Btmg- auf was müssen wir uns einstellen?

11. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Verunsichert123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Btmg- auf was müssen wir uns einstellen?

Guten Tag,

mein Mann hat großen Mist gebaut.
Kurz zur Vorgeschichte: 10/2014 wurde er zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt. Die genaue Freiheitsstrafe war etwas über ein Jahr, eben zur Bewährung.
Seitdem war nichts mehr bis gestern Abend:
Er war jetzt eine Woche alleine zu Hause und hatte Cannabis bei sich. Er ist gestern mit Topf auf dem Herd eingeschlafen, was zu Rauchentwicklung geführt hat inklusive Polizei und Feuerwehreinsatz. Ist so ziemlich das dümmste was einem passieren kann wahrscheinlich. Jedenfalls hat die Polizei natürlich das offen rumliegende Gras beschlagnahmt und er wird eine Anzeige bekommen.. Die Aussage der Beamten war, dass es wahrscheinlich eingestellt wird, ist hoffentlich unter 6g, aber das wissen wir noch nicht.

Muss er sich einen Anwalt nehmen? Auf was sollten wir uns jetzt einstellen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33615 Beiträge, 17527x hilfreich)

Ist die Vorstrafe nun einschlägig oder nicht?

-- Editiert von muemmel am 11.11.2020 11:44

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Verunsichert123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ist die Vorstrafe nun einschlägig oder nicht?

-- Editiert von muemmel am 11.11.2020 11:44


Was versteht man unter einschlägig?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Verunsichert123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Verunsichert123mitglied):
Zitat (von muemmel):
Ist die Vorstrafe nun einschlägig oder nicht?

-- Editiert von muemmel am 11.11.2020 11:44


Was versteht man unter einschlägig?


Er ist das eine Mal verurteilt worden, seitdem war er nicht mehr auffällig...

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33615 Beiträge, 17527x hilfreich)

Na, ob sie wg. eines Btm-Deliktes verhängt wurde oder nicht?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Verunsichert123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Na, ob sie wg. eines Btm-Deliktes verhängt wurde oder nicht?


Ach so ja! Ich dachte das hätte ich geschrieben. Sorry

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33615 Beiträge, 17527x hilfreich)

Nein, das hatten Sie nicht geschrieben. Ja, dann wird das Verfahren wohl nicht eingestellt - er sollte sich auf eine Geldstrafe einrichten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9545x hilfreich)

Ja, das gibt entweder Geldstrafe oder wird trotz der Vorstrafe eingestellt (letzteres kommt sehr aufs Bundesland an)

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#8
 Von 
Verunsichert123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Ja, das gibt entweder Geldstrafe oder wird trotz der Vorstrafe eingestellt (letzteres kommt sehr aufs Bundesland an)


In Bayern dann wohl eher eine Geldstrafe oder? Hat das Auswirkungen darauf ob er seinen Führerschein machen kann? Das war nämlich jetzt geplant und ohnehin schon unsicher wegen der Vorstrafe.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126957 Beiträge, 40736x hilfreich)

Zitat (von Verunsichert123mitglied):
Hat das Auswirkungen darauf ob er seinen Führerschein machen kann?

Da solte man mit Komplikatinen in Form einer MPU rechnen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33615 Beiträge, 17527x hilfreich)

Na, eine MPU eher nicht - er sass ja nicht bekifft am Steuer. Ein äG (ärztliches Gutachten) könnte aber angeordnet werden

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9545x hilfreich)

Zitat (von Verunsichert123mitglied):
In Bayern dann wohl eher eine Geldstrafe oder?


Ja

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