Hallo,
Ich habe bereits versucht mich selbstständig zu informieren, allerdings war dieses Thema ziemlich unverständlich für mich.
Ich wurde 2020 für Handel und Besitz von BtM und Diebstahl zur Rückzahlung von 400€ Tatertrag und 75 Sozialstunden verurteilt.
Tatzeitraum war 2017 und 2018.
Außerdem wurde 2023 ein Verfahren wegen des Vorwurfs der Geldfälschung unter Auflagen eingestellt, Tatzeitraum 2021.
Beides unter Jugendstrafrecht.
Jetzt zu meiner Frage:
Sind diese Sachen im Bundeszentralregister gelandet, wurden diese Eintragungen evtl. schon gelöscht und dürfte ich mich, in dieses beiden Fällen, bei der Bundeswehr, unter der Angabe nicht Vorbestraft zu sein, bewerben?
Vielen Dank,
Gruß
Bundeszentralregister / Bundeswehr
17. Dezember 2023
Thema abonnieren
Frage vom 17. Dezember 2023 | 14:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bundeszentralregister / Bundeswehr
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 17. Dezember 2023 | 15:48
Von
Status: Unbeschreiblich (33898 Beiträge, 17611x hilfreich)
Beides dürfte noch im Erziehungsregister stehen, außerdem in Polizeidateien, die die BW im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung einsehen kann - Verschweigen dürfte wenig Sinn haben.
#2
Antwort vom 17. Dezember 2023 | 15:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatBeides dürfte noch im Erziehungsregister stehen, außerdem in Polizeidateien, die die BW im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung einsehen kann - Verschweigen dürfte wenig Sinn haben. :
Alles klar, haben Sie vielen Dank.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 17. Dezember 2023 | 17:26
Von
Status: Unbeschreiblich (33898 Beiträge, 17611x hilfreich)
Einträge im Erziehungsregister werden übrigens am 24. Geburtstag gelöscht - bei den Einträgen in den Polizeidateien ist das weniger klar geregelt.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
287.954
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten