BtmG verstoß Cannabis

8. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
sticky
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
BtmG verstoß Cannabis

Hallo,
ich habe heute einen Brief bekommen in dem steht dass ich gegen das BtmG verstoßen habe.
Ich habe das Cannabis übers internet bestellt und der Brief wurde gefunden.Inhalt waren 28g Cannabis.(Ich frage mich wie dass passieren kann der Inhalt war 4 mal vakuumverpackt und es gibt keine anzeichen auf den inhalt,gibt es da nicht sowas wie das Postgeheimnis?)
Ich bin noch unter 18,habe also mit einer Jugendstrafe zu rechnen.
Was könnte mir schlimmstenfalls passieren?
Achja ich wohne (leider) in Bayern.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Schlimmstenfalls kriegst Du 5 Jahre Jugendstrafe, um mal diese sinnlose Frage zu beantworten - das wird nämlich nicht passieren. Ich würde mit Sozialstunden rechnen. Angesichts der ja etwas größeren Menge wäre auch Wochenendarrest drin. Es kann auch beide Strafen kombiniert geben.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sticky
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe vergessen zu erwähnen dass einem bekannten dasselbe passiert ist und dieser dann präventiv drogenberatung gemacht hat und dass seine strafe stark gemildert hat.
Wie schaut es mit so einer beratung aus?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Woher weiß er denn von der "starken Milderung"? Hat der Richter gesagt: "Statt 50 Sozialstunden kriegst Du nur 25, weil Du zur Drogenberatung gegangen bist?" Abgesehen davon dürfte sich das durchaus positiv auswirken.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sticky
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube er hat soagr garkeine Strafe bekommen bis auf dass er weiter zu beratung gehen musste ich bin mir aber nichtmehr sicher.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
gibt es da nicht sowas wie das Postgeheimnis?


Ja, ist schon eine Sch.weinerei, dass einen das Postgeheimnis nichtsoweit schützt, dass man ungestört seine Straftaten begehen darf. :grins:

Ansonsten schliesse ich mich Mümmel an. Sozialstunden, schlimmstenfalls Arrest. Präventiv Drogenberatung ist sicher nicht schlecht, wobei die Kollegen da relativ schnell merken, ob es einem damit relativ ernst ist, oder ob man es nur macht, weil man sich eine mildere Strafe davon verspricht. Und letzteres würde sich mit einiger Sicherheit auch in der Bescheinigung, die die Drogenberatung ans Gericht schickt, widerspiegeln, denn "ausnutzen" lassen die sich auch nicht gerne...

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 08.05.2012 20:47

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen