Chat, sexuelle Belästigung?

27. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
generatoronline
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Chat, sexuelle Belästigung?

Hallo Zusammen,

ich habe mich gestern im Chat "Knuddels.de" aufgehalten. Vielleicht war ich nicht ganz anständig: Ich hielt mich im Chatroom "Matratzensport" auf, wo öfters über erotische Themen geschrieben wird.

Dort habe ich dann eine Dame (21 Jahre alt) angeschrieben und gefragt, ob Sie nicht "Lust hätte sich ein wenig kommandieren zu lassen ;) ". Nachdem Sie ein Fragezeichen schickte, habe ich ihr geschrieben, dass auch ein Bilderaustausch möglich sei.

Daraufhin meinte Sie, dass Sie mich wegen sexueller Belästigung anzeigen wird.

Nun frage ich mich, ob ich in diesem Fall falsch gehandelt habe? Schließlich dachte ich, dass es dort üblich ist solche Gespräche zu führen. Ich habe mich daraufhin entschuldigt und sie darauf hingewiesen, dass Sie in diesem Chatroom mit solchen Aussagen von anderen Nutzern zu rechnen muss. Ich habe sie nicht weiter "belästigt".

Muss ich nun etwas befürchten?
Spricht man bei einer einfachen Frage nach sowas schon von sexueller Belästigung?

Liebe Grüße

-- Editiert von generatoronline am 27.12.2017 03:22

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32846 Beiträge, 17253x hilfreich)

Spricht man bei einer einfachen Frage nach sowas schon von sexueller Belästigung? Nö, allenfalls von Beleidigung. Sexuelle Belästigung im Sinne des Strafrechtes ist dies: Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von generatoronline):
und sie darauf hingewiesen, dass Sie in diesem Chatroom mit solchen Aussagen von anderen Nutzern zu rechnen muss.

Ein Chatroom "Matratzensport" dürfte schon anhand der Bezeichnung auch ohne besonderen Hinweis eindeutig als "sexuell orientiert" zu verstehen sein.



Zitat (von generatoronline):
und gefragt, ob Sie nicht "Lust hätte sich ein wenig kommandieren zu lassen ;) ".

Geschickterweise hätte man da noch zuvor fragen sollen, ob die Dame überhaupt Interesse an einer Kommunikation mit einem hätte.



Zitat (von muemmel):
allenfalls von Beleidigung

Ja, aber auch nur mit vieeeel gutem Wille auf Seiten des Anklägers. Das dürfte in der Realität keinen Staatsanwalt hinter dem Ofen hervorlocken.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32846 Beiträge, 17253x hilfreich)

Ja, aber auch nur mit vieeeel gutem Wille auf Seiten des Anklägers. Die Anmerkung war auch eher rechtstheoretisch gemeint.
Das dürfte in der Realität keinen Staatsanwalt hinter dem Ofen hervorlocken. Das sehe ich ebenso.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Die Frage, ob sie Lust habe, sich ein wenig kommandieren zu lassen, kann wohl nicht mal mit viel gutem Willen als Beleidigung durchgehen. In einem Chatraum namens "Matratzensport" schon mal gar nicht. Um was soll es denn da sonst gehen? Den Einstellungsbescheid an die "Dame" würde ich sehr gern schreiben.
Eine sexuelle Belästigung, § 184i StGB , kann es schon tatbestandlich nicht sein, weil es dazu einer körperlichen Berührung bedarf, die zur Belästigung führt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39746x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
generatoronline
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an alle!

Heißt ich muss mir keine Sorgen machen?

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32846 Beiträge, 17253x hilfreich)

Ja, das heißt es.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Cocopancho
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo generatoronline,
kurze frage hat dich je ein schreiben der polizei erreicht??

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