Computerbetrug (2016)

27. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tray21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Computerbetrug (2016)

Guten Tag,

ein Freund von mir und ich haben im Jahre 2015/2016 Klamotten bestellt mit fremden Account Daten. (Diese konnte man sich einfach kaufen für wenig Geld)
Ende 2016 bekamen wir beide eine Hausdurchsuchung, bei der ein Handy, PC und vereinzelte Beweismaterialien gesichert wurden.
Jetzt bekam mein Freund vom Anwalt die erste Akteneinsicht.
Drin stand, dass im digitalem Schriftverkehr Ende 2015 Absprachen gefunden wurden und wie sie an uns ran gekommen sind. Sprich, sie haben vereinzelt Beweise. Zu wie viel genau, stand jetzt im Brief leider nicht mit drin. (Denke mal mit den Beweisen kommen sie auf ca. 4.000 - 10.000 Euro Materialwert).

Nun zur eigentlichen Frage:

Welche Strafe droht uns?
Wir bestellten Dinge im Zeitraum von ca. 10 Monaten. Wie oft wir was bestellt haben, wissen wir leider nicht. Von daher habe ich da keine genaue Einschätzung.
Im Internet finde ich nur was zu §263a Computerbetrug.
In dem Paragraph würde der erste Absatz auf uns zutreffen. ("Unbefugte Verwendung von Daten")
Sprich, Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe.

Noch ein paar Details zu uns, die vielleicht Einfluss auf die Verurteilung haben könnten:

Wir sind beides Ersttäter. Ich habe gerade meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Er ist aktuell noch dabei. Wir haben uns in den 2 Jahren nix zu schulden kommen lassen. Haben selbstverständlich bei der Durchsuchung kooperiert. Haben uns durch diese Bestellungen auch kein Vermögen aufgebaut. Den größten Teil haben wir für den eigen Gebrauch genutzt, einen Teil davon verschenkt oder auch verkauft.

Sollte es zu einer Freiheitsstrafe kommen, wie stehen die Chancen auf eine Bewährung?

Mit freundlichen Grüßen

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Tray21):

...
bestellt mit fremden Account Daten. (Diese konnte man sich einfach kaufen für wenig Geld)
...
(Denke mal mit den Beweisen kommen sie auf ca. 4.000 - 10.000 Euro Materialwert).
...
Wir bestellten Dinge im Zeitraum von ca. 10 Monaten.


Neben §263a kommt auch §263 (Betrug) zur Anwendung. Vermutlich Absatz 3 und damit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Ob diese zur Bewährung ausgesetzt wird, hängt von der Strafe selbst (max. 2 Jahre) und z.B. der Sozialprognose ab. Vielleicht kann der User Streetworker hier eine Einschätzung abgeben.

Der Schaden ist neben der zu erwartenden Strafe von Euch natürlich wieder gut zu machen, sprich Zahlung an die Geschädigten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Computerbetrug wird wahrscheinlich gar nicht vorliegen. Klassische Online-Bestellungen mit fremden Daten erfüllen den Tatbestand des normalen Betruges in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten.

Die in den jeweiligen Paragraphen genannten Höchststrafen gelten pro einzelner Tat. Da es sich hier um eine Vielzahl von Bestellungen handelt, kann man von gewerbsmäßigen Betrug ausgehen.

Du hast nicht geschrieben wie alt ihr zum Tatzeitpunkt wart, aber aufgrund deines Nicks und der weiteren Beschreibung gehe ich mal davon aus, dass ihr beide noch nicht 21 gewesen seid.

In dem Fall ist gut denkbar, dass noch Jugendrecht angewendet wird. Ich denke, es wird auf eine Jugendfreiheitsstrafe rauslaufen, die zur Bewährung ausgesetzt werden wird. Evtl. gibt es auch erstmal nur eine Vorbewährung nach Par. 27 JGG.

Beides kann mit einem sogenannten Warnschussarrest (Par. 16a JGG) kombiniert werden, der dann auch real abzusitzen ist.

Dass es nur mit Arrest, also ohne Bewährungsstrafe nebenher, abgeht, ist auch denkbar. Ob es wahrscheinlich ist, kommt im Jugendrecht immer ein wenig auf das Bundesland an und darauf, ob Großstadt oder eher ländliche Gegend.

Grundsätzlich gibt es im Jugendrecht sehr viele Sanktionsmöglichkeiten, und auch Möglichkeiten diese untereinander zu kombinieren. Von daher ist eine Vorhersage extrem schwierig.

Das einzige was man relativ sicher sagen kann ist, dass es nicht mehr mit nur Sozialstunden oder so etwas abgehen wird.

Falls ihr zur Tatzeit doch schon 21 Jahre alt gewesen sein solltet, müßtest Du das noch mal schreiben. Dann sieht die Lage nämlich komplett anders aus

-- Editiert von !!Streetworker!! am 27.10.2018 13:11

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tray21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):

Falls ihr zur Tatzeit doch schon 21 Jahre alt gewesen sein solltet, müßtest Du das noch mal schreiben. Dann sieht die Lage nämlich komplett anders aus


Hey,

vielen Dank für diese ausführliche Antwort.

Ich war zu diesem Zeitpunkt, als ich damit angefangen hatte 20 Jahre alt.
Zwischendurch wurde ich dann 21 Jahre (Anfang 2016) und wurde dann erwischt.
Habe somit mit 20 und mit 21 Dinge getan, wo sie scheinbar auch dazu die Beweise haben.
Wie das jetzt gehandhabt wird, ist fraglich.

Mein Freund hingegen war 20 Jahre als er erwischt wurde.

Und wir wohnen beide in Berlin.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Gut, bei dir kommt es dann darauf an ob der überwiegende Teil der Taten vor deinem 21 Geburtstag lag, oder nach deinem 21 Geburtstag.

Ich hatte jetzt eigentlich damit gerechnet dass ihr noch deutlich unter 21 gewesen seid, also 18 oder 19. Zwischen 18 und 20 kann auch Erwachsenenrecht angewendet werden. Und je näher man an seinem 21 Geburtstag liegt, desto wahrscheinlicher ist die Anwendung von Erwachsenenrecht.

Sollte bei euch Erwachsenenrecht angewendet werden, wird es in jedem Fall eine Freiheitsstrafe geben, die wohl zwischen 1 und 2 Jahren liegen wird. Da ihr bisher nicht strafrechtlich aufgefallen seid und offenbar auch eine halbwegs gute Sozialprognose zu bieten habt, wird sie sicherlich zur Bewährung ausgesetzt werden.

Berlin dürfte sich positiv für euch auswirken, da die Strafmaße (jedenfalls im Jugendrecht) wahrscheinlich nicht so ausfallen würden, wie in der bayerischen Provinz.

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