Cannabis - Handel mit BtmG in Bayern vorgeworfen

23. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Bauer24
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Cannabis - Handel mit BtmG in Bayern vorgeworfen

Hallo,

einem freund von mir wird vorgeworfen, 1 jahr lang mit cannabis gehandelt zu haben ( insgesamt 1kg cannabis )[liegt nur eine aussage vor als beweis]. Er wohnt in bayern und ist nicht vorbestraft. zudem ist er schon 24. mit was für einer strafe müsste er rechnen?

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7 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Kommt auf die Größe der Einzelmengen an.

5 mal 200g ist rechtlich was anderes als 20 mal 50g.

Was wird denn genau vorgeworfen?

-einfacher Handel? § 29, Abs. 1, Nr. 1 BtmG
-gewerbsmäßiger Handel? § 29, Abs. 3, Nr. 1 BtmG
-Handel "in nicht geringen Mengen"? § 29a, Abs. 1, Nr. 2 BtmG


Ist schon ein Tatanzahl benannt?
Also z.B. "gewerbsmäßiger Handel (§ 29, Abs. 3, Nr. 1 BtmG) in 40 Fällen" oder so was in der Art?

Aber was von dem auch immer - in Bayern wird man egal bei welcher Variante nicht an einer Freiheitsstrafe vorbeikommen. Kommt nur noch drauf an, ob sie zur Bewährung ausgesetzt werden kann oder nicht (also ob unter 2 Jahre, oder darüber) . Wobei Sie auch bei unter 2 Jahren nicht zur Bewährung ausgesetzt werden muß



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 24.01.2012 00:12

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#2
 Von 
Bauer24
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

es wird ihm vorgeworfen 12 mal je 50g und einmalig 450g ihm übergeben zu haben. die hausdurchsuchung verlief negativ und es wird ihm handel in nicht geringer menge vorgeworfen. dass problem jedoch an der ganzen sache ist, wie wollen sie ihm das alles nachweisen?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Theoretisch reicht da auch eine glaubhafte Aussage. Denn der Aussager (wenn = Käufer) belastet sich selbst dadurch auch erheblich. Daher sind solche Aussagen iaR. immer sehr glaubhaft. Ob es im konkreten Fall reicht, weiß man natürl. so nicht. Falls er verurteilt wird, wäre die Strafe Freiheitsstrafe ab 1 Jahr aufwärts.

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#4
 Von 
Bauer24
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Jedoch sollte man auch berücksichtigen, dass er noch studiert. Somit konnte er auch Bewährung bekommen oder?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Bewährung kann man bekommen, wenn die Strafe unter 2 Jahren bleibt, und man eine gute Sozialprognose hat (ein Studium ist sicher nicht schlecht diesbezüglich).

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