Nach ein paar Problemen, mit Rücknahme der Einzugsermächtigung (Einschreiben Rückschein 11.05) an Premiere Herrn Kofler Pers., hab ich mich mit denen auf Prepaid 350€ für P. Komplett für 1.1.06 - 31.12.06 geinigt. Den Betrag habe ich dann Überwiesen.
Im Sep. habe ich dann meine ordentliche Kündigung abgeschickt. Woraufhin ein Heulbrief kam, sie möchten mich behalten, ich soll da eine Kostenfreie Nr. anrufen.
Dies hab ich auch gemacht, und mich auf 30€/Monat ab 1.1.07 für 12 Monate geeinigt. Einzugsermächtigung ab 1.2.07 da noch 30€ Guthaben auf meinem Kundenkonto von 2005 über sei.
Nun kam aber eine Bestätigung ab 1.11.06. Also angerufen, was das den soll. Und wieder die erfahrung gemacht, die Hotline ist der letzte sch....
Also wieder schriftlich Einschreiben Rückschein Pers. an meinen Vertragspartner Herrn Dr. Kofler, daß ich dem so nicht zustimme, und erstmal alles wiederrufe.
Am 30.11. rief man mich an, daß ganze sei ein Versehen, der neue Vertrag fängt am 1.1. an, prepaid geht bis 31.12.
Am 1.12. buchen die mir doch glatt 20€ von meinem Konto.
Auf welche Rechtsgrundlage???
Bei der Hotline fühlt sich mal wieder keiner Zuständig.
Warum sagt man mir bei der Polizei, daß hier kein Betrug, oder Computerbetrug nach Strafrecht vorliegt?
Beim Zurückbuchen wird mir nur sofort der Zugang zu Premiere gesperrt, obwohl ich eigentlich noch bis zum 31.12. bezahlt habe.
PS: Wenn ich die Anzeige nun schr. bei der StA einreiche, und unten drunter schreibe. "PS: Sollte das Verfahren wegen geringfügigkeit nicht eröffnet werden, können Sie mir dann bitte die Grenze von Geringfügig mitteilen, so daß ich mal ein paar abbuchungen von diversen Konten vornehmen kann" Was kann dann passieren?
-- Editiert von Lifeguard am 04.12.2006 17:38:03
Computerbetrug - Einzugsermächtigung
4. Dezember 2006
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Frage vom 4. Dezember 2006 | 17:34
Von
Status: Student (2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Computerbetrug - Einzugsermächtigung
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#1
Antwort vom 4. Dezember 2006 | 17:40
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Warum sagt man mir bei der Polizei, daß hier kein Betrug, oder Computerbetrug nach Strafrecht vorliegt?
Weil bloße Desorganisation noch keine Straftat ist.
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