Hallo Leute, wurde gestern in Bayern (leider leider) mit 6g Cannabis (brutto) erwischt und ein 0,9 (netto) joint. Wir waren ohne Auto unterwegs. (ich habe aber trotzdem meinen Führerschein, war nur zum Glück an dem Tag nicht mit dem Auto) bis dann die kripo gekommen ist und alles mitgenommen haben - heißt 3 grinder und das Zeug eben. Meine Freundin hatte in dem Moment nichts dabei nur ihr geparktes Auto (den joint hatte ich zuletzt in der Hand das heißt es wurde auf meinen Namen geschrieben). Jetzt zu meiner Frage: was erwartet uns auf was soll ich mich einstellen? Muss ich Bußgeld zahlen und wenn ja wie viel CA? Wird es auswrinung auf meinen Führerschein haben ? DANKE EUCH
Cannabis 6g Bayern erwischt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
6g wären in Bayern gerade noch einstellungsfähig nach § 31a BtmG. In dem Fall musst Du nichts zahlen.
Gerade im oberen Grenzbereich zu den 6g, oder wenn es incl. des Joints mehr als 6g sind, kann es aber auch passieren, dass nicht eingestellt wird, sondern eine Geldstrafe (sofern Du 21 oder älter bist) verhängt wird. Konsum in der Öffentlichkeit könnte z.B. als Grund für "Nicht-EInstellung" hergenommen werden. In Bayern ticken die Uhren da immer noch ein wenig anders als im Rest der Republik, wenn auch nicht mehr so arg wie früher.
Falls eine Geldstrafe verhängt wird, wird die wohl im unteren Bereich bleiben (15-25 Tagessätze) - sofern Du nicht vorbestraft bist.
Führerschein wird man abwarten müssen, ob Polizei oder StA eine Mitteilung an die Führerscheinstelle machen und -wenn ja- wie die reagiert.
Ohman, ja ich wurde verpetzt... ich bin 22 hatte davor noch nie etwas mit der Polizei zu tun und ich war ohne Auto also meine Freundin war mit ihr Auto da.
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Die Polizei ist, nicht nur in Bayern, seit 1.5.2014 dazu verpflichtet den Vorfall an die Führerscheinstelle zu melden.Zitatwird man abwarten müssen, ob Polizei oder StA eine Mitteilung an die Führerscheinstelle machen :
Viel wird sie nicht machen (können). Die Meldung wird in der Führerscheinakte abgeheftet und fertig. Im Falle einer zukünftigen einschlägigen Auffälligkeit im Straßenverkehr ist somit der Joker des einmaligen Probierkonsums ausgespielt. Wenn der TE seine Fahrerlaubnis also auf Dauer behalten möchte sei im die sofortige und endgültige Einstellung des Drogenkonsums angeraten. Jetzt im Moment wird aber im Bezug auf die Fahrerlaubnis (noch) nichts passieren.Zitatwie die reagiert. :
Zitat:Die Polizei ist, nicht nur in Bayern, seit 1.5.2014 dazu verpflichtet den Vorfall an die Führerscheinstelle zu melden.
Auf welcher rechtlichen Grundlage ist die Polizei (seit 01.05.2014) verpflichtet jeden Cannabis-BTM-Verstoß ohne Bezug zum Straßenverkehr an die FSST zu melden?
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