Hallo zusammen,
bin neu hier und möchte den folgenden Fall gerne diskutieren.
In meinem Bekanntenkreis hat jemand von der Stadt ein Bußgeld in Höhe von 30000€ angekündigt bekommen wegen ebay-Handels ohne Gewerbeanmeldung.
Was mich bei der ganzen Sache nun wundert ist die extreme Höhe des Bußgeldes, welche m.M. in keinem Verhältnis zum Umsatz oder Gewinn steht.
Es wurde angeblich ein Umsatz in den letzten 2 Jahren von ca. 39.000€ gemacht, wobei der Gewinn ca. 4.000€ betrug.
Ich frage mich nun wie das Bußgeld berechnet wurde und ob Ebay-Handel tätsächlich als Schwarzarbeit anzusehen ist.
Bußgeld von 30.000€ wegen Ebay-Handel !!!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Es geht hier nicht um die Schwarzarbeit. Da kann noch Post vom Finanzamt kommen. Sondern schlicht und einfach darum, daß sich dein Freund nicht angemeldet hat. Die Stadt hat ein Recht darauf zu wissen; wer selbsständig tätig ist. Und wenn du vergisst, es denen zu sagen, dann gibt es richtig bittere Bußgelder.
Das Bußgeld (wohl bis zu 30.000,- Euro) wurde bislang wohl nur angedroht. Es ist nicht gesagt, dass das zukünftige Bußgeld auch in dieser Höhe dann verhängt wird.
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@Lifeguard
es geht jetzt erstmal "nur" um Schwarzarbeit. Die Sache mit dem Finanzamt kommt dann evtl. noch später.
@dadl6
richtig, ist erstmal nur angedroht. Das Bußgeld wurde aber über den Umsatz ermittelt, es wurden 43% vom Umsatz als wirtschaftlicher Vorteil angerechnet zzgl. echtes Bußgeld und Bearbeitungsgebühren.
Meiner Ansicht nach ist das doch total überzogen wenn man den reinen Gewinn sieht der durch die "Schwarzarbeit" gemacht wurde.
Grüße
hallo,
na wenn kein Gewerbe angemeldet wurde und somit auch keine offizielle Buchführung, woher soll die Stadt denn wissen wieviel erwirtschaftet wurde, also wird großzügig geschätzt.
die haben angeblich alle Daten von ebay bekommen, sämtliche Auktionen der letzten Jahre wurden übermittelt. Von daher wissen die ganz genau welcher Umsatz gemacht wurde. Die können doch nicht einfach Pauschal sagen 43% vom Umsatz sind Gewinn !
Was ist denn mit jemanden der z.B. ein Auto für 30.000€ kauft und dann direkt wieder für 34.000€ verkauft, ohne Gewerbeschein. Muß der dann auch ein Bußgeld in Höhe von 30.000€ wegen Schwarzarbeit zahlen? Wohl kaum.
Schätzungen sind aber auch im Bußgeldverfahren durchaus zulässig!
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