Cannabis Anbau (2 Pflanzen)

15. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
BeeBob
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)
Cannabis Anbau (2 Pflanzen)

Hallo liebe Gemeinde,
es geht um folgendes. Der Ort ist Hamburg. Bei einer Person (28) sind 2 Cannabispflanzen (Sorte unbekannt) beschlagnahmt worden. Dies geschah zufällig. Die Beamten waren wegen seinem Mitbewohner gekommen und haben sie zufällig entdeckt. Die Pflanzen sind ca. 1 Meter groß. Die Blüte hat gerade erst angefangen, ist also am Beginn der Blütezeit. Es gab keine spezielle Zuchtbox etc., keine Lampen oder irgendein professionelles Zubehör. Sie standen lediglich in einem Blumentopf an der Fensterbank und dort wurden sie auch gezüchtet. Bei der Person wurden sonst keine Btm. sichergestellt, vorgefunden oder sonst etwas. Zudem konsumiert oder vertreibt die Person kein Cannabis.
Aber vor ca. 6 Jahren (vermutlich länger) wurde die Person von seinen Eltern beim Konsum erwischt, diese sind dann zur Polizei gegangen und haben ihn angeschwärzt. Die Person musste dann zur Vernehmung, jedoch blieb die Sache folgenlos (bis auf einen Eintrag für den Saatsanwalt - leider kann ich nciht sagen wo dieser Eintrag gemacht wurde).
Desweiteren gab es einen kleinen Autounfall mit Sachschaden und Fahrerflucht. Dies hatte einen monatigen Führerscheinentzug und eine Geldstrafe zur Folge.
Meine Frage ist nun: Welche Strafe kann erwartet werden infolge der Beschlagnahmung der 2 Pflanzen?
Zudem möchte ich erfragen, ob das später einem in Bewerbungen das Genick brechen kann und dort auftaucht?
Danke für die Mühe!

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11 Antworten
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#2
 Von 
BeeBob
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Überlegung war, dass durch das Anschwärzen der Eltern shcon eine Ersttäterschaft hervor gerufen wurde!?

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#3
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Täter ist man nach "Verurteilung", vorher wäre man Verdächtiger.

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#4
 Von 
BeeBob
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich dachte es reicht schon, in diesem Zusammenhang auffällig gewesen zu sein, denn das ist ja durch die Sache mit den Eltern passiert. Also hätte man da schon Arbeitsstunden, Bewährung oder eine Geldstrafe bekommen müssen, damit man als Ersttäter gilt?
Was umfasst ein Strafbefehl bis zu 90 Tagessätzen? Ich habe davon leider keine Ahnugn und bin über Infos sehr dankbar! Ist das nur eine Geldstrafe oder können das auch Arbeitstunden werden? Wie wird der Tagessatz berechnet - oder was kann man erwarten mit einem 600€ BaföG Einkommen?

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Arbeitsstunden gibts für Jugendliche, als Erwachsener gibt es nur Geld oder Knast. Die Geldstrafen werden in Tagessätzen angegeben und die Höhe entsprechend deines Einkommen errechnet. Das werden dann wohl 15 Euro sein. Alternativ kannst du die "Tages"sätze auch absitzen.

Ich kann nicht beurteilen was deine Eltern gemacht haben könnten. Aber ein "Erwachsener" der von den Eltern angezeigt wird, wird entweder Überführt" und angeklagt - oder es ist "nichts"



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#6
 Von 
BeeBob
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Vergessen: Kommen zu den Tagessätzen noch Bearbeitungsgebühren hinzu (im Sinne von Gerichtskosten) udn wie hoch wären die oder ist das in den Tagessätzen enthalten?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

wenn einer Verhandlung gibt - klar.

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#8
 Von 
BeeBob
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Hehe, die Frage hätte ich mir sparen können. Sobald einer von denen ein Blatt Papier in die Hand nimmt fallen Gebühren an. Aber nun bin ich ein klein wenig verwirrt. Verhandlung? Ich dachte jetzt, dass ein Schreiben kommt in dem steht das man wegen diesem und jenem angeklagt wird und das dies die Strafe wird (du meintest ja: vermutlich Geldstrafe). Sicherlich kommen Gebühren dazu, denn obwohl man nicht im Gericht steht, musste es doch bearbeitet werden. Werden die Gebühren mit dem Tagessatz verrechnet oder kommt das einfach oben drauf? Mit was für einen Betrag muss man da bei den Gebühren rechnen - 500€?

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Warum fragst du wenn du dich soo gut auskennst.

Es muss kein Strafbefehl sein, es kann auch Verhandelt werden wenn irgendwas unklar. Evtl. machen die ja Anbau und Handel draus..... oder es ist irgendwas unklar.

Kann ja sein du und der Mitbewohner bei dem "zufällig" die Polizei war.... hattest zusammen ein Kilo in der Küche....

Nur einfache Fällen enden mit Strafbefehlen

+ der üblichen Million Bearbeitungsgebühr

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BeeBob
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

ok, danke für die Hilfe!

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Zu den Sozialstunden: Die gibt es nicht direkt als Strafe, Sie können aber die Umwandlung der Geldstrafe in Arbeitsstunden beantragen. Finanziell lohnt sich das wenig: Es sind 6 Stunden pro Tagessatz, was bei einem hier zu erwartenden TS von 15 bis 20 Euro also 2,50 Euro bis 3,30 Euro pro Stunde sind - so wenig verdient man in keinem Nebenjob... Und die Kosten für einen Strafbefehl liegen bei 60 Euro, die in der Tat nicht in die Tagessätze inkludiert sind.

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-- Editiert muemmel am 15.07.2012 13:25

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