Hallo,
Person A wurde im Jahr 2003 zu 6 Monate freiheitsstrafe auf Bewährung
(2 Jahre) verurteilt. Person A damals 15 Jahre alt. Bewährung ist abgelaufen, seitdem ist Person A nicht mehr strafrechtlich verurteilt wurden.
Gerichtsverhandlung war nicht Öffentlich!
Person A wurde jetzt angeklagt, es kommt zu Gerichtsverhandlung.
Person A ist jetzt 23 Jahre alt.
Wird das Urteil aus dem Jahr 2003 vorgelesen bzw. erwähnt?
Wenn JA,
Person A will nicht das andere im "Saal" von diesen Urteil Kenntnis haben, was kann er dagegen tun?
Bundeszentralregister Eintrag
Glück gehabt. Wärst Du nur zu z.B. 4 Wochen Jugendarrest verurteilt worden, stünde das noch im Erziehungsregister (bis zum 24. Geburtstag) und würde auch verlesen.
Die Jugendstrafe (es war keine "Freiheitsstrafe", sondern eine "Jugendstrafe") von 6 Monaten kommt aber nicht ins Erziehungsregister, sondern ausschliesslich ins BZR und hat dort eine Tilgungsfrist von 5 Jahren + 1 Jahr Überliegefrist. Wenn Du also seit dem nie wieder wegen irgendwas verurteilt wurdest, wird es nicht verlesen.
Die Sitzung ist im übrigen öffentlich. Du bist ja mittlerweile erwachsen.
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Streetworker war mal wieder schneller!
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