Chanel335

12. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Chanel33
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Chanel335

hallo ich bin 23 jahre alt und ich habe Bewährung 2 jahre auf ein Jahr und 3 Monate wie endet dieses Jahr September aus doch habe in der Bewährung 2 Warenbetrug veganen dann ab jetzt im April gerichtsverhandlung noch ein Gläubiger hat sein geld schon bekommen was er wollte doch der andere Gläubiger möchte mir nicht deine Kontodaten geben er möchte mit meinem rechtsanwalt sprechen doch der kommt ein Tag vor der Verhandlung das heißt am nächsten tag ist dann gleich die verhandlung wo ist es sehr unmöglich das geld so schnell zu überweisendamit mein rechtsanwalt sprechen möchte so kann ich schon mal sagen einer ist bezahlt der andere kann nicht bezahlt werden aus dem einfachen Grund da mein Rechtsanwalt ein tag vor meiner Verhandlung kommt und dann am nächsten tag die fahndung losgeht Kontoauszug von mir habe ich auch mit im Verwendungszweck reingeschrieben um was es geht

-- Editier von Chanel33 am 12.04.2015 10:59

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18 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Emh, könntest du das mal so umschreiben, dass man es versteht? Also, ich dachte an kurze Sätze (Subjekt, Prädikat, Objekt), und darein dann noch klarstellend eine Interpunktion reinstellen (Punkt, Komma u.s.w.). Und dann vielleicht auch noch eine Frag klar formulieren, dahinter käme dann ein Fragezeichen (?).

wirdwerden

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#2
 Von 
Chanel33
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

naja ich habe Bewährung und die Ende dieses Jahr im september und haben diesen Monat noch meine Gerichtsverhandlung wegen Betrug Warenbetrug ein Gläubiger hat sein geld bekommt der andere möchte mit mein rechtsanwalt drin. Das ist ja nicht möglich am nächsten Tag bis in die verhandlung so ist es unmöglich ihm das geld überweisen er hat sich geweigert so meine frage jetzt was kann mir drohen ich habe ich schriftlich auf meinem Kontoauszug dass ich die eine Person bezahlt habe und das Geld überwiesen habe so ist noch einer offen was kann passieren ich habe Bewährung 2 jahre auf ein Jahr und 3 Monate die endet dieses Jahr september

-- Editiert von Chanel33 am 12.04.2015 11:16

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Najaundichkannesimmernochnichtlesenfindeimmernochkeinefragekeinestrukturierungodersonstwas

wirdwerden

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39830x hilfreich)

Die Sachverhaltsschiderung ist leider komplett unverständlich. auch in der Widerholung.
Eventell lässt man mal jemanden formulieren der etwas mehr Affinität zur deutschen Schriftsprache aufweist?



Soweit ich es verstanden habe: Offenbar hat man wärend der Bewährungszeit neue Straften begangen?
Wenn das so war, sollte man sich auf eine längere Haftstrafe einstellen, da man den Sinn von Bewährung ganz offensichtlich nicht verstanden hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)



Betrug löst sich nicht in Luft auf, nur weil man den Geschädigten ihr Geld zurückgibt.

Zitat:
was kann passieren


Hellsehen können wir nicht. Passieren kann alles mögliche.

Es gibt eine neue Freiheitsstrafe und die Bewährung wird widerrufen.

Es gibt eine neue Freiheitsstrafe und die Bewährung wird verlängert.

Es gibt eine Geldstrafe und die Bewährung wird verlängert.

oder oder oder....

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#6
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Sie haben eine Haftstrage von 2 Jahren kassiert, aber die Bewährungszeit soll nur 15 dauern? Das kann nicht wirklich sein. Sie haben wohl entweder etwas falsch verstanden oder es hier falsch geschrieben. Da Ihr Beitrag aber auch so sehr unverständlich ist, will ich da für nichts garantieren.

Wie dem auch sei, Sie wurden nach der eigenen Schilderung und meinem Verständnis dessen wegen Betrugs (?) verurteilt und haben wenuger als 9 Monate nach der Tat wieder losgelegt. Die Frage, was dann passieren kann, ist eigentlich ziemlich überflüssig. Selbstverständlich könnte (oder sollte) die Bewährung wiederrufen werden. Das bedeutet dann, es für Sie in den Knast geht. Es gibt auch die gnadenvolle Möglichkeit, dass dir Bewährungszeit verlängert wird. Wenn ich das richtig verstanden habe und Sie wirklich keine 9 Monate durchgehalten haben, sind die Chancen dafür aber bescheiden. Dabei gehe ich davon aus, dass die Taten auch nicht vor dem Urteil begangen wurden.
Ein anderes Problem ist die Höhe Ihrer Strafe. Nach erneuter Verurteilung wird eine Gesamtstrafe gebildet. Strafen über 2 Jahre sind nicht bewährungsfähig, auch dann geht es in den Knast. Und ich verstehe Ihren Beitrag so, dass die Strafe aktuell bereits bei 2 Jahren ist und ein Interesse an einer Einstellung offenbar nicht besteht, es wurde ja angeklagt.

Die Gründe für die Nichtbezahlung der Schulden klingen fadenscheinig. Sehr wohl nachvollziehbar ist es, dass der Betrogene Ihnen keine Kontodaten gibt. Überhaupt nicht nachvollziehbar ist, warum sie nicht die Telefonnummer des Anwalts herausgeben. Der kommt einen Tag vor der Verhandlung, woher? Aus dem Urlaub? Da war er ja wohl kaum die ganzen letzten Monate und um dieses Problem hätten Sie sich längst kümmern können. Selbst wenn der Anwalt nicht da ist, ist ja vielleicht doch die Kanzlei besetzt. Im Zweifelsfall tauchen Sie eben mit einem Koffer Bargeld bei der Verhandlung auf oder dem Nachweis, dass Sie die Überweisung veranlasst haben und das Konto gedeckt ist.
So wichtig ist es aber gar nicht, ob das Geld gezahlt wurde. Auch wenn dee gesamte Schaden beglichen wurde, haben Sie sich strafbar gemacht und können verurteilt werden. Mutmaßlich ohne Bewährung.

Ich würde in der Kanzlei anrufen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Sie haben eine Haftstrage von 2 Jahren kassiert, aber die Bewährungszeit soll nur 15 dauern? Das kann nicht wirklich sein


Er/sie meint es andersherum. Wird ja vielfach verdreht. Eine Bewährungszeit von unter 2 Jahren kann es schon de jure nicht geben (außer im JGG und auch dort nur als Nachtragsentscheidung)

-- Editiert von !!Streetworker!! am 12.04.2015 14:00

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#8
 Von 
Chanel33
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

die Bewährung habe ich bekommen 2013 im septemberund endet dieses Jahr also bringt das nichts dazwischen kontoauszug vorbeibringen vor Gericht und Beweise dass ich es bezahlt habe und zu gegeben habe

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Was heißt "nichts bringen"?

Der Betrug ist trotzdem noch da und auch die Verhandlung wird trotzdem stattfinden.

Möglicherweise gibt es eine geringere Strafe, wenn die Beträge zurückgezahlt wurden.

Den Kontoauszug kann man mit zum Verhandlungstermin nehmen. Extra zwischendurch vorbeibringen ist nicht notwendig.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Hafenlärm):
Selbstverständlich könnte (oder sollte) die Bewährung wiederrufen werden. Das bedeutet dann, es für Sie in den Knast geht. Es gibt auch die gnadenvolle Möglichkeit, dass dir Bewährungszeit verlängert wird. ...
Ein anderes Problem ist die Höhe Ihrer Strafe. Nach erneuter Verurteilung wird eine Gesamtstrafe gebildet.


Da geht nur eines von beidem. Entweder lagen die jetzt nur Verhandlung stehenden Taten innerhalb der Bewährungszeit (wovon ich ausgehe), dann ist ein Widerruf möglich, aber keine Gesamtstrafenbildung. Oder sie lagen vor dem Bewährungsurteil, dann ist eine (nachträgl.) Gesamtstrafe zu bilden, aber ein Widerruf nicht möglich.

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#11
 Von 
jure75
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Hafenlärm):
So wichtig ist es aber gar nicht, ob das Geld gezahlt wurde. Auch wenn dee gesamte Schaden beglichen wurde, haben Sie sich strafbar gemacht und können verurteilt werden. Mutmaßlich ohne Bewährung.


Das ist leider wahr und darauf sollte man sich zumindest vorher schon mal einstellen. Mann lässt die Beschuldigten lieber erst einmal "finanziell ausbluten" und erst nachdem Sie den Schaden beglichen haben erfahren Sie dann erst, dass es dann doch ins Gefängnis geht.

Würde man dies den Beschuldigten vorher schon mitteilen, dann würde dieser wahrscheinlich erst gar keine Schadenswiedergutmachung leisten.

-- Editiert von jure75 am 12.04.2015 15:23

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#12
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

Zitat (von jure75):
Zitat (von Hafenlärm):So wichtig ist es aber gar nicht, ob das Geld gezahlt wurde. Auch wenn dee gesamte Schaden beglichen wurde, haben Sie sich strafbar gemacht und können verurteilt werden. Mutmaßlich ohne Bewährung.

Das ist leider wahr und darauf sollte man sich zumindest vorher schon mal einstellen. Mann lässt die Beschuldigten lieber erst einmal "finanziell ausbluten" und erst nachdem Sie den Schaden beglichen haben erfahren Sie dann erst, dass es dann doch ins Gefängnis geht.
Würde man dies den Beschuldigten vorher schon mitteilen, dann würde dieser wahrscheinlich erst gar keine Schadenswiedergutmachung leisten.
-- Editiert von jure75 am 12.04.2015 15:23


Du bist ja lustig. Du meinst also, wenn er den Schaden zurückgezahlt hat, sollte er nicht mehr bestraft werden dürfen?
Wäre ja eine dolle Sache, dann könnte jeder drauflosbetrügen und klauen was das Zeug hält, wenn man erwischt wird, zahlt man halt zurück und alles ist paletti.

:D

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
jure75
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ed Wood):
Zitat (von jure75):Zitat (von Hafenlärm):So wichtig ist es aber gar nicht, ob das Geld gezahlt wurde. Auch wenn dee gesamte Schaden beglichen wurde, haben Sie sich strafbar gemacht und können verurteilt werden. Mutmaßlich ohne Bewährung.
Das ist leider wahr und darauf sollte man sich zumindest vorher schon mal einstellen. Mann lässt die Beschuldigten lieber erst einmal "finanziell ausbluten" und erst nachdem Sie den Schaden beglichen haben erfahren Sie dann erst, dass es dann doch ins Gefängnis geht.
Würde man dies den Beschuldigten vorher schon mitteilen, dann würde dieser wahrscheinlich erst gar keine Schadenswiedergutmachung leisten.
-- Editiert von jure75 am 12.04.2015 15:23
Du bist ja lustig. Du meinst also, wenn er den Schaden zurückgezahlt hat, sollte er nicht mehr bestraft werden dürfen?
Wäre ja eine dolle Sache, dann könnte jeder drauflosbetrügen und klauen was das Zeug hält, wenn man erwischt wird, zahlt man halt zurück und alles ist paletti.
:D


Du meinst also es soll für Straftäter keinen Anreiz geben den Schaden den diese bei anderen Leuten verursacht haben wieder gutgemacht zu haben?

Es sollen also lieber mehrere Menschen dafür (Gut in diesem Beispiel sind es halt nur 2, aber es gibt auch Fälle mit 10 oder sogar 100) leiden, die Ihr Geld also nie wieder sehen, weil der Täter keins mehr verdienen kann und sogar noch auf Kosten der Opfer (durch Ihre Steuergelder) im Knast sitzt und sich es 24 Stunden am Tag bequem machen kann.

Diese Leute sollen also lieber alle leer ausgehen und in manchen Fällen sogar durch den Betrug existenzbedrohende Umstände hinnehmen.

:D

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39830x hilfreich)

Das bei eine Widergutmachung eine Strafreduzierung gemacht wird ist ok, es stellt durchaus einen Anreiz dar.
Nur sollte die Reduzierung natürlich nicht auf 0 gehen, das wäre kontrapruktiv.



Ansonsten ist es so, das es für den Schadenersatz in der Regel den Weg des Zivilrechtes gibt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

Zitat:
Du meinst also es soll für Straftäter keinen Anreiz geben den Schaden den diese bei anderen Leuten verursacht haben wieder gutgemacht zu haben?

Ein Anreiz ist nicht vonnöten, da sie eh dazu verpflichtet sind (bzw über den Weg des Zivilrechts dazu verpflichtet werden).
Seltsam, dass eine Selbstverständlichkeit als "Anreiz" gesehen werden sollte.

Zitat:
Es sollen also lieber mehrere Menschen dafür (Gut in diesem Beispiel sind es halt nur 2, aber es gibt auch Fälle mit 10 oder sogar 100) leiden, die Ihr Geld also nie wieder sehen, weil der Täter keins mehr verdienen kann und sogar noch auf Kosten der Opfer (durch Ihre Steuergelder) im Knast sitzt und sich es 24 Stunden am Tag bequem machen kann.

Diese Leute sollen also lieber alle leer ausgehen und in manchen Fällen sogar durch den Betrug existenzbedrohende Umstände hinnehmen.



Besser ist es natürlich, wenn das Strafrecht in Bezug auf Vermögensdelikte komplett abgeschafft wird.
Entlastet erstens den Steuerzahler, freut zweitens den Kriminellen, der fröhlich weitermachen kann, da ihm ausser Rückzahlung (was noch nicht einmal irgendeinen Verlust darstellt) nichts passiert.

:D

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
jure75
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ed Wood):


Besser ist es natürlich, wenn das Strafrecht in Bezug auf Vermögensdelikte komplett abgeschafft wird.
Entlastet erstens den Steuerzahler, freut zweitens den Kriminellen, der fröhlich weitermachen kann, da ihm ausser Rückzahlung (was noch nicht einmal irgendeinen Verlust darstellt) nichts passiert.
:D


Das ist ja nicht ganz richtig. Der Verurteilte muss ja schließlich den Anwalt und auch noch die Gerichtskosten bezahlen. Das ist ja dann eine Strafe die jeder Verurteilte ohnehin schon hat.

Und was den Zivilweg in Betrugssachen angeht:

Die meisten scheuen diesen alleine schon aus Kostengründen und weil sie guten Geld schlechtes hinterherwerfen. Wiederum andere kennen sich in dieser Sache aber auch gar nicht erst aus. Daher gehen die meisten Leute leer aus, wenn der Beschuldigte bzw. später verurteilte später nicht von selbst aus Schadenswiedergutmachung leistet.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

Zitat:
Das ist ja nicht ganz richtig. Der Verurteilte muss ja schließlich den Anwalt und auch noch die Gerichtskosten bezahlen. Das ist ja dann eine Strafe die jeder Verurteilte ohnehin schon hat.

Das ist mitnichten eine Strafe. Er kommt lediglich für die Kosten auf, die er durch sein gesetzwidriges Verhalten selbst verursacht hat.
Zitat:
Die meisten scheuen diesen alleine schon aus Kostengründen und weil sie guten Geld schlechtes hinterherwerfen. Wiederum andere kennen sich in dieser Sache aber auch gar nicht erst aus. Daher gehen die meisten Leute leer aus, wenn der Beschuldigte bzw. später verurteilte später nicht von selbst aus Schadenswiedergutmachung leistet.

Deshalb sollte dem Täter die Tatsache, dass er den durch ihn entstandenen Schaden "freiwillig" ersetzt, als barmherzige Wohltat angerechnet werden? Sehe ich nicht so.
Das freiwillig habe ich bewusst in Anführungszeichen gesetzt, da es eh gang und gäbe ist, diesen Schadensersatz aus dem Kalkül zu leisten, damit einer Strafe zu entgehen.

Natürlich sollte (und wird es in der Regel) sich strafmildernd auswirken, Strafersatz, wie von dir vertreten, ist es aber keineswegs.

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#18
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Vielelicht sollte man, wenn ein Smartphone-Browser erkannt wird, den "Neues Thema"-Button ausblenden ... da scheinen regelmäßig solche Katastrophen rauszukommen.

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