Angenommen Person XY (25 Jahre) hat einen Account bei einem sozialen Netzwerk, beispielsweise Snapchat, und addet dort wahllos Personen ohne diese zu kennen. In den Chats stellt Person XY dann intime Fragen zu den sexuellen Erfahrungen der Personen, die auch teilweise beantwortet werden. Es werden keine Bilder ausgetauscht sondern nur Texte. Liegt dabei eine strafbare Handlung vor wenn die Personen volljährig sind? Ändert sich die Strafbarkeit wenn die Personen über 14 aber unter 18 sind?
Chats im Internet - liegt eine strafbare Handlung?
3. März 2024
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Frage vom 3. März 2024 | 20:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Chats im Internet - liegt eine strafbare Handlung?
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#1
Antwort vom 3. März 2024 | 21:06
Von
Status: Unparteiischer (9098 Beiträge, 1926x hilfreich)
ZitatLiegt dabei eine strafbare Handlung vor wenn die Personen volljährig sind? :
kommt auf den Einzelfall und die Wortwahl aus dem Chat an. Bei Chats mit volljährigen sind die Hürden der Strafbarkeit aber höher als bei chats mit unter 18jährigen.
#2
Antwort vom 3. März 2024 | 21:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort!
Welche Paragrafen des StGB wären da betroffen?
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#3
Antwort vom 4. März 2024 | 02:38
Von
Status: Lehrling (1562 Beiträge, 342x hilfreich)
Sofern die Verletzten mind. 14 Jahre alt sind, so würde ich irgendwo zwischen 185 und 184 Abs. 1 Nr. 1, 6 StGB einsteigen wollen.ZitatWelche Paragrafen des StGB wären da betroffen? :
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