Cannabis Konsum - muss man mit einem Brief der Staatsanwaltschaft rechnen?

10. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
krayzie187
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Cannabis Konsum - muss man mit einem Brief der Staatsanwaltschaft rechnen?

Person A wurde beim Konsum von Cannabis erwischt.es war ledigilich Konsum.desweitern wurden keine Btm sichergestellt.person a bekam eine anzeige und entschuldigte sich wenige tage später sogar persönlich beimm leiter des rauschgiftdezernats.auf die frage mit welchen konsequenzen person rechnen müsse, entgegnete der leiter, "man würde person a sicherlich nicht den kopf dafür abreissen".person a ist vorher noch nie wegen BTM oder anderer delikte aufällig geworden.muss person a in jedem fall mit einem brief der staatsanwaltschaft rechnen? und wenn ja, wie lange dauert es in der regel bis diese eintreffen?
können solche briefe auch an ein postfach gehen? person a hat extra eines eingerichtet, in der hoffnung der brief würde nicht an die hausadresse kommen.
der vorfall ereignete sich in NRW
Person a ist 22 jahre alt

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Das Verfahren wird mit höchster Wahrscheinlichkeit eingestellt werden. Einen Einstellungsbescheid wird Person A bekommen. Da Person A das Postfach ja offenbar am Tattag noch nicht hatte, wird das Einstellungsschreiben an die Anschrift gehen, die am Tattag aufgenommen wurde.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
krayzie187
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

wie lange dauert es denn in der regel bis ein solcher einstellungsbescheid zugesendet wird? besteht die möglichkeit der staatsanwaltschaft die postfachadresse mitzuteilen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Das kann 4 Wochen dauern, aber auch 6 Monate. Kommt auf die jeweilige Auslastung der sachbearbeitenden Geschäftsstelle der zust. StA an.

Mitteilen können Sie die Postfachandresse natürlich. Aber dafür, daß das Schreiben dann auch an die Postfachanschrift geht, gibt es keine Garantie. Normalerweise werden 'Hausanschriften' als 'ladungsfähige Anschrift' gespeichert, da nur dorthin förml. Zustellungen (wie Strafbefehle oder Anklageschriften) zugestellt werden. Noch eine extra (zweite) Anschrift für nicht-förmliche Zustellungen (wie Einstellungsbescheide) zu notieren, macht man bei der StA kaum, da man dort keine Zeit dafür hat, sich Gedanken darüber zu machen, ob es dem Beschuldigten unangenehm ist, die Post nach Hause zu bekommen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 290.473 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.068 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen