Bundeswehr Vorstrafen/Falschangabe

19. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
3X3CUT3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Bundeswehr Vorstrafen/Falschangabe

Hallo, ich war bis gestern in München beim Auswahltest und habe den posten als Feldwebel in der Feldjägertruppe bekommen was schon immer mein Traum war und ich auch in einer Stadt mit einem stationierten Feldjägerbataillon aufgewachsen bin. Ich bin nun eingeplant für den 10.08 in Erfurt. Leider habe ich letztes Jahr 90 Tagessätze zu 10 € bekommen weil ich kopierte Software verbreitet habe was ich auch sehr bedauere und unverzeihlich ist. Mir wurde aber gesagt das dies nicht im Führungszeugnis auftaucht und somit habe ich es auch nicht bei dem Psychologen oder sonst wo bei der Einstellung angegeben. Meine Fragen:

1. Werde ich erst eingestellt und danach holt sich die Bundeswehr die Informationen über meine Vorstrafen? Werde ich dann unehrenhaft entlassen oder stellen die mich garnicht erst ein?
2. Ansonsten habe ich mir noch nichts zu Schulden kommen lassen habe ich noch eine Chance genommen zu werden bzw. kann man dies einklagen?
3. Kann mich die Bundeswehr noch nachträglich strafrechtlich verfolgen weil ich dies nicht angegeben habe im Fragebogen?
4. Sollte ich mir jetzt lieber eine Rechtsschutzversicherung zulegen die ich dann nutzen kann wenn ich angeklagt werde?




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Es hängt davon ab, wie die Frage lautete.

Wenn Sie danach gefragt wurden, ob sie 'vorbestraft' sind, dann durften Sie diese Frage zurecht verneinen.

Üblicherweise wird bei derartigen Einstellung aber gefragt (was zulässig ist) ob gegen Sie ein Ermittlungsverfahren lief oder ob Sie wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurden. Diese Frage hätten Sie mit 'ja' beantworten müssen.

Sollte lediglich ein normales 'Führungszeugnis' angefordert werden, taucht die Verurteilung darin nicht auf. Sollten auch weitere Informationen eingeholt werden (kann bei den Feldjägern durchaus sein) hängt es davon ab, was Sie bei der Einstellung gesagt haben.

Sollten Sie unwahre Angaben getätigt haben, würden Sie fristlos entlassen.

Somit kann diese Frage insgesamt nicht 100% ig beantwortet werden, da unklar ist, welche Angaben Sie konkret haben machen müssen und welche Informationsmöglichkeiten die Feldjäger haben.

Gruß Justice

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#2
 Von 
3X3CUT3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab nochmal genau nachgesehen im Bewerbungsbogen und da steht:

1. Sind Sie in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt worden, insbesondere wegen einer Straftat nach §§ 86 ,86a,125,125a, 127 ,129,129a,130,131,223ff,227 StGB?

Meine Antwort: Nein
(Aber ich bin schon mal zu 90 Tagessätzen zu 10 € verdonnert worden aber nicht wegen der oben aufgeführten Paragraphen)

2. Läuft gegen Sie ein Strafverfahren/polizeil.-/staatsanwaltschaftl. Ermittlungsverfahren? Antwort: Nein

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

die ersten §§ beziehen sich auf Delikte gegen die Staatliche Grundordnung, die letzten §§ beziehen sich auf Körperverletzungsdelikte.

Die frage war so, wie ich sie erwartet habe. Es wurde nicht nach Vorstrafen im Führungszeugnis gefragt, sondern nach Verurteilungen generell. Sie wären verpflichtet gewesen, alle Verurteilen zu nennen.

Daß Ihr Delikt oben nicht aufgeführt ist, spielt hierbei keine Rolle, da durch das Wort 'insbesondere' ausgedrückt wird, dass auch die anderen Straftaten von Interesse sind.

Durch diese Falschangabe haben Sie mit einer fritlosen Entlassung zu rechnen, sollte die Bundeswehr davon erfahren.

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#4
 Von 
3X3CUT3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)


Ich habe halt gedacht da Urteile unter 90 Tagessätzen nicht eingetragen werden könnte ich dies weglassen. Ich bin ja noch nicht eingestellt bei der Bundeswehr zurzeit wird ja mein Leumund überprüft kann ich es irgendwie denen dann noch klar machen wenn Sie es finden das es ein Versehen meinerseits ist? Besteht trotzdem eine Chance das ich trotzdem eingestellt werde vielleicht auch in einen anderen Bereich halt nur nicht Feldjäger?

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Mal ne ganz grundsätzliche Frage: Müssen Sie ohnehin zur Bundeswehr als Wehrpflichtiger oder geht es um eine Wiedereinstellung ?

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#6
 Von 
3X3CUT3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein ich habe noch nie gedient und war bei dem Test jetzt und habe mich als SaZ beworben und wollte für 12 Jahre zur Bw gehen. Am Ende des Testes wurde mir gesagt von einem Offizier im Gespräch, dass ich die Stelle als Feldjäger bekommen würde. Ich möchte unbedingt zur Bundeswehr, dass ist ein Traumjob und daher mache ich mir diese Gedanken und ich würde alles drum geben diesen Job zu bekommen.

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

wie gesagt, ich bin mir nicht sicher, welche Informationen die Bundeswehr einholen wird.

Als SaZ 12 wird jedoch ganz sicher eine genaue Überprüfung stattfinden. Sollten Sie eine Offizierslaufbahn einschlagen wollen, wird auch der MAD eine Überprüfung durchführen. Dann werden Sie die Vorstrafe kaum geheim halten können...

Ich kann Ihnen keinen sinnvollen rat geben.

Am besten wäre es natürlich, mit offenen karten zu spielen, die Vorstrafe anzugeben und deutlich zu machen, daß es eine einmalige Dummheit war. Ob man Sie dann trotzdem einstellt, vermag ich nicht zu sagen.

Wahrscheinlich hängt es auch von der Art des Delikts ab. Weswegen wurden Sie denn verurteilt?

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#8
 Von 
3X3CUT3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Schade das Sie mir keine nähere Auskunft geben können aber schon mal danke im voraus für Ihren Rat. Ich wurde verurteilt weil ich kopierte Software über Ebay versteigert habe. Aber wenn ich jetzt einen Brief an die Bundeswehr schicke kann ich das mit dem Feldjäger vergessen was mein Traum ist und ich hab Angst das er zerplatzt jetzt schon. Das hab ich eben noch gefunden:Eine Sicherheitsüberprüfung (SÜ) ist absolut nichts ungewöhnliches in der Bundeswehr. Es gibt haufenweise sicherheitsempfindliche Dienstposten, wofür ein Soldat eine SÜ benötigt.

Es gibt 3 Stufen der Sicherheitsüberprüfung (SÜ): Ü1, Ü2 und Ü3.
Bei der Ü1 werden die eigenen Akten geprüft, sprich es wird geprüft, ob der zu Überprüfende irgendwelche Eintragungen in den Strafregistern hat.
Bei der Ü2 werden zusätzlich noch die Eltern und Personen, mit denen man zusammenlebt überprüft (ebenfalls nur Aktenauskunft)
Erst bei der Ü3 werden tatsächlich auch Personen aus dem näheren Umfeld (Verwandte, Freunde, Nachbarn) befragt

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#9
 Von 
guest123-1178
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 29x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
3X3CUT3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin aber erst für die Einstellung am 10.08 vorgesehen und da wird die Bundeswehr schon vorher die Überprüfung meiner Person machen kann die Nichtangabe der Verurteilung zu den 90 Tagessätzen für mich schwerwiegende rechtl. Schritte nachsichziehen? Wenn ja was für eine Versicherung brauche ich denn da? Kann ich die Einstellung auch irgendwie einklagen?

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#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Am 10.08. nächstes Jahr ?? Das ist ein sehr ungewöhnliches Einstellungsdatum.

Wenn Sie gegen eine evtl Ablehnung klagen wollen, dann sollten Sie einen Anwalt für Wehrrecht hinzuziehen. Hier sind besonders die Vertragsanwälte des Bundeswehrverbands zu erwähnen, die man auf der Homepage des Bundeswehrverbands findet.

Allerdings sehe ich die Chancen sehr schlecht. Es gibt im Grunde nur zwei Möglichkeiten. Entweder Sie werden trotz Vorstrafe genommen, oder Sie werden wegen der Vorstrafe abgelehnt.

Vielleicht wäre es am sinnigsten, die Vorstrafe ehrlich anzugeben und die Bewerbung bei den Feldjägern zurückzuziehen, da sich so möglicherweise die Chance erhöht in einem anderen Bereich der Bundeswehr eingestellt zu werden.

Eine Eintragung im BZR von 90 Tagessätzen ist nämlich kein zwingender Grund, eine Einstellung generell zu verweigern.

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#12
 Von 
3X3CUT3
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm ja wenn ich es zugebe da kann ich das vergessen mit den Feldjägern aber alles andere möchte ich nicht dies ist mein Traumberuf. Kann ich dafür eine Rechtsschutzversicherung abschliessen um dagegen zu klagen? Wenn ja welche was muss darin enthalten sein? Ich habe jetzt erstmal einen Brief nach Bonn an das Bundesamt der Justiz geschickt und gebeten mir zu sagen was in so einem Behördenzeugnis drinsteht.

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