Computerbetrug §263a Abs2 StGB

10. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go477479-84
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Computerbetrug §263a Abs2 StGB

Hallo, ich hab eine Frage.

Und zwar, hab ich eine Anzeige wegen Computerbetruges bekommen.
Vorfall:
Einer hat sich selbst angezeigt, nach dem er im Internet als Fake-Profil auf einer Flirtseite 325 EUR erwirtschaftet hat. Irgendwie hat er angst bekommen weil man "anscheinend" irgendwelche Illegalen Sachen auf seinem PC fand.
Darauf hin ging er zur Polizei & hat sich selbst angezeigt.
Er nannte dort meinen Namen & ich gelte mit ihm als beschuldigter.

Laut Akte, gibts keinen "Verletzen, Opfer" & es wurde auch kein Strafantrag gestellt, nun liegt die Angelegenheit bei der Staatsanwaltschaft.

Meine Frage ist, mit was ich rechnen müsste.
Wird es zur Anklage kommen oder wird das verfahren eingestellt?

Mfg Mathias

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Hier hat keiner eine Glaskugel...

Warum hat die Person Sie denn da mit reingezogen? Waren Sie beteiligt?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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