Chats im Internet - liegt eine strafbare Handlung?

3. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
siictt05
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Chats im Internet - liegt eine strafbare Handlung?

Angenommen Person XY (25 Jahre) hat einen Account bei einem sozialen Netzwerk, beispielsweise Snapchat, und addet dort wahllos Personen ohne diese zu kennen. In den Chats stellt Person XY dann intime Fragen zu den sexuellen Erfahrungen der Personen, die auch teilweise beantwortet werden. Es werden keine Bilder ausgetauscht sondern nur Texte. Liegt dabei eine strafbare Handlung vor wenn die Personen volljährig sind? Ändert sich die Strafbarkeit wenn die Personen über 14 aber unter 18 sind?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9098 Beiträge, 1926x hilfreich)

Zitat (von siictt05):
Liegt dabei eine strafbare Handlung vor wenn die Personen volljährig sind?


kommt auf den Einzelfall und die Wortwahl aus dem Chat an. Bei Chats mit volljährigen sind die Hürden der Strafbarkeit aber höher als bei chats mit unter 18jährigen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
siictt05
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!
Welche Paragrafen des StGB wären da betroffen?

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#3
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 342x hilfreich)

Zitat (von siictt05):
Welche Paragrafen des StGB wären da betroffen?
Sofern die Verletzten mind. 14 Jahre alt sind, so würde ich irgendwo zwischen 185 und 184 Abs. 1 Nr. 1, 6 StGB einsteigen wollen.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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