CBD Blüten bestellt, 1 Jahr später Vorladung...

11. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
James123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
CBD Blüten bestellt, 1 Jahr später Vorladung...

Hallo,
ja, ich weiß mittlerweile, dass die CBD Blüten für Privatpersonen illegal sind. Das Ding ist, ich habe vor einem Jahr eine kleine Menge bestellt, und jetzt bekam ich eine Vorladung wegen Verdacht auf Erwerb und Besitz von Cannabis. Der Zeitraum passt genau in die Bestellung und sonst habe ich seit Jahren nichts mehr mit normalem Cannabis zu tun. Ich frage mich, aufgrund welchen Beweisen mir sowas zu Last gelegt wird. Und ob ich mich überhaupt dazu äußern soll. 2013 wurde ich mal mit 0,2g erwischt. Führerscheinstelle hob den Finger und seit dem bin ich clean. Die CBD Blüten waren zum Spass, bzw. wegen meiner damaligen Angststörung.
Wenn ich jetzt "wieder" eine Anzeige wegen Besitz kriege, wird die Führerscheinstelle ja wieder informiert und da mache ich mir halt Sorgen wegen MPU usw. (obwohl ich ewig nix mehr konsumiert habe).
Sollte ich alles abstreiten, damit es evtl. nicht zur Anzeige kommt oder was sollte ich bei der Vorladung tun?
MFG

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Sollte ich alles abstreiten, damit es evtl. nicht zur Anzeige kommt oder was sollte ich bei der Vorladung tun?

Wenn Sie eine Vorladung bekommen haben, gibt es doch schon eine Anzeige.
Vermutlich hat die Polizei die Kundenkartei des Shops - da wäre Abstreiten ziemlich sinnlos.

Sinvolle Optionen:
a) Vorladung ignorieren. Das wird dann wie eine Aussageverweigerung gewertet. Das darf man als Beschuldigter.
b) Bei der Polizei anrufen, dass man nicht zur Vorladung kommen wird. Folgen wie (a), ist aber etwas höflicher.
c) Bei der Polizei anrufen, dass man nicht zur Vorladung kommen wird, sich aber schriftlich äußern möchte. Dann der Polizei zeitnah einen Brief schreiben mit dem, was man sagen möchte.
d) Zur Vorladung hingehen und versuchen, sich nicht tiefer reinzureiten (schwer).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.800 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen