Hallo, meine Frau hat einen Brief vom Amtsgericht bekommen, das ein Bußgeld von 30 Euro nicht gezahlt wurde und gleich eine Androhung der Erzwingungshaft, der bescheid ist von 31.01 der Brief ist heute gekommen, abwenden kann man es wohl wenn man sofort zahlt, was wir morgen gleich machen, verwirrend ist das Datum des Briefes, im Brief steht man hat eine Woche nach Zustellung, zählt das nun ab heute oder ab den 31.01 was doch nicht sein kann oder ?
Bußgeld - Erzwingunshaft
11. Februar 2019
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Frage vom 11. Februar 2019 | 12:24
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeld - Erzwingunshaft
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#1
Antwort vom 11. Februar 2019 | 12:27
Von
Status: Unbeschreiblich (32828 Beiträge, 17249x hilfreich)
im Brief steht man hat eine Woche nach Zustellung Die Hauptsache ist, dass es gezahlt wird - da würde ich mir wegen der Fristen keine Gedanken machen. Schließlich war das nur die Androhung der Haft und noch nicht die Ladung zum Haftantritt...
#2
Antwort vom 11. Februar 2019 | 15:10
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Es zählt das Zustelldatum, also heute...
Ansonsten siehe mümmel. Eine Androhung ist noch keine Anordnung. Wenn morgen gezahlt wird, ist alles im grünen Bereich.
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