Ich hoffe es kann mir hier zumindest etwas weiter geholfen werden
Ich muss kommenden Freitag meine dreimonatige Freiheitsstrafe in Rosdorf (Niedersachsen) antreten. Nun stellt sich für mich die dringenden Frage, wie hoch die Chance ist in den offenen Vollzug zu kommen, da ich meinen Arbeitsplatz nicht verlieren möchte.
Zur Strafe und dessen Verlauf.
Leider waren die letzten Jahres finanziell nicht die besten. Nachdem ich mein Geschäft schließen müsste, war mein Geld ständig knapp bis gar nicht mehr vorhanden.
In 2012 benötigte ich dann dringend Geld (350€). Freunde brauchte ich nicht fragen, da diese Quellen im Laufe der Zeit ausgeschöpft wurden.
Da ich Trainer im heimischen Sportverein war, stellte ich eine fingierte Rechnung aus und ließ mir das Geld auszahlen. Dieses flog dann leider auf, worauf bei mir eine Wohnungsdurchsuchung statt fand, wobei mein PC eingezogen wurde. Hatte mit ihm die Rechnung erstellt.
Dabei wurden dann noch fünf Filme gefunden, welche ich mir aus dem Internet herunter geladen hatte.
Vor Gericht wurde ich 2013 dann wegen Betruges und Urheberrechtsverletzung in fünf Fällen zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Dazu noch 100 Sozialstunden.
Die Sozialstunden wären jetzt kein Problem gewesen. Ich war Arbeitslos und hatte genügend Zeit. Da kam der Zufall und ich bekam im Juli letzten Jahres eine neue Arbeitsstelle. Zwar verdiene ich nicht sehr viel, aber ich habe Arbeit.
Dadurch kamen die Sozialstunden immer wieder in Vergessenheit bzw wurden verdrängt. Der Sozialdienst schrieb mich ja oft genug an, aber abgelistet hatte ich sie nicht.
Dadurch wurden dann die Bewährung im Dezember vom Gericht zurück genommen. Mein Anwalt legte dann Widerspruch ein und empfahl mir die Sozialstunden schnellst möglich abzuleisten und bestätigen zu lassen.
Eine Anfang des Jahres noch gute Bekannte stellte mir eine Bestätigung aus das ich die Sozialstunden in ihrem Verein geleistet hatte. Dieses wurde dann mit einigen anderen Begründungen dem Gericht von meinem Anwalt eingereicht.
Nun kam es, mein Anwalt sagte im Nachhinein das kommt eigentlich gar nicht vor, das die Frau vom Sozialdienst bei meiner Bekannten nachgefragt hat ob das mit den Sozialstunden auch stimmt. Sie hat dann zugegeben das es nicht so war.
Rums. Mein Anwalt empfahl mir die drei Monate abzusitzen. Damit ist dann der Vorgang erledigt.. Er sagte dann auch das die Chance auf den offenen Vollzug in Niedersachsen gut seien, gerade auch weil ich ja eine Arbeitstelle habe.
Nun weiß ich nicht was ich meinem Arbeitgeber sagen soll, wie lange die Entscheidung dauert. Ich habe noch zwei Wochen Urlaub sicher, welche ich erst mal ab Freitag nehmen werde.
Aber reichen zwei Wochen aus bis zu einer Entscheidung oder wird das wohl länger dauern?
Ich bin nur wegen Betruges verurteilt, hatte mit dem Gesetz wegen Gewalt zum Beispiel nie etwas zu tun. Wenn dann wegen wegen Geldsachen. Im Gefägnis war ich vorher auch noch nicht.
Wenn ich den Arbeitsplatz verliere, dann wäre das ein finanzielles Desaster. das Arbeitslosengeld wären für die laufenden Kosten zu wenig.
Ich hoffe einer kann mir in etwa sagen, wie hoch die Chance für den offenen Vollzug sind.
Vielen Dank schon einmal.
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Chancen für offenen Vollzug
ich fasse mal kurz zusammen:
>Erstvollzug
>Freitheitsstrafe von nur 3 Monaten
>Job in Freiheit vorhanden
>ich gehe davon aus das die Haft auch angetreten wird daher auch Selbststeller
> kein Gewalt,Drogen oder Sexualdelik
mit diesen 5 Punkten stehen die chancen gut in den offen Vollzug zu kommen
-- Editiert seidi256 am 22.06.2014 11:27
Ich muß die Hoffnungen da etwas trüben. Die JVA Rosdorf gehört zu meinem Einzugsgebiet. Wenn Sie direkt nach Rosdorf geladen sind, also in die Hauptanstalt, und nicht nach Einbeck oder Duderstadt in die offenen Abteilungen, wird es mit dem offenen Vollzug zumindest dauern. 2-3 Monate in der Regel. Sie merken was ?! Eine sofortige Weiterverlegung von Rosdorf nach Einbeck oder Duderstadt wäre die absolute Ausnahme. Außerdem -man muß es immer wieder wiederholen- heißt offener Vollzug nicht = Freigänger. Diesen Status muß man auch im offenen Vollzug erst mal bekommen. Ihr Anwalt hätte gut daran getan Ihnen zu raten, sofort mit der JVA Kontakt aufzunehmen, als klar war, dass die einsitzen werden. Dann hätte man vielleicht(!!) im Vorfeld etwas machen können. So sehe ich schwarz. Ach so, wenn Ihr Job nicht in rel. kurzer Zeit von Einbeck oder Duderstadt aus mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist, würde es ohnehin nichts werden.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
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die gegebenheiten dort waren wir nicht so klar, danke für die aufklärung an Streetworker
quote:
wenn Ihr Job nicht in rel. kurzer Zeit von Einbeck oder Duderstadt aus mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist, würde es ohnehin nichts werden.
wie ist den rel. kurze Zeit definiert?
20min?
30 min?
45Min?
und was würde im Fall passieren wenn die Arbeitsstelle des TE doch länger wegliegt??
Strafe muss sein und der TE wäre zwar selber schuld wenn er wegen nicht befolgen der Bewährungsauflagen einsitzen muss, aber eigentlich kann es doch auch nicht im Interesse des Staates sein das man möglicherweise wegen einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten seinen Job verliert, vielleicht sogar am ende auf Hartz 4 angewiesen ist
bei 6 monaten Freiheitsstrafe oder mehr ist das ja durchaus absehbar
aber bei 3 Monaten und dann möglicherweise noch geschlossener Vollzug das finde ich schon sehr sehr hart
da wäre der TE in anderen Bundesländern mit hoher Warscheinlichkeit im offenen Vollzug gelandet.
-- Editiert seidi256 am 22.06.2014 13:15
da wäre der TE in anderen Bundesländern mit hoher Warscheinlichkeit im offenen Vollzug gelandet.
Sicher. Das heißt aber auch nicht, daß er da sofort zum Freigang zugelassen wird. D. h., der Arbeitgeber muß eine Zeit lang auf seinen Angestellten verzichten und vor allem muß er zustimmen, einen Freigänger zu beschäftigen. Das sind auch alles Hürden, die den Arbeitsplatz kosten können. Und by the way ist der Verlust des Arbeitsplatzes schlichtweg eine typische Inhaftierungsfolge - da dürfte man gar keine Arbeitnehmer mehr einsperren.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Ich sehe meine Strafe vollkommen ein!! Nur 2 bis 3 Monate Bearbeitungszeit bei 3 Monate Freiheitsstrafe?
Ich bin bereit überall mit zu arbeiten, gerade weil ich ja auf das Geld angewiesen bin. Ich müsste sonst sofort Hartz 4 beantragen weil mein Arbeitslosengeld, welches ich dann ab 05.07. bekommen würde überhaupt nicht ausreicht!
Mein Arbeitgeber würde mich sicherlich nehmen. Ich mache schließlich immer gute Arbeit. Und von Einbeck zum Arbeitsplatz würde ich max 30 min mit Auto brauchen. Das würde mir in Einbeck für die Fahrten zur Verfügung stehen.
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Hallo Streetworker,
Ich bin jetzt leider aufgrund Ihrer Antwort etwas geschockt.
Ich habe meinem Anwalt gleich gefragt, ob es möglich ist sich im Vorfeld darum zu bemühen in den offenen Vollzug zu kommen, damit ich meinen Arbeitsplatz behalten kann.
Er sagte mir ich sollte mir Urlaub für die ersten zwei oder drei Wochen nehmen. Dann sollte eine Entscheidung schon fallen. Kündigen kann ich dann immer noch. Das habe ich auch am Freitag nochmals getan, als ich die Ladung erhielt.
Das ganze Dilemma kam ja gerade wegen finanziellen Problemen, die jetzt so gut wie weg sind. Verliere ich meinen Arbeitsplatz (okay ich bin ja dann selber Schuld), ist das eine Disaster für mich. Die laufenden Kosten kann ich dann nicht mehr decken.
Das dumme an der ganzen Geschichte ist, das ich sofern ich über den 05.07. beschäftigt wäre (das bin ich ja wenn ich meinen Resturlaub nehme), ich Arbeitslosengeld bekommen. Das reicht leider nicht. Wenn ich vorher schon kündige habe. Z.B. jetzt zum 30.06. würde ich Hartz 4 bekommen. Das wäre zumindest mehr als Arbeitslosengeld durch Sonderzahlung wegen eigenem Haus etc.
Ich weiss jetzt leider nicht was der richtige Weg für mich ist. Gerade auch weil ich meinen Zeitvertrag bis Ende des Jahres verlängert habe. Weil ja mein Anwalt sagte das sollte mit weiterhin arbeiten schon klappen.
Mir ist schon sehr bewusst dass das Gefängnis kein Hotel ist und ich für meinen ****** büssen muss. Aber bei drei Monaten gleich ins Hartz 4 zu rutschen, das ist verdammt hart. Gerade weil es nur drei Monate sind und ich keinen Mord begangen habe.
Können Sie mir etwas raten was ich jetzt vor Haftantritt bis Freitag bzw. direkt in Rosdorf machen kann bzw sollte?
Evtl. doch schon Hartz 4 beantragen oder warten? Evtl. mich krank schreiben lassen und dann meinen Resturlaub nehmen? Dann hätte ich zumindest evtl. noch vier Wochen Zeit gewonnen!?
Strafe muss sein und ich stehe dazu. Aber gleich Hartz 4?
Dem Gericht liegt vor, das ich eine Arbeitsstelle habe. Wird dieses bei der Ladung bzw. für die Entscheidung wohin man kommt (offener Vollzug wegen Arbeit) nicht berücksichtigt?
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-- Editiert Sturmboy am 22.06.2014 14:34
Evtl. doch schon Hartz 4 beantragen oder warten?
Mit der Begründung, Sie würden evtl. arbeitslos und stünden dem Arbeitsmarkt so ab Ende September zur Verfügung? Vergessen Sie es - die wollen Gewißheiten und keine Eventualitäten. Wenn Ihr AG Sie so toll findet - warum sollte der Sie nach der Haft eigentlich nicht weiterbeschäftigen?
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
quote:
by the way ist der Verlust des Arbeitsplatzes schlichtweg eine typische Inhaftierungsfolge - da dürfte man gar keine Arbeitnehmer mehr einsperren.
das ist alles richtig beschrieben
aber man muss doch unterschieden!
wenn ich jemanden haben mit Freiheitsstrafe von 6 monaten oder sogar mehren Jahren dann ist selbstverständlich der Arbeitsplatzverlust eine folge der Inhaftierung
hier geht es um jemanden mit 3 Monaten Freiheitsstrafe
der dazu noch Ersttäter ist und nur deswegen in Haft sitzt weil er Sozialstunden die Bewährungsauflage waren nicht nachgekommen ist.
das muss man alles mit Berücksichtigen.
zudem heist es doch oft:
Gefangene die für den offenen Vollzug geeignet sind.sollen dort auch hinverlegt werden:
wir haben hier einen Erstinhaftierten der Selbststeller sein wird
die Freitheitsstrafe beträgt nur 3 Monaten
er hat aktuell einen Job in Freiheit
und es ist keine Fluchtgefahr zu erkennen.
das es erst geprüft werden muss ist klar.
wenn aber so ein Inhaftierter nicht für den offenen Vollzug geeignet wäre dann Frage ich mich ernsthaft wer dann?
-- Editiert seidi256 am 22.06.2014 16:04
quote:
das muss man alles mit Berücksichtigen.
hat man doch, er hat nur Bewährung bekommen. Aber er hat es ja nicht nur nicht für nötig befunden die Sozialstunden abzuleisten, sondern dann auch noch versucht zu be*******n. Also mal wieder jemand ohne Unrechtsbewußtsein, für den Bewährung nur ein anderes Wort für Freispruch ist...
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quote:
hat man doch, er hat nur Bewährung bekommen.
falsch!
im Strafvollzug müssen verschiedene Dinge nochmachs berücksichtig werden
Gesetzlich ist ein Vollzugsplan zu erstellen die,die Entwicklung des Gefangenen und weiteren Ergebnissen enthält
das hat mit seiner eigentlichen Bewährung nur noch wenig zutun!
im Vollzugsplan muss z.b enthalten sein:
die Unterbringung im geschlossenen oder offenen Vollzug,
den Arbeitseinsatz, Maßnahmen der schulischen Bildung und der beruflichen Aus- oder Weiterbildung,
vollzugslockernde Maßnahmen
und vieles mehr
ich habe auf jeden Fall meinen Strafe bekommen und sehe es ein.
Nur warumn gibt es dann den offenen Vollzug, wenn es fast die gesamte Zeit der Freiheitsstrafe dauert bis zur Entscheidung?
Bei langjährig einsitzenden ist mir das schon klar. Welcher Arbeitgeber wartet ein halbes Jahr auf seinen Mitarbeiter?
Aber sollte es bei kurzem Vollzug nicht auch schneller mit der Bearbeitung gehen?
Warum dauert es eigentlich so lange bis eine Entscheidung fällt?
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ich schreibe vom Smartphone deswegen etwas
Telegrammstil
Offener Vollzug wird ja auch kommen, nur ist das -ich wiederhole mich- nicht gleichbedeutend mit Freigang. Die letzte Info, die ich aus Rosdorf habe, Lautet: Dauer bis zum Freigang 2-3 Monate, wenn es schnell geht. In den Offenen Vollzug als solchen kann man auch schon eher kommen nur eben nicht gleich als Freigaenger.
Eigene kfz Nutzung wird m.e.nicht zugelassen, auch aus versicherungstechnischen Gründen.
Verlust Arbeitsplatz: Klar wäre das blöd, nur ist es halt nicht Aufgabe der JVA alles mögliche "zu veranstalten " damit ein Gefangener seinen, Arbeitsplatz behält, der ihn selbst durch die Inhaftierung gefährdet und sich erst 4 Tage vor Haftantritt kümmert. Wo es machbar ist, wird man versuchen den den Arbeitsplatz zu erhalten, man wird aber nicht 10 Extrawuerste braten,damit das klappt.
Wenn man sich mit Urlaub in ALG 1 retten kann, sollte man das natürlich tun.
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-- Editiert !!Streetworker!! am 22.06.2014 20:20
Nachtrag: Ich habe grad mit einem Kollegen telefoniert, der noch etwas direkter an der JVA ist,als ich. Neuerdings ist es wohl so, das ALLE erst mal nach Rosdorf geladen werden und es keine direkten Ladungen nach EIN oder DUD mehr gibt. Die OVler werden dann relativ schnell nach EIN oder DUD verlegt. Hinsichtlich Freigang sind seine Infos dieselben wie meine: 2-3 Monate, wenn es gut läuft...
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Danke für die Antworten
@Streetworker
Egal ob ich erfolgreich gewesen wäre oder auch nicht. Ich hätte mich schon im April wegen OV etc. bemüht. Nur mein Anwalt sagte mir das ich das dann erst in Rosdorf machen sollte.
Genauso sagte er mir auch, das ich mit der Ladung zwei bis drei Wochen Zeit hätte um mich dort zu stellen. Aber auch hier war es dann nur eine Woche.
Aber warum dauert die Bearbeitung denn überhaupt so lange? Ich kann verstehe das sie sich in den ersten z. B. Wochen ein Bild von mir machen müssen. Aber dann zwei Monate wo ich ja nur drei abzusitzen habe?
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quote:<hr size=1 noshade>Aber warum dauert die Bearbeitung denn überhaupt so lange? <hr size=1 noshade>
Punkt 1: Da sie sich in den ersten Wochen ein Bild von Dir machen müssen
Punkt 2: Du wirst nicht der einzige sein, dessen Akten bearbeitet werden müssen
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Bestimmte Prozeduren brauchen ihre Zeit, ob man 3 Monate zu sitzen hat, oder 2 Jahre, ändert daran ja nichts.
Nehmen Sie Urlaub so lange es geht und eine Bescheinigung Ihres AG mit nach Rosdorf und dann schauen Sie, was geht. Ich würde aber erst mal davon ausgehen,dass es nicht klappt. Umso mehr können sie sich ggf. freuen, falls es doch was wird.
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Also ich habe am Sonntag (ja!), gestern und heute viel per Telefon erkundigt und geklärt.
Ich habe mit dem Abteilungsleiter sowie der Sozialarbeiterin gesprochen hinsichtlich meines Falles und dem Job.
Ja der Vorgang dauert ein wenig, aber keinesfalls 2 - 3 Monate. Beide sagten unabhängig voneinander min 4 Wochen. Dann sollte das entschieden sein. Leider braucht hier die STA Hi wohl immer sehr lange, um Post zu bearbeiten. Geht bei anderen wohl schneller. Aussage der obigen Personen!
Nach dem was ich am Telefon gesagt habe, bin ich für Sie auf jeden Fall für den offenen Vollzug geeignet. Wird natürlich dann nochmal wenn ich in Rosdorf bin überprüft. Aber ich habe ja die Wahrheit gesagt. Auch der Freigang sollte ihres erachtens kein ganz großes Problem sein.
Wichtig ist das ich meinen Arbeitsvertrag sowie eine Bescheinigung meines Arbeitgebers mitbringe, das ich weiter beschäftigt werde!
Beides ist schon fertig und kann vorgelegt werden.
Da muemmel in einem anderen Thread wegen Kündigungszeite etc auf meine Sache mit Hartz4 geantworetet hatte...
Ich habe keine Wohnung, sondern ein Haus. Ja die Arge übernimmt für SECHS Monate den Zinsanteil aus dem laufenden Kredit!! Natürlich nicht die gesammte Zahlung. Ist bereits schon 2012, wo ich mit meiner Selbständigkeit aufgehört hatte, der Fall gewesen. Ich spreche aus tatsächlicher Erfahrung!!!
Jetzt natürlich nicht, da ich in der Haftzeit wenn nur Anspruch auf den Mietanteil habe.
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Dann wurde die Prozedur offenbar in den letzten Monaten beschleunigt. Meine Infos mit den 2-3 Monaten stammen ebenfalls vom Sozialdienst (Frau H.,Frau B., Frau V. Frau W.) und sind ca. 9 Monate alt.
Und mit dem eigenen Kfz darf man neuerdings auch zur Arbeit fahren???
Offener Vollzug -als solcher- ist kein Thema bei einem Erstvollzuegler mit 3 Monaten, wenns kein BTMer ist, das ist klar.
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