GUGU! ich hab da mal ne frage. wir (ich und kumpel) wurden aus ziemlicher sicherer quelle (polizist) informiert , dass wir beim angeblichen verkauf von ganja (gras) gefilmt worden sind (geringe Menge). kann man z.b. wenn man mit einer geringen Menge erwischt wird später härter bestraft werden aufgrund der videobeweise? oder frage: sind videobeweise überhaupt gültig vor Gericht? also ich persönlich vertraue nicht auf die quelle.
vielen dank im vorraus auf weitere fragen werde ich schnellst möglich antworten. grüße wutzmann
BtmG verdacht
24. Februar 2006
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Frage vom 24. Februar 2006 | 19:29
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
BtmG verdacht
#1
Antwort vom 24. Februar 2006 | 19:49
Von
Status: Praktikant (739 Beiträge, 114x hilfreich)
Warum sollten Videobeweise, wenn sie deutlich sind nicht zulässig sein? Wenn man euch erkennt, das Gras als solches eindeutig erkennt, dann seh ich da keine Probleme...
Ansonsten kannste ja sagen ihr habt Blumensamen getauscht!
Gruß Holger
#2
Antwort vom 25. Februar 2006 | 03:47
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 3x hilfreich)
Also wenn die das behaupten kann das nicht stimmen weil sie dann gegen ihre Richtlinien verstoßen würden.;)
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