Cannabis kauf

14. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
User2345123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Cannabis kauf

Hallo Leute,
ich schildere meine Situation.
Vor ein paar Tagen wollte ich mit einer Person (wir beide sind unter 18) Cannabis kaufen.
Der Deal hat sich auf einem Spielplatz abgespielt.
Ich war außerhalb des Spielplatzs während die andere Person (wir sind befreundet) das Grass geholt hat.
Während des Deals ist die Polizei am Spielplatz vorbei gefahren. Der Dealer ist weg gerannt aber ich bin mit der Person da geblieben.
Daten gegeben usw. und dann kam ein Anruf. Ich bin Zeuge und die andere Person ist Beschuldigte.
Kann ich auch eine Anzeige bekommen wenn wir bei der Polizei sagen das wäre für uns beide oder geht das nicht weil ich ja außen stand?
Und welche Strafe kann man bei der Anzeige bekommen?

-- Editiert von User2345123 am 14.12.2018 16:36

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von User2345123):
Kann ich auch eine Anzeige bekommen wenn wir bei der Polizei sagen das wäre für uns beide

Ja, kann man.

Bzw ist die Aussage das es auch für Dich war praktisch die Anzeige.



Zitat (von User2345123):
oder geht das nicht weil ich ja außen stand?

Das man "draußen stand" verhindert das nicht.



Zitat (von User2345123):
Und welche Strafe kann man bei der Anzeige bekommen?

Bei der Anzeige gibt es gar keine Strafe.
Die erhält man erst später nach der Verhandlung, als Urteil. Alternativ ohne Verhandlung als Strafbefehl.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

Zitat:
Und welche Strafe kann man bei der Anzeige bekommen?


es gibt ein Ermittlungsverfahren
das kann auf verschiedene Arten enden
entweder mit Einstellung des Verfahrens
mit Strafbefehl (nur bei Erwachsenenstrafrecht), bei Jugendstrafrecht gilt:
§ 79 JGG
Zitat:
Strafbefehl und beschleunigtes Verfahren
(1) Gegen einen Jugendlichen darf kein Strafbefehl erlassen werden.


oder Anklage und Hauptverhandlung vor einem Richter

die jeweilige Strafe kommt auf den Einzelfall drauf an
dazu kommen noch verschiedene Faktoren unter anderen ob bereits Vorstrafen vorliegen

möglich wären im Jugendstrafrecht;
Verwarung
Erteilung von Auflagen: hier vor allen Arbeitsstunden
Erteilung von Weisungen z.b Teilnahme an einen Anti Drogen Kurs oder Beratungsgesprächen sowas in der Art
Jugendarrest und Jugendhaft ( kommt aber hier bei dem Fall nicht in Frage)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Kann ich auch eine Anzeige bekommen wenn wir bei der Polizei sagen das wäre für uns beide oder geht das nicht weil ich ja außen stand?


Ja, kann man, es wäre aber extrem dusselig zu sagen, das ist für euch beide war. Denn dann bekommt ihr beide eine Strafe. Es ist nicht so, dass die Strafe geteilt wird. Wenn aktuell nur dein Kumpel Beschuldigter ist, sollte er die Strafe auf sich nehmen, und du kannst es ihm dann ja irgendwie ausgleichen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 14.12.2018 23:43

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#4
 Von 
User2345123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke für die schnelle Antwort.
Was müsste denn gesagt werden damit ich aus der Sache dann raus komme?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von User2345123):
Was müsste denn gesagt werden damit ich aus der Sache dann raus komme?

Kommt ganz darauf an, wie man derzeit "drin" ist.

Der Schilderung nach ist man ja derzeit Zeuge. Und der kommt nicht so einfach "raus", denn der liefert ja auch Beweise.


Was genau wurde denn schon ausgesagt?

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Was genau wurde denn schon ausgesagt?


Genau das ist die Frage...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
User2345123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja also das eigentlich würde gesagt das das für uns beide gewesen wäre aber trotzdem bin ich jetzt der Zeuge.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
extrem dusselig

Extrem dusselig ist es auch, nur die Hälfte zu erzählen, denn wer korrekte Informationen will, sollte ALLES erzählen. Darauf kann man sogar mit unter 18 kommen...,aber das komplettiert das Bild. Kiffen macht nicht intelligenter.

https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Strafrecht-__f547850.html


-- Editiert von fb367463-2 am 16.12.2018 04:47

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Du solltest die Aussage nach § 55 StPO verweigern.

0x Hilfreiche Antwort

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