Cannabis - Besitz / Eigentum

3. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Matthias Lehmann
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 106x hilfreich)
Cannabis - Besitz / Eigentum

Liebe Gemeinde,

vor einigen Tagen hatte ich eine kurze Dokumentation über Cannabis, deren Konsum und Besitz gelesen. Gemäß den geltenden Gesetzen steht der Besitz durchaus unter Strafe. Der reine Konsum gilt hingegen als Selbstschädigung und unterliegt daher keiner gesetzlichen Verfolgung.

Wir unterschieden gemeinhin aber zwischen Besitz und Eigentum. Leihe ich mir eine Sache aus, bin ich in diesem Moment zwar der Besitzer, aber nicht der Eigentümer.

Nun ist der Besitz von Cannabis verboten. Erhält der Konsument die Droge jedoch von einem Dritten leihweise ausgehändigt, um diesen in einer geselligen Runde zu probieren, dann ist er doch im Besitz von Cannabis, auch wenn er hier nicht Eigentümer geworden ist.

Ist die Interpretation des Gesetzestextes daher ungenau? Damit die Gesetzgebung für mich schlüssig erscheint, müsste hier doch vom Eigentum von Cannabis die Rede sein und nicht von Besitz, weil ich mir mit der Annahme der Leihgabe kein Eigentum verschaffe, sondern lediglich (kurzzeitiger) Besitzer der Sache werde.

Das Internet hat mir dahingehend leider keine vernünftigen Suchergebnisse geliefert. Scheinbar ist der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum dem Verbraucher sowieso nicht recht geläufig.

-- Editiert von Moderator am 03.08.2014 19:31

-- Thema wurde verschoben am 03.08.2014 19:31

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Wo ist das Problem?

Bereits der Besitz von Drogen ist nicht legal, daher muss man sich nicht mit der Klärung der Eigentumsfrage beschäftigen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
Matthias Lehmann
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 106x hilfreich)

Sie haben meine Frage wohl nicht verstanden.

Die Gesetzgebung unterscheidet zwischen dem Besitz und dem Konsum der Droge. Während der Besitz unter Strafe steht, unterliegt der Konsum jedoch nicht einer strafrechtlichen Verfolgung.

Konsumiere ich die Droge jedoch, bin ich zwangsläufig in deren Besitz, wenn ich auch nicht Eigentümer bin. Daher also meine Frage, ob die Interpretation des Gesetzestextes ungenau ist. Damit die Gesetzgebung für mich schlüssig erscheint, müsste hier doch vom Eigentum von Cannabis die Rede sein und nicht von Besitz, weil ich mir mit der Annahme der Leihgabe kein Eigentum verschaffe, sondern lediglich (kurzzeitiger) Besitzer der Sache werde.

Denn, wie kann ich etwas legal konsumieren, was ich nicht legal besitzen kann? Hier entsteht nach meiner Rechtsauffassung ein ganz klarer Widerspruch.

Sie müssen nicht glauben, dass ich hier meine Möglichkeiten für den legalisierten Besitz von Cannabis erfahren möchte. Ich bin gegen jede Legalisierung dieser und anderer Drogen und halte auch eine deutlichere Erschwerung für Tabak- und Alkoholkonsum für erstrebenswert.

-- Editiert Matthias Lehmann am 03.08.2014 13:51

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Nun, wenn man auf das zivilrechtliche Eigentum abstellen würde, könnte jeder, in dessen Keller man ein Kilo Gras findet, erklären, er habe es nur für für jemand anders aufbewahrt. Folglich ist er nicht der Besitzer und geht straffrei aus.
Denn, wie kann ich etwas legal konsumieren, was ich nicht legal besitzen kann? Na, indem man das eine unter Strafe stellt und das andere nicht. Daß Konsum nicht gleichzeitig Besitz bedeutet, ist in x Urteilen festgestellt worden.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Du hat wohl eher Harrys Antwort nicht verstanden.
Das Gesetz ist schon genau so gemeint, wie es da steht: Besitz ist strafbar. Zu Konsum ohne Besitzannahme sollte es genug Infos im Netz geben. AFAIR läuft es im wesentlichen auf Direktkonsum hinaus (Vorsicht beim Weiterreichen des Joints).

Ich würde erwarten, das Eigentum an der illegalen Substanz ohne weiteres gar nicht erworben werden kann, und deswegen hier gar keine Rolle spielt.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Gesetzgebung unterscheidet zwischen dem Besitz und dem Konsum der Droge. Während der Besitz unter Strafe steht, unterliegt der Konsum jedoch nicht einer strafrechtlichen Verfolgung. <hr size=1 noshade>


Genau. Sie stellt nicht auf das Eigentum ab. Das bringst Du hier erst ins Spiel - völlig unnötigerweise, soweit es das Strafrecht betrifft.

quote:<hr size=1 noshade>
Konsumiere ich die Droge jedoch, bin ich zwangsläufig in deren Besitz <hr size=1 noshade>


Nein, nicht zwangsläufig

quote:<hr size=1 noshade>Damit die Gesetzgebung für mich schlüssig erscheint, müsste hier doch vom Eigentum von Cannabis die Rede sein und nicht von Besitz, weil ich mir mit der Annahme der Leihgabe kein Eigentum verschaffe, sondern lediglich (kurzzeitiger) Besitzer der Sache werde. <hr size=1 noshade>


In dem Fall dürftest Du also beliebige X KG BTM -straflos- besitzen, solange es nicht Dein Eigentum ist ?!?!? Genau das will der Gesetzgeber eben nicht...

Es wird im Übrigen auch nicht zwischen kurzzeitigem und "langzeitigem" Besitz unterschieden - wenn denn Besitz gegeben ist.

quote:<hr size=1 noshade>Denn, wie kann ich etwas legal konsumieren, was ich nicht legal besitzen kann? Hier entsteht nach meiner Rechtsauffassung ein ganz klarer Widerspruch. <hr size=1 noshade>


Indem Du es z.B. durch Passivrauchen konsumierst, indem es Dir ohne Dein Wissen "beigebracht" wird...

quote:<hr size=1 noshade>
Zu Konsum ohne Besitzannahme sollte es genug Infos im Netz geben. <hr size=1 noshade>


...wenn man mal googelt und die Stichworte Sachherrschaft und Herrschaftswille hinzufügt.

Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 15.06.1988 - 4/1 Ss 120/88 eine interessante Entscheidung zu dem Thema gefällt.

quote:<hr size=1 noshade>Redaktioneller Leitsatz:

Eine Sachherrschaft über Kokain wird nicht ausgeübt, wenn dem Betroffenen ein Spiegel mit darauf befindlichem Kokain vorgehalten wird und der Betroffene das Rauschgift inhaliert. <hr size=1 noshade>


Ebenso -recht neu- das OLG Düsseldorf mit Beschluß v. 29.04.2013 - III-3 RVs 45/13 (Hervorhebungen durch mich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Besitzbegriff des §29 Abs. 1 S.1 Nr. 3 BtMG entspricht nicht dem des Bürgerlichen Gesetzbuches . Vielmehr erfordert der Besitz von Betäubungsmitteln objektiv eine tatsächliche Sachherrschaft für einen nennenswerten Zeitraum und subjektiv einen die Sachherrschaft tragenden Herrschaftswillen (Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., §29 Rn. 15. MünchKomm-Kotz, Bd. 6, 2. Aufl., BtMG §29 Rn. 1156, Franke, 2. Aufl., BtMG, §29 Rn. 135, Weber, BtMG, 3 Aufl., §29 1170, jeweils m.w.N). Wer Betäubungsmittel von einem Dritten in verbrauchsgerechter Menge zum sofortigen Genuss an Ort und Stelle erhält und es tatsächlich auch sofort zu sich nimmt, erlangt noch nicht die Stellung eines Besitzers , sondern ist lediglich Konsument (OLG Hamburg NStZ 2008, 287 , Weber a.a.O., §29 Rn. 1175, Körner/Patzak/Volkmer, a.a.O. § 29 Rn. 29 m.w.N.).

<hr size=1 noshade>


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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 03.08.2014 20:23

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#6
 Von 
BigSmoke
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

fakt ist
Cannabis ist eine weiche droge
und es ist schade
das es nach wie vor so hart bestraft wird

es ist halt für Cannabis Konsumenten eine Straftat
der Staat will lieber
das die Konsumenten auf auf den harten Stoff Alkohol umsteigen

mich stört es halt enorm
in der Werbung selbst bei der wm wurde häufig
über Alkohol Konsum gesprochen

ich vergleiche das ja am liebsten mit folg. Theorie
wäre heroin legal
und Tabak illigal
würde man es auch so sehen


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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

quote:
fakt ist
Cannabis ist eine weiche droge
und es ist schade
das es nach wie vor so hart bestraft wird
es ist halt für Cannabis Konsumenten eine Straftat
der Staat will lieber
das die Konsumenten auf auf den harten Stoff Alkohol umsteigen
mich stört es halt enorm
in der Werbung selbst bei der wm wurde häufig
über Alkohol Konsum gesprochen
ich vergleiche das ja am liebsten mit folg. Theorie
wäre heroin legal
und Tabak illigal
würde man es auch so sehen


Die größten Zweifel an der Unschädlichkeit von Cannabis habe ich immer dann, wenn ich Konsumenten darüber reden höre.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ebenso -recht neu- das OLG Düsseldorf mit Beschluß v. 29.04.2013 - III-3 RVs 45/13 :

"Wer Betäubungsmittel von einem Dritten in verbrauchsgerechter Menge zum sofortigen Genuss an Ort und Stelle erhält und es tatsächlich auch sofort zu sich nimmt, erlangt noch nicht die Stellung eines Besitzers , sondern ist lediglich Konsument" <hr size=1 noshade>


Das ist auch eine logische Auslegung. Der Gesetzgeber wollte ja gerade den Konsum straflos halten; würde man der Interpretation "Konsum ohne Besitz geht nicht" (bis auf konstruierte Ausnahmefälle, s.o.) zuneigen, hätte man auf dem Umweg ja doch wieder eine überwiegende Strafbarkeit des Konsums durch die Hintertür eingeführt, was der Gesetzgeber gerade nicht wollte.

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#10
 Von 
BigSmoke
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@ methadir

achja stimmt ich habs voll vergessen
die gelegentlichen Konsumenten von cannabis sind ja voll die junkies
müsste man alle weiterhin an der grenze abziehen
und als Dankeschön n fette Geldstrafe verhängen
damit endlich der eher harmlose Konsum aufhört

größte zweifel von der Bekämpfung des Konsums
ist ohne zweifel alkohol
Alkohol Werbung etc.
auf das jedes jahr noch mehr menschen sterben

prost methadir
ich werde den harten stoff niemals konsumieren
und auf meine Gesundheit achten

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-- Editiert BigSmoke am 06.08.2014 11:37

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
und auf meine Gesundheit achten


Dann sollten Sie gar keine Drogen konsumieren.

Ich selbst bin im Übrigen durchaus Befürworter der Legalisierung von Cannabis (aus juristischen Erwägungen), aber diese "Alkohol ist ja auch nicht verboten - Nummer" ist eben so alt wie unsinnig, wenn man damit den Legalisierungswunsch von Cannabis begründen will.

Was macht "Ihr" denn, wenn man Alkohol tatsächlich (auch) verbieten würde? Was hättet Ihr davon? Cannabis wäre dann immer noch ebenso verboten!

Oder geht es dann doch nur um das kleinbürgerliche "was ich nicht darf, darf auch kein anderer" ?

Eigentlich eine untypische Einstellung für Kiffer.

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-- Editiert !!Streetworker!! am 06.08.2014 11:47

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
BigSmoke
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

http://www.youtube.com/watch?v=-sKjbs0UTXY

es ist lächerlich wie sehr die Staatsgewalt solche klein kosummenten jagen
und dabei solche hohen strafen verhängen

damit erreichen die nix
den betroffenen ist dadurch nicht geholfen
sondern sind eher belastet
und des weiteren dadurch motiviert die harte legale droge namens alkohol zu konsumieren

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Mir ist die Verfolgungspraxis durchaus bekannt, auch ohne Youtube ;) Nur am Rande sei mal erwähnt, dass NRW (um das BL geht es ja in dem clip) nach einer 5jährigen CDU-Hardlinerphase nun schon lange -nachdem Rot/Grün regiert- mit die großzügiste Einstellungsregelung in Deutschland hat.

quote:

damit erreichen die nix
den betroffenen ist dadurch nicht geholfen
sondern sind eher belastet


Fakt ist doch nunmal, dass der Besitz von Cannabis in Deutschland strafbar ist. Das kann man gut finden, oder nicht - es ist aktuell so. Und das weiß auch jeder, der damit umgeht. Und es nicht primäre Aufgabe des Strafrechts Straftätern "zu helfen". Jemandem der aus existenzbedrohender Geldnot eine Bank überfällt ist auch nicht damit geholfen, dass man ihn einsperrt. Zu welchem Schluß soll uns das nun führen? Banküberfälle legalisieren?

Heroin-Junkies ist auch nicht geholfen, indem man sie strafverfolgt. Also? "Heroin für alle, die es wollen" !?

quote:
und des weiteren dadurch motiviert die harte legale droge namens alkohol zu konsumieren


Sorry, aber das ist -als Argumentation- Blödsinn, bzw. ein "Totschlagargument". Genauso gut kann ich argumentieren, dass Kiffer, die nicht kiffen "dürfen", dazu motiviert werden, im Übermaß Schokolade zu essen und dann an den damit einhergehenden Krankheiten (z.B. Diabetis, Adipositas) leiden. Sollten wir desw. jetzt auch Schokolade verbieten, damit kein Kiffer sie sich als Ersatzdroge aussucht?

Es ist doch jedem selbst überlassen, was er konsumiert und was nicht.

Die Argumentation: "Man muß X erlauben, weil sonst mache ich das noch schlimmere Y" ist wie gesagt Kindergartenargumentation.

Damit kann man "alles" begründen wollen. Man findet immer etwas, das noch "schlimmer" ist, als das was man selbst gerade machen will. Wenn man deswegen alles erlauben müßte, was nicht "ganz so schlimm ist", dann "gute Nacht, Marie"


Wie schon gesagt: Ich bin selbst für die Legalierung, aber diese ewige Argumentation mit dem Alkohol ist schlicht Blödsinn.

Ich frage mich auch immer, warum die Befürworter dieser Argumentationsschiene auch immer nur auf den Alkohol abstellen und nicht z.B. auch auf die ebenfalls legale Droge Nikotin, die ebenfalls mega-schädlich ist und an deren Folgen auch zigtausend Menschen jedes Jahr sterben, und ein entsprechendes Nikotinverbot fordern? Das wäre doch dann nur logisch, wenn man so um die Gesundheit seiner selbst und seiner Mitmenschen besorgt ist. Davon hört man allerdings nie etwas aus der einschlägigen Ecke.

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