Btmg Vorladung

31. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mesri
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Btmg Vorladung

Guten Tag Community,

hoffe es kann mir der ein oder andere vielleicht helfen.
Undzwar hab ich eine Vorladung von der Kripo erhalten worin steht dass es sich ums Betäubungsmittelgesetz handelt und ich als beschuldigter vorgeladen werde zur befragung.
Es ist allerdings gar nichts vorgefallen man hat mich die letzten Monate weder kontrolliert noch was bei mir gefunden.
Ich wurde also bei nichts erwischt.
Heute hab ich den Komissar angerufen der mir die Vorladung geschickt hat, dieser meinte es ging um den Erwerb von Betäubungsmitteln.
Nun versteh ich also nicht, es kann ja nur darum gehen dass irgendwer gesagt hat ich habe von ihm oder ihr was gekauft. Oder die Polizei hört meine Gespräche ab und hat vielleicht irgendwas gehört allerdings muss ich sagen dass öfter mal auch andere Leute mein Handy nutzen.
Kann man mich nun bestrafen ohne die Betäubungsmittel selbst bei mir sichergestellt zu haben?

Über Antworten würde ich mich freuen und ja klar hab ich schonmal auch einen Joint auf ner Disco geraucht aber was anderes nie somit bin ich jetzt nicht wirklich der Big Fish für die, ich versteh das eigentlich gar nicht.
Ist dadurch nun auch mein Führerschein gefährdet?
Dazu muss ich sagen dass ich seit einem Jahr kein Auto habe und nutze.


MfG
Mesri

-----------------
""

-- Editiert am 31.01.2011 09:36

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
es kann ja nur darum gehen dass irgendwer gesagt hat ich habe von ihm oder ihr was gekauft.


So wird es wohl sein


quote:
Kann man mich nun bestrafen ohne die Betäubungsmittel selbst bei mir sichergestellt zu haben?


Ja, kann man. Wenn jemand glaubhaft angibt, Dir BTM verkauft zu haben, kann das durchaus reichen. Er belastet sich damit ja auch selber (des Verkaufs).

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mesri
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok und wie siehts aus mit Versuch etwas zu kaufen bzw kann man mich für den Willen etwas zu kaufen bestrafen obwohl es tatsache ist dass nichts gekauft wurde.. ok genauer gesagt. Man liest ne SMS von mir dass ich sagenwirmal schreibe ich brauch was.. aber es ist nie zum kauf gekommen weil man den dealer vorher geschnappt hat. Dieser sagt sagenwirmal auch aus dass ich nix gekauft habe aber wollte. Kann man mich dafür bestrafen?
Irgendwie ist die Welt schon krank, denn ich glaube das hat man vor man will mich irgendwie einfach nur fertig machen. Das ist ja wie im Film Minority Report.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nun warte erst mal ab, was Dir genau vorgeworfen wird. Spekulieren bringt nichts. Der Dealer wird auch nichts von "nur kaufen gewollt" gesagt haben. Dafür hätte man Dir keine Vorladung geschickt.

Grundsätzlich ist aber auch versuchter Erwerb strafbar. Ist halt immer die Frage ob schon ein "Versuch" im juristischen Sinn vorliegt. Bei einer konkreten Bestellung dürfte das aber der Fall sein.

quote:
Irgendwie ist die Welt schon krank, denn ich glaube das hat man vor man will mich irgendwie einfach nur fertig machen


Daran ist nichts krank. BTM-Erwerb ist nunmal strafbar. Und wenn man BTM erwirbt muß man halt damit rechnen erwischt zu werden. Vor allem wenn man dusselig BTM Geschäfte per Telefon/SMS abspricht.



-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen