Hallo Zusammen,
ich habe mich gestern im Chat "Knuddels.de" aufgehalten. Vielleicht war ich nicht ganz anständig: Ich hielt mich im Chatroom "Matratzensport" auf, wo öfters über erotische Themen geschrieben wird.
Dort habe ich dann eine Dame (21 Jahre alt) angeschrieben und gefragt, ob Sie nicht "Lust hätte sich ein wenig kommandieren zu lassen ". Nachdem Sie ein Fragezeichen schickte, habe ich ihr geschrieben, dass auch ein Bilderaustausch möglich sei.
Daraufhin meinte Sie, dass Sie mich wegen sexueller Belästigung anzeigen wird.
Nun frage ich mich, ob ich in diesem Fall falsch gehandelt habe? Schließlich dachte ich, dass es dort üblich ist solche Gespräche zu führen. Ich habe mich daraufhin entschuldigt und sie darauf hingewiesen, dass Sie in diesem Chatroom mit solchen Aussagen von anderen Nutzern zu rechnen muss. Ich habe sie nicht weiter "belästigt".
Muss ich nun etwas befürchten?
Spricht man bei einer einfachen Frage nach sowas schon von sexueller Belästigung?
Liebe Grüße
-- Editiert von generatoronline am 27.12.2017 03:22
Chat, sexuelle Belästigung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Spricht man bei einer einfachen Frage nach sowas schon von sexueller Belästigung? Nö, allenfalls von Beleidigung. Sexuelle Belästigung im Sinne des Strafrechtes ist dies: Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Zitatund sie darauf hingewiesen, dass Sie in diesem Chatroom mit solchen Aussagen von anderen Nutzern zu rechnen muss. :
Ein Chatroom "Matratzensport" dürfte schon anhand der Bezeichnung auch ohne besonderen Hinweis eindeutig als "sexuell orientiert" zu verstehen sein.
Zitatund gefragt, ob Sie nicht "Lust hätte sich ein wenig kommandieren zu lassen ". :
Geschickterweise hätte man da noch zuvor fragen sollen, ob die Dame überhaupt Interesse an einer Kommunikation mit einem hätte.
Zitatallenfalls von Beleidigung :
Ja, aber auch nur mit vieeeel gutem Wille auf Seiten des Anklägers. Das dürfte in der Realität keinen Staatsanwalt hinter dem Ofen hervorlocken.
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Ja, aber auch nur mit vieeeel gutem Wille auf Seiten des Anklägers. Die Anmerkung war auch eher rechtstheoretisch gemeint.
Das dürfte in der Realität keinen Staatsanwalt hinter dem Ofen hervorlocken. Das sehe ich ebenso.
Die Frage, ob sie Lust habe, sich ein wenig kommandieren zu lassen, kann wohl nicht mal mit viel gutem Willen als Beleidigung durchgehen. In einem Chatraum namens "Matratzensport" schon mal gar nicht. Um was soll es denn da sonst gehen? Den Einstellungsbescheid an die "Dame" würde ich sehr gern schreiben.
Eine sexuelle Belästigung, § 184i StGB
, kann es schon tatbestandlich nicht sein, weil es dazu einer körperlichen Berührung bedarf, die zur Belästigung führt.
ZitatUm was soll es denn da sonst gehen? :
Es gibt durchaus Alternativen:
https://www.youtube.com/watch?v=o8doPeaHtvo
Vielen Dank an alle!
Heißt ich muss mir keine Sorgen machen?
Ja, das heißt es.
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kurze frage hat dich je ein schreiben der polizei erreicht??
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