

1. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Frit
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
BtmG geringe Menge Ersttat

hallo, ich war vor einer Woche in NRW und hab dort in der Nacht unter erheblichem Alkoholeinfluss für 20 Euro ein kleine Päckchen mit weissem Pulver gekauft. Habs dann auf einer Toilette probiert und wurde gleich vom Türsteher erwischt. Der hat dann die Polizei gerufen und ich wurde mit auf die Wache genommen. Der Polizei hab ich das auch genauso erklärt. Ich hab auch gehört wie die Beamten sagten die Menge wäre null.
Ich musste einen Bericht darüber unterschreiben. Desweiteren habe ich gesagt dass ich so was nie nehme, was auch stimmt. Ich hatte noch nie was mit Polizei oder so.
Nun bekam ich eine Niederschrift über eine Sicherheitsleistung von 0 Euro geschickt. Musste auch nichts zahlen obwohl ich Ausländer bin und auch im Ausland wohne. Darauf steht auch was von Straftat geschrieben.

Wer kann mir sagen was mich jetzt erwartet?
Was sollte ich tun?

-----------------
""




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

quote:
Nun bekam ich eine Niederschrift über eine Sicherheitsleistung von 0 Euro geschickt.


Tja, das ist deutsche Bürokratie.. :)

Vermutlich wird das Verfahren eingestellt. Im Ergebnis wird aber jedenfalls nicht viel bei raus kommen. Warte es einfach ab.



-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 300.773 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.778 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.