Wurde zum zweiten mal in kurzer Zeit (Bayern) wegen Btmg aktenkundlich. Das erste mal hatte ich 0,06gr und das zweite mal c.a. 4gr dabei. Was kommt jetzt da im zweiten Fall auf mich zu. Kann ich Prozesskostenbeihilfe beantragen um einen Anwalt im vorfeld einzuschalten der beim Staatsanwalt schlimmeres verhindert?
Grüße
Bo
Btmg Wiederholungstäter
o.o6 Gramm.... ich würd mir in den Arsch beissen ...
Nein Prozeskostenhilfe ist was ganz anderes.
Der Staatsanwalt entscheidet, ob ein Verfahren eröffnet wird. Wenn ja, kannst du einen Anwalt einschalten von deinem Geld.
Oder du kannst es mit einem Beratungshilfeschein versuchen.
Zum Gericht gehen und einfach mal nachfragen.
Gruss
@ Bo Diddley,
es wäre natürlich hilfreich gewesen, zu erfahren, ob es Gras oder Heroin war...
Mit dem von Johnny112 erwähnten Beratungshilfeschein gibt es aber wirklich nur Beratung. Wenn der Anwalt was unternehmen soll, kostet das Ihr Geld. Prozeßkostenhilfe gibt es im Strafrecht nicht.
Wenn ich mal unterstelle, das es Gras war, dann wird es doch irgendwo Foren geben, wo Erfahrungen mit der bayrischen Justiz gesammelt werden. Schauen Sie da mal nach, ehe Sie einen teuren Anwalt nehmen!
Gruß vom mümmel
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten
-
23 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten