Bußgeld Jugendlicher

30. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Fragensteller88
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeld Jugendlicher

Wenn ein Jugendlicher eine Owi begeht, und mit einem Verwarungsgeld von zB 15 € belegt wird, kann das Geld von den Eltern eingetrieben werden?

Bzw. wer zahlt wenn der Jugendliche kein Geld hat? Die Eltern...? Wie ist es bei einem Bußbeld?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Nein, von den Eltern kann es nicht eingetrieben werden.

Wird ein 'Verwarnungsgeld' nicht gezahlt, wird es in der Folge zum (teureren) 'Bußgeld'.

Wird das nicht gezahlt, kann gemäß § 96 OwiG Erzwingungshaft angeordnet werden.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

..aber man kann´s in gemeinnützige Arbeitsstunden umwandeln lassen

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Negativ. Die Umwandlung eines Bußgeldes in gemeinnützige Arbeit ist nicht möglich. Allenfalls eine Geldstrafe könnte man umwandeln, aber da reden wir ja nicht von.

Wenn ein Jugendlicher nachweist, dass er über sehr wenig Geld verfügt, kann die Geldbuße hjedoch behördenseits entsprechend der Vermögensverhältnisse angepasst werden. In den allermeisten Fällen, gerade im Verwarnungsgeldbereich, dürfte das jedoch kaum Erfolg haben, da davon ausgegangen wird, dass ein Jugendlicher durchaus in der Lage ist, 35 EUR auf den Tisch des Hauses zu legen.

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