Cannabisfund in Wohnung in Abwesenheit - Gefahr in Verzug?

9. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
KosLasachos
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Cannabisfund in Wohnung in Abwesenheit - Gefahr in Verzug?

Hallo an alle!

Folgendes Szenario möchte ich euch schildern:

Person A ist nicht in seiner Wohnung, jedoch schlägt der Rauchmelder einen Fehlalarm.
Die Feuerwehr rückt an und beschafft sich per gekipptes Fenster Zutritt zu der Wohnung.

Die wohl auch anwesende Polizei hat nun ca. 6,5-7g Cannabis auf dem Tisch gefunden und einen Zettel hinterlassen, dass sie es aufgrund Gefahr in Verzug beschlagnamt haben und dies nun weiter zur
strafverfolgung geht.

Nun stellen sich mir in diesem Szenario folgende Fragen:

(1) Welche Strafhöhe hat Person A (Student (26), nicht vorbestraft, Niedersachsen) nun zu erwarten? Da eine geringe Menge hier bis 6g angesetzt sind, kann nicht damit gerechnet werden, dass es fallengelassen wird.... Oder gibt es auch knapp darüber noch Ermessensspielraum?

(2) Sollte bei einer möglichen Vorladung ausgesagt, oder gar ein Anwalt eingeschaltet werden? Oder ist die Sachlage relativ eindeutig, dass Person A nicht Aussagen muss und alles was kommt einfach hinnimmt?

(3) Darf die Polizei in dem Fall von Gefahr im Verzug einfach in die Wohnung, auch in der Abwesenheit von Person A? Die Frage ist was sie (abgesehen von der Feuerwehr die keine Gefahr festgestellt hat) dort drin zu suchen hatte, oder ob ein möglicher Geruch nach draußen hierfür schon ausreicht?

(4) Person A ist nicht in der Wohnung gemeldet, sondern bei den Eltern in einer anderen Stadt. Die Wohnung wird jedoch zu Studiumzwecken genutzt. Könnte es diesbzgl. Auch noch Probleme geben?


Über Antworten und Einschätzungen freue und bedanke ich mich

LG

-- Editiert von KosLasachos am 09.09.2019 12:13

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34 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von KosLasachos):
Darf die Polizei in dem Fall von Gefahr im Verzug einfach in die Wohnung, auch in der Abwesenheit von Person A?

Ja, genau dafür ist "Gefahr im Verzug" ja da.

Im übrigen ist sie wegen des vermuteten Feuers und des dadurch notwendigen eindringens der Feuerwehr in die Wohnung.
Das Gras war nur ein Zufallsfund. Und die Beschlagnahme erfolgte, da "Gefahr im Verzug" war, das die Beweismittel verschwinden könnten.



Zitat (von KosLasachos):
Die wohl auch anwesende Polizei hat nun ca. 6,5-7g Cannabis auf dem Tisch gefunden

Hätte man mal auf Mutti gehört und immer schön aufgeräumt ...
Schränke durchsucht hätten die nämlich nicht - es sei denn man hätte es gerochen ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Welche Strafhöhe hat Person A (Student (26), nicht vorbestraft, Niedersachsen) nun zu erwarten? Eine nicht sonderlich hohe Geldstrafe - so 10 bis 20 Tagessätze. Alternativ gäbe es noch die hier beschriebene Variante: https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Ermittlungsverfahren-wegen-Vergehens-nach-29-BtMG-__f560741.html
Sollte bei einer möglichen Vorladung ausgesagt, oder gar ein Anwalt eingeschaltet werden? Zu einer Vorladung zur Polizei sollte man überhaupt nicht hingehen - oder glauben Sie ernsthaft, Sie können da irgendwas aussagen, was Ihre Lage verbessert? Und ein RA ist überflüssig und würde hier vermutlich mehr kosten als die ganze Geldstrafe.
Könnte es diesbzgl. Auch noch Probleme geben? Na sicher - das ist mindestens ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz und bei Existenz einer Zweitwohnsitzsteuer könnte es deswegen auch Ärger geben.

-- Editiert von muemmel am 09.09.2019 13:44

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Tipp zur letztgenannten Problematik: Jetzt flott den Hauptwohnsitz an den Studienort verlegen - man hatte also keinen Zweitwohnsitz, sondern hat nur vergessen, den Hauptwohnsitz umzumelden. Das kann allerdings auch ein dreistelliges Bußgeld kosten, wenn es länger als einige Monate her ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
KosLasachos
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Anworten!

Zum letzteren: Wieso sollte ich es nun direkt als Hauptwohnsitz anmelden, und nicht als Zweitwohnsitz? Macht das hinterher einen großen Unterschied?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Macht das hinterher einen großen Unterschied? Ja. Das Nichtanmelden eines ZWS bedeutet, man hat die entsprechende ZWS-Steuer hinterzogen (vorausgesetzt, es gibt diese, aber das wird wohl in den meisten Uni-Orten der Fall sein) - wenn Sie gern noch ein Verfahren in dieser Richtung (Steuerhinterziehung) hätten?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
KosLasachos
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also soweit ich weiß gibt es hier keine Zweitwohnsitzsteuer...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Nun ja - woher soll ich das wissen? Wenn es einer der folgenden Orte ist, dann gibt es tatsächlich keine ZWS-Steuer und dann kann man auch keine hinterzogen haben: http://zweitwohnsitzsteuer.de/?page=ohnezws&bl=DE-NI Übrigens nehme ich mal an, dass man die Post eines Strafverfahrens an den Hauptwohnsitz geschickt bekommt - das könnte dann bei den Eltern ein paar Fragen aufwerfen...

-- Editiert von muemmel am 09.09.2019 17:40

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
KosLasachos
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

tut mir leid, das war nicht angreifend gemeint!!!
Ja das ist mir bewusst, dass Post an Hauptwohnsitz kommt... Das wird schon geklärt...

Die Meldebehörde wird durch das Verfahren mitbekommen, dass ich hier nicht gemeldet bin?

Auch ist bisschen die Sorge, dass
durch das nicht umgemeldet sein fälschlicherweise Handel oder so vorgeworfen wird.... Aber hoffentlich steiger ich mich da Grade nur bisschen zu doll rein...

Vielen Dank für die ganze Mühe!

-- Editiert von KosLasachos am 09.09.2019 18:02

-- Editiert von KosLasachos am 09.09.2019 18:06

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Auch ist bisschen die Sorge, dass durch das nicht umgemeldet sein fälschlicherweise Handel oder so vorgeworfen wird.... Na, jetzt mal nicht übertreiben - das hat mit Anmeldung oder Nichtanmeldung nichts zu tun.
Aber hoffentlich steiger ich mich da nur bisschen zu soll rein... Das klingt mir ganz so - für das Polizei ist das ein Bagatellfall, mehr nicht.
tut mir leid, das war nicht angreifend gemeint!!! Das habe ich auch nicht so verstanden - tief durchatmen, und vielleicht mal berichten, wie es weitergeht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
KosLasachos
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank! Du hilfst mir hier auf jeden Fall um einiges weiter!

Mich wundert noch ein bisschen, woher die auf dem Zettel meinen Vornamen und Geburtsdatum wussten.^^

Ja ich werde dann auf jeden Fall hier berichten!

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Also, hinsichtlich Strafe gibt es auch innerhalb des Bundeslandes Niedersachsen Unterschiede. Student in Niedersachsen, also?! TU BS? Georg August?

Das Geltendmachen von Gefahr im Verzuge hätte es hier eigentlich gar nicht gebraucht, da für die Beschlagnahme keine Gefahr im Verzuge erforderlich ist, sondern nur für eine Durchsuchung.

Durchsucht wurde aber nichts, da es ja offensichtlich offen rum lag, also ein verwertbarer Zufallsfund ist. Hätte die Polizei die Wohnung nach dem Fund weiter auf den Kopf gestellt, dann hätten sie Gefahr im Verzuge geltend machen müssen, da es sich dann um eine Maßnahme der Strafverfolgung handelte.

So wie es sich jetzt abgespielt hat, kann das Eindringen in die Wohnung auch problemlos mit Gefahrenabwehr, also Polizei recht, begründet werden.

Lange Rede kurzer Sinn, ein Verfahrensfehler oder ähnliches was zu einem Beweisverwertungsverbot führen würde ist weit und breit nicht in Sicht.

Anwalt kann man sich schenken, es sei denn man hat zuviel Geld. Eine Aussage bei der Polizei würde ich in dem Fall auch nicht machen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
KosLasachos
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@streetworker

Auf der "Niederschrift über Durchsuchung/Sicherstellung/beschlagnahme" , welches mir dagelassen wurde, wo das mit dem Zufallsfund draufsteht ist zumindest folgendes angekreuzt:

(X) weil Gefahr im Verzug bestand

(Folgende Maßnahme durchgeführt zur)

(X) Strafverfolgung

(-> Zufallsfund)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Gut, dann begründet die Polizei das Eindringen in die Wohnung nicht mit Gefahrenabwehr, sondern als Maßnahme der Strafverfolgung (mögliche Brandstiftung, oder schlicht deswegen weil einer der Feuerwehrleute das Zeug gesehen hat und der Polizei Bescheid gesagt hat). Ist rechtlich auch völlig in Ordnung. Hier wären beide Wege rechtlich in Ordnung... Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
KosLasachos
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich hab bei der Feuerwehr zumindest angerufen und Mal wegen Einsatz nachgefragt (weil ich diesbzgl keine Infos hatte was passiert ist), die meinten war Fehlalarm bzw konnte keine Gefahr festgestellt werden.
Verdacht auf Brandstiftung kann ich dann hoffentlich ausschließen.

Frag mich nur noch wie die an meine ganzen Personalien gekommen sind...

-- Editiert von KosLasachos am 09.09.2019 19:30

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#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Da wird wohl irgendwas in der Wohnung gelegen haben wo zumindest der Name drauf stand, möglicherweise auch die Heimatanschrift und/oder das Geburtsdatum...

Irgendwelche alte Post...
Oder Nachbarn...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von KosLasachos):
Mich wundert noch ein bisschen, woher die auf dem Zettel meinen Vornamen und Geburtsdatum wussten.^^

Die schauen einfach in Ihre Datenbank.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
KosLasachos
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich bin's wieder... Falls das noch jemand liest.

Ich hatte nun heute den Vorlandungsbrief der Polizeidirektion bekommen.

"Vorwurf: Allgemeiner Verstoß mit Cannabis und Zubereitungen.

Ich soll bitte Montag zu meiner Vernehmung als Beschuldigter erscheinen. Im Verhinderungsfall bitte rechtzeitige Mitteilung unter Angabe des Verhinderungsgrundes"

Nun würde ja gesagt, dass ich da nicht hingehen brauche, bzw absagen kann.
Für mich als unwissender klingt der Brief nun so, dass ich hingehen müsste...
Es ist auch nur eine allgemeine Mailadresse deren Poststelle angegeben...

Kann ich da nun einfach anrufen und absagen...?
Alternativ würde ich da Montag einfach erscheinen und sagen ich möchte keine Angabe machen... Das fühlt sich für mich aktuell richtiger an...


Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von KosLasachos):
Kann ich da nun einfach anrufen und absagen...?

Ja, kann man.


Zitat (von KosLasachos):
Alternativ würde ich da Montag einfach erscheinen und sagen ich möchte keine Angabe machen

Noch schlechter als anrufen ...

Man hat ein Schweigerecht und sollte das nutzen.



Zitat (von KosLasachos):
Es ist auch nur eine allgemeine Mailadresse deren Poststelle angegeben...

Prima, dann kann man ja schreiben.


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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Für mich als unwissender klingt der Brief nun so, dass ich hingehen müsste..


Nein, musst Du nicht.

Zitat:
Kann ich da nun einfach anrufen und absagen...?


Ja, direkt den angegebenen Sachbearbeiter unter seiner sicherlich auch angegebenen Telefon-Durchwahl. Du sagst einfach, dass du keine Aussage zur Sache machen willst, und deswegen nicht kommen wirst.

Zitat:
Alternativ würde ich da Montag einfach erscheinen und sagen ich möchte keine Angabe machen... Das fühlt sich für mich aktuell richtiger an...



Wo bitte siehst du denn einen Unterschied darin, ob du ihm das nun am Telefon sagst oder am Montag persönlich? Den Beamten wird "am Telefon" auch sicherlich besser gefallen, da er den Termin am Montag da nicht für dich freihalten muss und was Sinnvolleres veranstalten kann.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Alternativ würde ich da Montag einfach erscheinen und sagen ich möchte keine Angabe machen... Oh, die haben Erfahrung darin, wie man jemand in ein Gespräch verwickelt. Oder anders gesagt - eine ganz schlechte Idee.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#21
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ja, das kommt auch noch dazu...

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
KosLasachos
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich konnte heute leider keinen telefonisch im Kommissariat erreichen...die Vorladung ist ja nun schon Montag... Sollte ich Montag früh auch keinen mehr erreichen gehe ich ohne eine Absage einfach nicht hin?

Mir geht es auch ein wenig darum Angaben zu machen, dass ich Student bin... Oder wie würde die Staatsanwaltschaft letztendlich sonst die mögliche Tagessatzhöhe schätzen?

Ist es denn so schwer vor Ort auf sein Aussageverweigerungsrecht zu bestehen, dass ich zu der Sache selbst keine Aussage mache? Das klingt ja alles so, als wenn die polizei mir das "schlimmstmögliche" andrehen will...

-- Editiert von KosLasachos am 20.09.2019 22:38

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#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von KosLasachos):
Mir geht es auch ein wenig darum Angaben zu machen

:bang:



Zitat (von KosLasachos):
Ist es denn so schwer vor Ort auf sein Aussageverweigerungsrecht zu bestehen

Ist Dir das Prinzip der Wahrscheinlichkeitsrechnung vertraut?
Ausgebildete Profis mit jaherlanger Erfahrung gegen 0-Kompetenzler in Sachen Verhöhrtechnik ...


Am besten einfach ein Geständnis ablegen, das ist dann für alle weniger anstrengend?


Signatur:

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#24
 Von 
KosLasachos
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Tut mir leid, wenn ich euch den letzten Nerv raube... Hatte heut wieder ein paar panikschübe.

Werde Montag früh dann nochmal versuchen telefonisch abzusagen...kurz vorm Wochenende den Brief zu bekommen zu einer Vorladung am Montag lässt da nicht viel Möglichkeiten zu...

Wenn niemand rangeht gehe ich wohl einfach ohne mich abzusagen nicht hin.... Ich hoffe, dass das "nicht bescheid geben" dann nicht extra vermerkt bzw keine Konsequenzen für mich hat...

Tut mir leid für meine schwerfälligkeit in der ganzen Sache... Das ist alles ziemlich neu für mich... Und vielen Dank an euch alle, die sich die Mühe machen!!

-- Editiert von KosLasachos am 20.09.2019 23:03

-- Editiert von KosLasachos am 20.09.2019 23:05

-- Editiert von KosLasachos am 20.09.2019 23:06

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von KosLasachos):
kurz vorm Wochenende den Brief zu bekommen zu einer Vorladung am Montag lässt da nicht viel Möglichkeiten zu...

E-Mail wäre eine Alternative, da steht immer eine auf den Vorladungen drauf. Aktenzeichen angeben.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Als E-Mail-Adresse ist wohl nur eine Sammel E-Mail Adresse angegeben, wie er schreibt. Die sind meiner Erfahrung nach nicht so gut zum benutzen, gerade auf größeren Dienststellen. Weil da geht schon mal schnell was unter, weil die Adressen regelmässig zugespammt werden, bis zum geht nicht mehr.

Fax wäre eine Alternative, oder auch persönlicher Briefeinwurf an der Dienststelle, oder zur Not auch Absenden eines Briefes mit der Post am Montag oder heute. Dann hat er ihn halt mglw. erst am Dienstag, ist auch kein Drama. Dort kann man reinschreiben, dass man bereits vor dem Wochenende versucht hat, mehrfach telefonisch abzusagen, dass man keine Angaben zur Sache machen möchte, und dass man hinsichtlich der persönlichen Verhältnisse die Angabe macht, dass man Student ist und ein Einkommen von xxx,xx Euro hat. Dann ist das Thema auch gleich mit abgekaspert.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 21.09.2019 02:52

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
KosLasachos
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo an alle!

Kurzer Endstand der Geschichte:

Das Verfahren wurde eingestellt!!! =)

Ich bin entgegen der Empfehlung zur Vorladung gegangen und habe keinen Brief mehr abgeschickt (die angegebene Telefon-Nummer des Bearbeiters war übrigens falsch, da er kurz vorher das Kommissariat gewechselt hat).
Ich habe vor Ort keine Aussage gemacht, lief alles eigentlich alles ziemlich entspannt ab. Aber wird wohl stark abhängig von der Akte und dem Bearbeiter sein.
Für mich war es letztendlich die bessere Entscheidung, da mir der Gesamteindruck bei der Vorladung eine Gewisse Erleichterung gegeben hat (bin da wohl sehr eigen).

Ich möchte mich nochmal einen Dank an das Forum hier Aussprechen. Ihr macht eine super Arbeit, sodass Recht-Laien hier eine SCHNELLE! Beratung und Gesamteindruck bekommen. Ich hoffe ihr behält weiterhin die Motivation und Geduld!

LG

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Glückwunsch... und danke für die Rückmeldung.

Nach welcher Vorschrift wurde denn eingestellt? §170, Abs. 2 StPO?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von KosLasachos):
Ich habe vor Ort keine Aussage gemacht,

:respekt: Das schaffen nicht viele.


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#30
 Von 
KosLasachos
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@streetworker

Leider erst jetzt gelesen sorry... Eingestellt wurde nach 31a BtMG !

Auch wenn eine genaue Aussage nicht möglich ist... Habe ich noch Post von der Führerscheinstelle zu erwarten, bzw wie wahrscheinlich (eine Einschätzung?) Würde noch was kommen?
Der polizist meinte, das wird weitergeleitet, ist aber ein allgemeines Prozedere bei Btm-verstößen.

Zum Konsumverhalten hab ich ja nix gesagt und im Straßenverkehr war ich ja auch nicht aktiv. Hab nun öfter gehört, dass trotzdem Fahrerlaubnis angezweifelt werden kann...

-- Editiert von KosLasachos am 01.11.2019 14:58

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