Busreise bezahlt, aber Bus kommt nicht. Betrug?

4. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)
Busreise bezahlt, aber Bus kommt nicht. Betrug?

Hallo zusammen ...

Ich habe mal eine Frage ... stellen wir uns mal folgende Situation vor: man bucht eine Bus-Tagesfahrt ... Reise bezahlt, aber am Tag der Reise kommt einfach kein Bus. Keine Absage. Kontaktaufnahme per Mail erfolglos, da Mails nicht beantwortet werden. Kontaktaufnahme per Einschreiben erfolglos, da Einschreiben nicht bei der Post abgeholt wird.

Die Eingabe des Anbieternamens bei google zeigt binnen Sekunden, dass es etliche andere Leute genau so erfahren haben.

Kann man hier von Betrug ausgehen bzw. was wäre in so einem Fall eine gute Vorgehensweise um
a) das bezahlte Geld zurück zu bekommen?
b) einem offensichtlich unseriösen Unternehmen mal zu zeigen, dass so etwas nicht geht?

Schönen Gruß aus Hamburg
Stefan

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82 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Kann man hier von Betrug ausgehen ...
Möglich.
Auch möglich wäre aber eine Insolvenz.

Stefan

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39740x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Kann man hier von Betrug ausgehen bzw.

Ausgehen kann man von allem - hier z.B. auch von möglichem Betrug.



Zitat (von StefanHAM):
Kontaktaufnahme per Einschreiben erfolglos

Und in dem Einschreiben stand was genau drin?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Und in dem Einschreiben stand was genau drin?

Was drin stehen könnte ist ja eigentlich egal wenn der Empfänger es eh nicht abholt (wie oben beschrieben).

Aber es könnte drin stehen, dass man um Erstattung des gezahlten Reisepreises bittet ...!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39740x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Was drin stehen könnte ist ja eigentlich egal

Stimmt, formaljuirstisch ist nur wichtig was tatsächlich drin steht.



Zitat (von StefanHAM):
dass man um Erstattung des gezahlten Reisepreises bittet ...!

Naja, bitten löst nichts aus.
Also konkrete Forderung stellen, mit Zahlungsfrist nach Datum (14 Tage mindestens) und Zustellnachweis (Einschreiben Einwurf).
Gleichzeitig Strafanzeige wegen des Verdachtes des Betruges stellen.


Signatur:

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#5
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Wie ich eingangs schrieb konnte das Einschreiben nicht zugestellt werden, Empfänger wurde benachrichtigt, hat das Einschreiben aber nicht abgeholt. Von daher meine Anmerkung, dass es egal ist was drin stünde ... da der Empfänger es ja nie empfangen hat bzw. nie empfangen wollte.

Kein Kontakt auf Mails, Nicht-Annahme von Einschreiben ...

Ich überlege nur wie es in so einem Fall wäre ... der Anbieter sagt Bus war da, Kunde sagt Bus war nicht da.
Aussage gegen Aussage. Ende der Vorstellung, oder !? Da ist man doch machtlos.

Würde eine Staatsanwaltschaft automatisch merken oder nachforschen ob dieses Unternehmen bereits wegen anderer Sachen in Erscheinung getreten ist? Man angenommen es gäbe einige weitere Anzeigen gegen den Anbieter, wäre die Sache dann erfolgreicher, selbst wenn Aussage-gegen-Aussage steht? Wenn ein Kunde sagt Bus war nicht da, die Firma sagt Bus war aber da ist das das Eine. Wenn aber 10 verschiedene Kunden sagen Bus war nicht da, dann ist das ja vielleicht was anderes !?

Und welche Alternative hätte der Reisende an sein Geld zu kommen, wenn die Firma das Einschreiben nicht abholt und auf Mails nicht reagiert? Mahnbescheid sinnvoll? Würde auf nein tippen ... denn auch hier könnte die Firma ja einfach sagen "wir waren da, also Leistung erbracht" ... !?

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Wie ich eingangs schrieb konnte das Einschreiben nicht zugestellt werden, Empfänger wurde benachrichtig


Deswegen schrieb Harry Einwurfeinschreiben. Das kann zugestellt werden, wenn der Laden einen Briefkasten hat, was ja offenbar der Fall ist, da er sonst nicht hätte benachrichtigt werden können.

Zitat:
Wenn aber 10 verschiedene Kunden sagen Bus war nicht da, dann ist das ja vielleicht was anderes !?


Ja, das ist sehr wahrscheinlich.

War man in der einzige, der an dem Haltepunkt einsteigen wollte? Hat man mal recherchiert, wie es am Haltepunkt davor und am Haltepunkt danach aussah? Hat man mal recherchiert ob der Bus überhaupt am Ziel angekommen ist?

Hat man mal recherchiert ob das Busunternehmen ein beauftragtes Busunternehmen war, oder ob der Reiseveranstalter selbst auch der Beförderer war?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 04.12.2018 22:35

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#7
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Ah OK ... jetzt verstehe ich den Hintergrund des Einwurfeinschreibens. So weit habe ich gar nicht gedacht.
Allerdings ... wenn man als Firma ein Einschreiben bei der Post einfach nicht abholt, zeigt das nicht schon wie egal einem das alles ist, was Kunden oder wer auch immer schreibt !?

Ob andere Haltestellen angefahren wurde bzw. die Fahrt statt fand ist schwer rauszufinden ...
Das wird man weder von dem Anbieter erfahren, noch kann man Kontakt mit anderen Reisenden aufnehmen ...!

Darf ich nochmal auf meine Frage bzgl. des Mahnbescheids hinweisen ... wäre das eine Option oder eher nicht?

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Ob andere Haltestellen angefahren wurde bzw. die Fahrt statt fand ist schwer rauszufinden ...
Das wird man weder von dem Anbieter erfahren, noch kann man Kontakt mit anderen Reisenden aufnehmen ...!


In Zeiten von Facebook & Co wäre es sicherlich einen Versuch wert, da etwas herauszubekommen. Was war denn am Zielort geplant? Sollte man da nur abgeladen werden, und später wieder eingeladen und zurück gefahren, oder hätte es da irgendein Programm geben sollen, waren irgendwelche anderen Firmen involviert, wie Restaurants Hotels und so weiter? Auch dort kann man mal nachfragen.

Und noch mal ganz anders gefragt: Wo hat das Reiseunternehmen denn seinen Firmensitz? Rein zufälligerweise in der Gegend um Oldenburg in Niedersachsen, oder Cloppenburg bzw. Delmenhorst?

Mahnbescheid ist grundsätzlich natürlich eine Option, aber wenn der Laden so teflonbeschichtet ist, wie man vermutet, werden die einfach Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen und dann hat man den Ball wieder selber im eigenen Spielfeld. Denn dann müsste man das streitige Verfahren eröffnen, also Klage bei Gericht erheben, damit es weitergeht.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 04.12.2018 22:58

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39740x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
In Zeiten von Facebook & Co wäre sicherlich einen Versuch wert, da etwas herauszubekommen.

Ja, erst mal etwas Feldforschung betreiben.



Zitat (von !!Streetworker!! ):
Denn dann müsste man das streitige Verfahren eröffnen, also Klage bei Gericht erheben, damit es weitergeht.

Da müsste man dann überlegen, ob man das durchziehen will - Risiko das es schief geht ist natürlich hoch. Kann man aber durch vor ab Forschung reduzieren.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Sie haben geschrieben, dass Sie in den Mails um Rückzahlung gebeten haben. Haben Sie in der Mail auch erwähnt, dass Sie Anzeige erstatten, wenn nicht innerhalb einer Frist gezahlt wurde? Manchmal wirkt das und ist im ersten Schritt am kostengünstigsten.

Wegen Betrugs anzeigen kostet ja auch nichts. Und setzt die Firma auch unter Druck.

-- Editiert von altona01 am 05.12.2018 00:52

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#11
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Naja, die Frage ist nur was eine Anzeige wegen Betrug bringt ... der Reisende sagt der Bus war nicht da, Anbieter weigert sich zu erstatten, daher die Vermutung des Betrugs. Bei der Befragung durch die Staatsanwaltschaft wird der Busanbieter ganz einfach sagen er wäre da gewesen, der Reisende wäre aber nicht da gewesen. Daher würde er nicht erstatten wollen. Damit wäre der Verdacht auf Betrug wohl erledigt.

Aus genau diesem Grund meine Frage in wie weit eine ermittelnde Staatsanwaltschaft mal im Netz recherchiert oder nachschaut ob es andere Anzeigen wg. Betrug gegeben hat ...

Die Anzeige eines einzelnen würde nichts bringen, weil der Reisende sagt Bus war nicht da, die Firma sagt der Reisende war nicht da. Also soweit eigentlich erstmal sinnlos.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39740x hilfreich)

Tja, dann war die ganze Fragerei ja reine Zeitverschwendung ... naja immerhin wissen wir nun, dass eigentlich alles sinnlos ist ...


Signatur:

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#13
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Unsachliche Kommentare sind immer besonders hilfreich!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Bei der Befragung durch die Staatsanwaltschaft wird der Busanbieter ganz einfach sagen er wäre da gewesen, der Reisende wäre aber nicht da gewesen.
Damit sich ein Verantwortlicher des Unternehmens wegen Betrugs strafbar gemacht hat, müsste "das Unternehmen" schon beim Vertragsschluss geplant haben, den Bus niemals wirklich "da" sein zu lassen. Wenn sich später der Fahrer des Busses ganz einfach aus Bequemlichkeit entscheidet, Ihre Haltestelle nicht anzufahren, dann ist das zwar ein schlechter Kundenservice und vielleicht sogar ein Grund für Schadenersatzansprüche, aber noch nicht wegen Betruges strafbar.

Deswegen sehe ich die Probleme eher im Rechtlichen, während es an der Beweisfrage eher nicht scheitern sollte. Siehe dazu:

Wenn der Bus überhaupt nie auf die fahrt geschickt wurde, dann dürfte sich das sehr einfach ermitteln lassen. Auf die Aussagen weiterer Zeugen (unter den Kunden) dürfte es dann kaum noch ankommen. Wenn das Unternehmen nicht von sich aus brauchbare Hinweise auf das tatsächliche Stattfinden der Fahrt liefern kann und es insbesondere nicht den Namen des Fahrers benennen kann usw., dann spricht das eine Sprache für sich.

Entscheidend dürfte es in einem Ermittlungsverfahren zumindest als erstem Schritt also darauf ankommen, ob das Unternehmen den Bus auch wirklich losgeschickt hat. Wenn das (unstreitig) der Fall war und der Bus alle Haltestellen außer Ihrer angefahren hat (mehr behaupten Sie so wie ich Sie verstehe ja gar nicht), dann dürfte nur eher schwer zu erklären sein, warum das schon beim Vertragsschluss so geplant gewesen sein soll (was dann vielleicht für eine Betrugsstrafbarkeit ausreichen würde).


Als dritte Möglichkeit bliebe wohl nur, dass der Bus zwar unstreitig losgefahren ist, aber streitig bleibt, ob er auch an Ihrer Haltestelle war. Aber selbst wenn man dann zu Lasten des Unternehmens davon ausgeht, dass er bei Ihnen nicht gehalten hat, dann gilt doch wieder das aus dem vorherigen Absatz: Daraus lässt sich nur schwer ableiten, dass schon bei Vertragsschluss getäuscht wurde.

Eine Strafanzeige wegen Betruges kostet nicht viel Zeit und auch gar kein Geld. Aber "bringen" wird es tendenziell ehr nichts. Insbesondere bekommen Sie das Geld eher nicht auf diesem Wege zurück. Wollen Sie einen Schadenersatzanspruch geltend machen, dann müssten Sie zumindest glaubhaft machen, dass der Bus nicht bei Ihnen gehalten hat. Das wird die Staatsanwaltschaft aus den oben genannten Gründen aber eher nicht ausermitteln, sondern da die AKte schließen, wo klar wird, dass der Bus zumindest irgendwie auf Reisen geschickt wurd (weil sich der Betrugsvorwurf dann nur noch schwer konstruieren lassen dürfte). Für Ihr Zivilverfahren wäre Ihnen von der Staatsanwaltschaft nur dann geholfen, wenn diese zu dem Schluss kommt, dass der Bsu überhaupt nicht losgeschickt wurde.
Sowieso müssen Sie bedenken, dass sich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Ihr Schadenersatzanspruch (oder einfach der auf Rückzahlung) gegen ein Unternehmen richtet, das entweder betrügerisch ist oder insolvent ist. Dann sehen SIe das Geld bestimmt nicht wieder.

Entweder beschreiten Sie selber den Zivilrechtsweg oder Sie lassen es. Das Strafverfahren dürfte in diesem Fall nur wenig hilfreich sein. Das könnte sich für Sie nur "lohnen", wenn sie andere Ziele anstreben als finanziellen Ersatz.

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#15
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Zuckerberg, vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Welche Variante halten Sie für sinnvoll um das Geld zurück zu bekommen?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Hat man denn schon geprüft, ob die Firma noch existiert?

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#17
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Hat man denn schon geprüft, ob die Firma noch existiert?


Ja, hat man.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Zitat (von AltesHaus):
Hat man denn schon geprüft, ob die Firma noch existiert?


Ja, hat man.


Und es gibt sie noch?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Ja, es gibt sie noch.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Strafanzeige und Strafantrag können Sie stellen. Parallel dazu würde ich -wenns nicht zu weit ist- mal vor Ort schauen, ob es sich tatsächlich um einen Firmensitz oder um eine Privatadresse handelt. Wie Sie zivilrechtlich vorzugehen haben werden SIe ja wissen. Ob die gezahlten Gelder rückerestattet werden (können) bleibt fraglich.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3511 Beiträge, 557x hilfreich)

Bei Tagesfahrten wird in der Regel erst im Bus bezahlt und nicht im Voraus. Kommt der Bus nicht, hat man keine Unkosten.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Aus genau diesem Grund meine Frage in wie weit eine ermittelnde Staatsanwaltschaft mal im Netz recherchiert oder nachschaut ob es andere Anzeigen wg. Betrug gegeben hat ...

Die Anzeige eines einzelnen würde nichts bringen, weil der Reisende sagt Bus war nicht da, die Firma sagt der Reisende war nicht da. Also soweit eigentlich erstmal sinnlos.


In Ergänzung zu Zuckerberg:

Durch eine Anzeige wegen Betruges bekommt man -so oder so- in der Regel sein Geld nicht wieder, es sei denn die StA stellt das Verfahren mit Auflage Schadenswiedergutmachung ein, oder so etwas.

Sicherlich schaut die StA im Rahmen der Ermittlungen mal ins ZStV, ob es andere, ggf. sogar laufende Ermittlungsverfahren gegen das Unternehmen gibt.

Eine große Netzrecherche wird die StA nicht betreiben, daher ja der bereits mehrfach gegebene Hinweis, dass man das am besten selbst macht (also herausbekommt, ob der Bus überhaupt unterwegs war usw.) und die gewonnenen Erkenntnisse, wenn diese denn auf Betrug hindeuten, der StA zur Verfügung stellt. Je mehr brauchbare "Munition" man bei seiner Anzeige der StA liefert, desto größer die Chance, dass die Sache weiterverfolgt wird.

Zitat:
Welche Variante halten Sie für sinnvoll um das Geld zurück zu bekommen?


Der grds. sinnvollste Weg ist -wie Zuckerberg bereits schrieb- den Zivilrechtsweg zu beschreiten, also die Firma zunächst mal gerichtsfest mit Fristsetzung zur Zahlung aufzufordern und wenn darauf keine Reaktion kommt, sie auf Rückzahlung zu verklagen. Man kann es auch erstmal mit einem gerichtlichen Mahnbescheid versuchen, nur wird sich die Firma davon ja ggf. auch nicht weiter beeindrucken lassen, so dass man dann ohnehin klagen muss, wenn es weitergehen soll. Dabei besteht natürlich ein Kostenrisiko (schon der pure gerichtliche Mahnbescheid kostet 32,00 € - bis Gegenstandswert 1.000 €).

Denn die Verfahrenskosten muss man als Kläger vorstrecken und falls die Firma zahlungsunfähig sein sollte, bleibt man darauf sitzen, selbst wenn man das Verfahren als solches gewinnt. Einen Weg wie man 100%ig sein Geld wiederbekommt und nicht ggf. sogar Gefahr läuft noch draufzuzahlen, gibt es also nicht.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 05.12.2018 14:54

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Ich würde einen Mahnbescheid auf den Weg bringen und damit vollstrecken.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Ich würde einen Mahnbescheid auf den Weg bringen und damit vollstrecken.


Wenn das so einfach wäre .... wenn die Firma den Mahnbescheid natürlich so ignoriert wie das Einschreiben, dann wäre es ein Leichtes. Frist läuft ab und man kann vollstrecken ...! Aber vermutlich würde das Unternehmen erstmal der Forderung widersprechen ... mit der Begründung der Bus sei da gewesen. Und dann war's das, weil man nicht weiter kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39740x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Und dann war's das, weil man nicht weiter kommt.

Sind wir schon wieder bei "eigentlich alles sinnlos"?

Wie man dann weiter kommt wurde oben doch schon erwähnt. Wenn man sich die Arbeit des Beweise sammelns nicht machen möchte ... ja dann kann man sich auch Zeit und Geld für Mahnbescheid und Gerichtsverfahren sparen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Harry, wenn Sie außer dummen Kommentaren nichts zu bieten haben, dann würde ich Ihnen anbieten sich aus diesem Thema einfach rauszuhalten. Es gibt andere, die durchaus mit hilfreichen Tipps daher kommen .... da ist Ihr sinnloses Gequatsche sicherlich verzichtbar.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39740x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Harry, wenn Sie außer dummen Kommentaren nichts zu bieten haben

Doch, habe ich. Steht auch weiter oben.



Zum Thema "sinnlos"
Zitat (von StefanHAM):
Die Anzeige eines einzelnen würde nichts bringen, weil der Reisende sagt Bus war nicht da, die Firma sagt der Reisende war nicht da. Also soweit eigentlich erstmal sinnlos.


Zitat (von StefanHAM):
Aber vermutlich würde das Unternehmen erstmal der Forderung widersprechen ... mit der Begründung der Bus sei da gewesen. Und dann war's das, weil man nicht weiter kommt.


Ja und nun?

Was erwartet man nun von den Foristen, nachdem beide möglichen Rechtswege in den eigenen Augen ausscheiden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Wenn das so einfach wäre .... wenn die Firma den Mahnbescheid natürlich so ignoriert wie das Einschreiben, dann wäre es ein Leichtes. Frist läuft ab und man kann vollstrecken ...! Aber vermutlich würde das Unternehmen erstmal der Forderung widersprechen ... mit der Begründung der Bus sei da gewesen. Und dann war's das, weil man nicht weiter kommt.


Wieso sollen die behaupten der Bus sei da gewesen, wo doch alle Mitreisenden nicht eingepackt wurden? Wie kommen SIe darauf?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):

Wieso sollen die behaupten der Bus sei da gewesen, wo doch alle Mitreisenden nicht eingepackt wurden? Wie kommen SIe darauf?


Bei der Reise war es so, dass es verschiedene Zustiegsorte gab, die nach und nach angefahren wurde.
Ganz offensichtlich war ich der einzige in meiner Stadt, denn es stand weit und breit niemand an der Haltestelle.
Sprich, es kann also sein, dass alle eingeladen wurden und die Fahrt also auch stattgefunden hat. Nur mich hat man in meiner Stadt nicht abgeholt/eingeladen...!

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Sprich, es kann also sein, dass alle eingeladen wurden und die Fahrt also auch stattgefunden hat. Nur mich hat man in meiner Stadt nicht abgeholt/eingeladen...!


Hilft nix, da müssen Sie eben durch! Die gangbaren Wege wurden aufgezeigt, alles erörtert mehr kann ein Forum nicht leisten.

0x Hilfreiche Antwort

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