Cannabis nach Durchsuchung zufällig entdeckt

6. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
supremepalace
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Cannabis nach Durchsuchung zufällig entdeckt

Hallo,
Person A war mit zwei weiteren Personen (B, C) auf der Straße zu Fuß unterwegs. Plötzlich werden die drei Personen von einem Polizeiwagen, der vorbei fuhr, angehalten. Daraufhin hat der Polizist den drei Personen aufgeklärt, dass die Polizei nach drei Tätern sucht, die kürzlich Gegenstände mithilfe von Sprühdosen beschädigt haben. Dies habe ein Zeuge gesehen und hat daraufhin die Polizei alarmiert.
Dadurch dass die Personen, laut Zeugen, die gesucht wurden, im gleichen Alter waren, wie die Personen A, B und C, wurden eine polizeilich Maßnahme durchgeführt. Daraufhin wurden die Personalien von Personen A, B und C aufgenommen und die Gegenstände von Personen A, B und C nach Sprühdosen durchsucht. Die Person A hatte noch Cannabis (Eigenbedarfsmenge) im Rucksack. Dies wurde von einem Beamten, während der Durchsuchung der Tasche von Person A, stillschweigend entdeckt und von meiner Tasche entfernt bzw. „beschlagnahmt." Nach der Durchsuchung kam die Zeugin für eine Gegenüberstellung. Die Zeugin bestätigte, dass wir nicht die Täter seien und wir durften weitergehen.
Person A hat später bemerkt, dass das Cannabis weg ist. Person A wurde während der Maßnahme nicht informiert, dass man bei ihm Cannabis gefunden wurde. Man hat ihm nur das Cannabis entfernt. Es gab keine Belehrung oder sonstige Konversation bezüglich dieses Fundes.
Kann es sein, dass Person A keine Anzeige bezüglich des Funds erwartet, da der Beamte der die Tasche durchsucht hat, die Person A nicht darauf angesprochen hat. Person A geht davon aus, dass der Beamte die Person A vor der Anzeige beschützen wollte und deshalb nix angesprochen hat und nur die Droge beschlagnahmt hat. Aber käme es trotz alledem zur eine Anzeige wegen Besitz von BTM, wäre diese Anzeige rechtens? Darf das Cannabis als Beweis fungieren für die Anzeige, obwohl es sich um ein Zufallsfund handelt? Da Person A weder informiert oder belehrt wurde und auch nicht als Beschuldigter betitelt wurde, ist eine Anzeige noch möglich für Person A?


-- Editiert von supremepalace am 06.02.2022 01:19

-- Editiert von supremepalace am 06.02.2022 01:29

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124090 Beiträge, 40322x hilfreich)

Zitat (von supremepalace):
Da Person A weder informiert oder belehrt wurde und auch nicht als Beschuldigter betitelt wurde, ist eine Anzeige noch möglich für Person A?

Selbstverständlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9532x hilfreich)



Zitat (von supremepalace):
Kann es sein, dass Person A keine Anzeige bezüglich des Funds erwartet, da der Beamte der die Tasche durchsucht hat, die Person A nicht darauf angesprochen hat.


Kann sein.

Zitat:
Aber käme es trotz alledem zur eine Anzeige wegen Besitz von BTM, wäre diese Anzeige rechtens? Darf das Cannabis als Beweis fungieren für die Anzeige, obwohl es sich um ein Zufallsfund handelt? Da Person A weder informiert oder belehrt wurde und auch nicht als Beschuldigter betitelt wurde, ist eine Anzeige noch möglich für Person A?


3x ja

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xvidia123
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich würde mir eher Sorgen machen, wenn keine Anzeige kommt...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.322 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.622 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen