Cannabis Mit Zubereitungen § 29 BtMG

19. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Querulant123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Cannabis Mit Zubereitungen § 29 BtMG

Sollte es einen ähnlichen Beitrag schon geben, so bitte
ich um Verzeihung.

Folgendes möchte ich nun schildern...

Ich (20 J.) bin kontrolliert worden mit 14,1g Marijuana (Qualität nicht die höchste würde ich behaupten) zusätzlich einer Feinwaage und Bargeld in Höhe von 30 Euro.

Zweimal vorher schonmal erwischt worden (BTM) und zweimal fallen gelassen, aufgrund wirklich sehr geringer Mengen.
Zudem kommt noch einmal schwerer Diebstahl, mit Sozialstunden beigelegt.

Ich habe wirklich eine Aussage auf der Polizeistation gemacht wo es heisst das dies größtenteils für mich gedacht war und ich lediglich max. 1/3 verkauft hätte.

Grundsätzlich fragen meinerseits sind:

1. War dieser Schritt (Aussage gemacht) klug, inwie fern ist das als mildernder Umstand zubetrachten?

2. Ist mit einer Hausdurchsuchung zu rechnen auch wenn ich schon ausgesagt habe? (So ziemlich meine größte Sorge)

3. Wenn ich als "nicht geringe Menge" kategorisiert werden sollte, mit was für Auflagen wäre zu rechnen wenn ich Bewährung statt einer Geldstrafe bekäme? Würde eine Lösung ohne Geldstrafe bevorzugen, weil ich Schüler bin und als Praktikant knapp 200 € verdiene.

Zu allem ist nur eure Meinung gefragt und wird von mir nicht als Rechtsberatung angesehen :D
Über Ratschläge würde ich mich freuen und bedanke mich schon im Vorraus für Meinungen und Gedanken dazu.

Gruss Querulant123

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
lekkerwurst
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

1) Nein, leider war das so ziemlich das schlechteste was Sie hätten tun können. Sie haben einen geplanten Verkauf eingeräumt. Mildernd wirkt das keineswegs, das Gegenteil ist der Fall.

2) Obwohl Sie Verkauf zu Protokoll gegeben haben, denke ich nicht, dass es eine Hausdurchsuchung geben wird. Ist aber möglich.

3) Da schon zwei mal aufgefallen, werden Sie auf jeden Fall bestraft werden.

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