Computerbetrug Strafverfahren Eilt!

20. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Shabruu
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 3x hilfreich)
Computerbetrug Strafverfahren Eilt!

Guten Abend, folgender Fall ich habe vor einigen Tagen die Anklageschrift zugesendet bekomme (Computerbetrug in 22 Fällen).  Habe bereits ein Schreiben an das zuständige Gericht gesendet mit der Bitte keine Anklage zu erheben da ich dadurch meinen Job verlieren kann und ich damit dann auch den Verursachten Schaden in Höhe von 3000€ an die Geschädigte nicht mehr weiter abzahlen kann. Bin schon wegen Betrug verurteilt worden (Geldstrafe welche ich nun jedoch als Sozialstunden ableiste).  Meine Frage geht ein solcher Antrag überhaupt durch, habe direkt Angebote Geldstrafe zu zahlen sowie den Schaden zu begleichen und Sozial Stunden zu machen. Und wie hoch fällt das Strafmaß in etwa aus Ich bin 25 Jahre alt.

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30 Antworten
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#1
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von go445984-35):
(Computerbetrug in 22 Fällen)


Zitat (von go445984-35):
Bin schon wegen Betrug verurteilt worden (Geldstrafe welche ich nun jedoch als Sozialstunden ableiste).


Ich machs kurz: Ich glaube nicht daran. Wie wurden Sie denn verurteilt? Also, welche Strafe?

22 Fälle Computerbetrug wird meiner Meinung nach ein Besuch im Gerichtssaal für Sie.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Habe bereits ein Schreiben an das zuständige Gericht gesendet mit der Bitte keine Anklage zu erheben da ich dadurch meinen Job verlieren kann


Das interessiert das Gericht herzlich wenig.

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Anklage erhebt der Staatsanwalt und nicht das Gericht. Das ist bereits geschehen. Da kann nichts mehr "fallen gelassen" werden. Wenn aufgrund der Aktenlage ein hinreichender Tatverdacht besteht, wird der Richter terminieren und dann kommt es zur Hauptverhandlung.

Job verlieren? Das haben Straftaten nun mal häufig so an sich. Würde man das nicht akzeptieren, so könnte man alle Ermittlungsverfahren einstellen, wenn denn der Kriminelle einen Arbeitsplatz hat. Außerdem ist mir schleierhaft, wie man den Schaden regulieren will, wenn man schon jetzt eine einschlägige alte Geldstrafe durch Sozialarbeit reguliert, weil kein Geld da ist. Allerdings macht es sich beim Strafmaß sehr gut, wenn man bis zur Hauptverhandlung den Schanden reguliert hat. Und das Geld scheint ja da zu sein. Also, ran an die Regulierung.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Shabruu
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 3x hilfreich)

Guten Tag,

wurde damals zu 30 Tagessätzen verurteilt, welche ich wie gesagt den Rest Betrag durch Sozialstunden ableiste da ich damals bei der Verurteilung noch Arbeitssuchend war.

Das Problem mit dem Job ist mir klar,das es eine Strafe geben muss! Sehe ich auch vollkommen ein... Nur ohne Job ist es wie gesagt nicht möglich die Durch die Verurteilung verbundenen Kosten zu zahlen ebenso nicht wie den Schaden zu regulieren.

Meiner Meinung nach ist es ohnehin etwas Absurd das Anklage erhoben wurde da es sich bei der geschädigten Um meine Ehemalige Schwiegermutter handelt welche mir ihre EC Karten immer wieder gab wenn es Geldnot gab und Limit war nicht gesetzt. So hätte ja Aussage gegen Aussage stehen müssen...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat:
Habe bereits ein Schreiben an das zuständige Gericht gesendet mit der Bitte keine Anklage zu erheben

Wenn man eine Anklageschrift erhalten hat, dann wurde bereits Anklage erhoben.

Das Argument "da ich dadurch meinen Job verlieren kann" ist in der Form auch sinnlos.
A) Die Erhebung der Anklage ist in der Regel kein Kündigungsgrund der von Gerichten anerkannt wird
B) Ist es nur eine abstrakte Vermutung
C) Müsste der Arbeitgeber erst mal von dern Anklage erfahren
D) Ist die Sanktionierung von unverbesserlichen Serienstraftätern höher zu bewerten


Somit war der Brief wohl sinnlos.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Shabruu
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

in dem Schreiben steht das Der Richter entscheidet ob es zur Anklage kommt oder nicht da er es prüfen wird.

Die damalige Tat war in auch geklärt als die Verurteilung damals kam der damalige Geschädigte hat schon vor der Verurteilung damals sein Geld zurück erhalten da es damals eine Ausnahme Situation war.

dieses mal war es ja nur so das meine ehemalige Schwiegermutter zur Polizei ging um mir meiner Meinung nach "einen rein zu würgen" da ich mich letztes Jahr von ihrem Sohn trennte und die taten alle in der Zeit von 05-09/15 stattfanden und sie erst 12/15 zur Polizei ging.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

in dem Schreiben steht das Der Richter entscheidet ob es zur Anklage kommt oder nicht da er es prüfen wird. Richtig. "Ich möchte keine Anklage" ist aber kein Einwand, der eine Anklage erschüttern kann. Da hätte man schon stichhaltige Einwände wie etwa Verjährung haben müssen.
Warum genau sollten Sie nun übrigens den Job verlieren? Wo ist da der Zusammenhang mit der Anklage?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
in dem Schreiben steht das Der Richter entscheidet ob es zur Anklage kommt


Nein, das steht da nicht. Da steht, dass der Richter entscheidet, ob die Anklage zugelassen wird und das Hauptverfahren eröffnet wird. Anklage ist bereits erhoben (zu erkennen daran, dass Sie eine Anklageschrift bekommen haben). Ich verliere -vielleicht- meinen Job ist natürl. absolut kein Kriterium, was bei der Entscheidung über die Anklageerhebung, bzw. bei der Zulassung, eine Rolle spielt.

Zitat:
Nur ohne Job ist es wie gesagt nicht möglich die Durch die Verurteilung verbundenen Kosten zu zahlen ebenso nicht wie den Schaden zu regulieren.


Und was wäre jetzt Ihrer Meinung nach die Folge, die das haben sollte?

Das man alle arbeitenden Betrüger nicht mehr bestrafen darf, weil die dann -vielleicht- den Schaden nicht zeitnah ersetzen können, weil sie -vielleicht- ihren Job verlieren. ... und dann munter weiter drauflos betrügen dürfen, wiederum ohne bestraft werden zu dürfen, weil sie ja "Arbeit haben" ?!

Selbst wenn Sie tatsächlich ihren Job verlieren, werden Sie ja irgendwann mal einen neuen finden. Dann muß der/die Geschädigte halt so lange warten. Ein Vollstreckungstitel ist 30 Jahre lang gültig, also seeeehr lange.

Zitat:
ging um mir meiner Meinung nach "einen rein zu würgen" da ich mich letztes Jahr von ihrem Sohn trennte und die taten alle in der Zeit von 05-09/15 stattfanden und sie erst 12/15 zur Polizei ging.


Und? Selbst wenn das der Fall ist, ist es doch völlig legetim, wenn man der "aktuellen" Schwiegertochter vielleicht keinen "reinwürgen" wollte. Nach der Trennung sieht man es halt anders. Völlig normal. Und eine Anzeigenerstattung 3 Monate nach der (letzten) Tat ist auch völlig normal.

Wenn Sie dieses fehlende Unrechtsbewußtsein auch bei Gericht zur Schau stellen, wird die Strafe entsprechend hoch ausfallen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 20.07.2016 23:55

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Besonders toll kann der Job ohnehin nicht sein - sonst wäre dem TE ja nicht gestattet worden, die letzte Strafe in Form von Sozialstunden abzuleisten. Und warum der TE bei Anklageerhebung seinen Job verliert, bei einem Strafbefehl hingegen nicht - dieses Geheimnis muß er noch lüften...
Job verlieren? Das haben Straftaten nun mal häufig so an sich. Nein, haben sie eigentlich nicht, wenn man nicht gerade auf der Luftseite eines Flughafens oder sonst in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeitet...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.07.2016 17:40:18
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von go445984-35):
Habe bereits ein Schreiben an das zuständige Gericht gesendet mit der Bitte keine Anklage zu erheben da ich dadurch meinen Job verlieren kann und ich damit dann auch den Verursachten Schaden in Höhe von 3000€ an die Geschädigte nicht mehr weiter abzahlen kann.


Wie kommen Sie eigentlich auf die Idee, dass Sie Ihren Job verlieren würden? Steht etwa in dem Schreiben drin, dass man Ihren Arbeitgeber benachrichtigen wird? => NEIN tut es mit 100%-Sicherheit nicht, also werden Sie deswegen auch nicht Ihren Job verlieren. Punkt!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Steht etwa in dem Schreiben drin, dass man Ihren Arbeitgeber benachrichtigen wird?


Bei bestimmten Berufen gibt es durchaus Meldepflichten, die die Staatsanwaltschaft oder das Gericht ggü. dem Arbeitgeber hat. Geregelt in der MiStra. Es wird -wenn dann- allerdings bereits die Tatsache der Anklageerhebung mitgeteilt und die gab es ja bereits. Eine Kündigung kann auch durchaus davon abhängen, ob aus der Anklage eine Verurteilung resultiert (und von deren Höhe). Wenn die TE in einem enspr. Bereich arbeitet, sind ihre Sorgen also nicht unbegründet, aber nochmal: Das spielt bei der Entscheidung über die Zulassung der Anklage keine Rolle.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Shabruu
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 3x hilfreich)

Das eine Strafe her muss sehe ich auch ein! Ich bin Angestellte bei der Stadt, diese hat darüber Natürlich Kenntnis erhalten und mir direkt mitgeteilt das im Falle einer Verurteilung im Höheren Maß mein Arbeitsverhältnis sofort gekündigt wird!

meine Frage wie hoch das Strafmaß ausfallen wird ist aber noch immer nicht wirklich beantwortet worden....? ;)

Und wie Prüft der Richter die Zulässigkeit der Klage? Habe ich da die Chance irgendwas noch zu machen das es milder ausgehen wird?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

22 Fälle schreien nach Betrug in einem besonders schweren Fall des Betruges:

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig [...] handelt [...]

https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Und 22 Fälle sind ziemlich sicher schon gewerblich.

Da man bereits einschlägig vorbestraft ist, gibt's noch ein Bisschen was extra.
Im Führungszeugnis steht das auf jeden Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Shabruu
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 3x hilfreich)

Hatte heute mittag eine kurze Korrespondenz mit dem zuständigen Gericht dort teilte man mir übrigen mit das es auch nicht nötig sei mit Anwalt zu kommen sollte es zur Verhandlungen kommen da das Strafmaß unter 12 Monaten liegt und nur alles was über diesem Maß liegt mit Verteidiger gemacht werden muss.

Es waren 22 Anhebung mit der EC Karte meiner Ehemaligen Schwiegermutter mit ihrer Erlaubnis zu der Zeit!!! Also nichts gewerbsmäßig!!

Sie hatte mir den Pin und die EC Karte ja freiwillig überlassen wenn wir (Ihr Sohn und ich) damals Geld bräuchten können wir uns welches holen.


Hinzu kommt ich habe heute gesehen das mein Ex Freund als Zeuge aufgeführt wurde(er darf sich mir jedoch nicht mehr als 100 m nähern) kann man da noch irgendwas machen?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Zitat (von go445984-35):
Es waren 22 Anhebung mit der EC Karte meiner Ehemaligen Schwiegermutter mit ihrer Erlaubnis zu der Zeit!!! Also nichts gewerbsmäßig!!


Na 22 Fälle des Betruges sind wohl schon gewerbsmäßig, WENN es Betrug sein sollte. Dazu fehlen aber noch ein paar Informationen....

Zitat (von go445984-35):
Hatte heute mittag eine kurze Korrespondenz mit dem zuständigen Gericht dort teilte man mir übrigen mit das es auch nicht nötig sei mit Anwalt zu kommen sollte es zur Verhandlungen kommen da das Strafmaß unter 12 Monaten liegt und nur alles was über diesem Maß liegt mit Verteidiger gemacht werden muss.


Ddie genannten 12 Monate sind nicht als Maximalstrafe zu sehen, sondern als Minimalstrafe. Das heißt, wenn es kein Verbrechen ist (was dann mindestens 12 Monate geben würde) braucht man keinen Verteidiger (von einer ganzen Menge anderer Fälle mal abgesehen). Erst wenn die zu erwartende Strafe mindestens 4 Jahre beträgt bräuchte man einen.

Das heißt, dass die zu erwartende Strafe wohl bei 6 bis 48 Monaten liegt. Genauer eingrenzen kann ich das mangels Praxiskenntnis nicht.

Um welche Summe geht es da denn jeweils und insgesamt? Und wann, bzw. in welchen Abständen wurde Geld abgehoben?

Und warum darf sich der Exfreund nicht mehr nähern?
Mal davon abgesehen wird er sich auf gerichtliche Anordnung wohl zeitweise im selben Saal aufhalten dürfen...

-- Editiert von 3,141592653 am 21.07.2016 01:22

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Shabruu
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 3x hilfreich)

Der gesamte Schaden beläuft sich auf 3000 € in der Zeit von 05/15-09/15!

Da ich ihre EC Karte mit dazugehöriger Pin freiwillig von ihr bekommen habe ist es meines Erachtens nach kein Betrug, da ich zu der Zeit wie erwähnt mit ihrem Sohn liiert war.

Er darf sich mir aufgrund einer Bannmeile nicht mehr nähern, da er mich massiv Gestalkt und auch Bedroht hatte nach der Trennung! Und ich werde auch definitiv nicht mit ihm in einem Saal sitzen!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wieso ist es kein Betrug, nur weil man mit einem Sohn des Opfers liiert war? Kann man Angehörige nicht betrügen? Und ein Kennzeichen des Betruges ist ja, dass man jemanden täuscht. Etwa so: bin im Augenblick ganz eng, finanziell, aber nächste Woche ist das anders .....Und jetzt ja schon wieder. Sie hat im Schreiben ans Gericht angeboten, dass sie den Schaden wieder gut macht. Hier räumt sie ein, dass sie es gar nicht kann.

Man kann sich seine Welt natürlich zurechtlügen. Nur, das beeindruckt ein Gericht so ganz und gar nicht. Damit haben die nämlich 5 Tage die Woche zu tun.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Das heißt, wenn es kein Verbrechen ist (was dann mindestens 12 Monate geben würde) braucht man keinen Verteidiger (von einer ganzen Menge anderer Fälle mal abgesehen). Erst wenn die zu erwartende Strafe mindestens 4 Jahre beträgt bräuchte man einen. Das ist falsch - ab 12 Monaten Straferwartung besteht ein Fall "notwendiger Verteidigung", d. h., man braucht einen Anwalt bzw. bekommt einen Pflichtverteidiger gestellt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.07.2016 17:40:18
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von go445984-35):
Ich bin Angestellte bei der Stadt, diese hat darüber Natürlich Kenntnis erhalten und mir direkt mitgeteilt das im Falle einer Verurteilung im Höheren Maß mein Arbeitsverhältnis sofort gekündigt wird!


Das darf die Stadt aber nur in ganz bestimmten Fällen!

Als was arbeiten Sie denn bei der Stadt?


btw: Ein Gärtner der auch für die Stadt gearbeitet hat und wegen mehreren Drogendelikten sogar in Untersuchungshaft saß, durfte seine Arbeit auch weitermachen:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Urteile_Kuendigung_Verhalten_Rauschgift_BAG_2AZR257-08.html

Von daher: Ihr Chef kann so viel sagen wie er will, den Kündigungsschutz kann er nicht ändern! Solange die Straftat keine Beziehung zur Arbeit hat wird es schwer Sie legal rauszukicken.


Btw.: Das Ihr Arbeitgeber eine Mitteilung erhalten hat ist der Tatsache geschuldet, dass Sie bei der Polizei Ihren Arbeitgeber genannt haben. Hätten Sie einen anderen Arbeitgeber genannt "Z.B. Wäscherei Weber in der Stadt XY" hätte Ihr Arbeitgeber von der ganzen Sache nie eine Kenntnis erlangt, da die Angaben zum Arbeitgeber in 99% nicht überprüft werden (Auch bei Gericht nicht). Aber nun ist es zu spät. Daher ist es nur noch wichtig zu wissen, welche Angestelltenposition Sie bei der Stadt haben.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nun ja, wenn es ein Büro-Job ist, in dem man ja häuig mit Geld zu tun hat, kann so eine Betrugsserie schon arbeitsrechtliche Folgen haben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12325.07.2016 17:40:18
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Da siehts dann natürlich schon schlechter aus. Da könnte halt nur noch geschaut werden, ob nicht der Einsatz in einer anderen Abteilung/Bereich wo es eben nicht mehr primär ums Geld geht möglich ist.

Daher wäre schon interessant als was der TE bei der Stadt arbeitet um Ihn Hinweise geben zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Was die Gewerbsmäßigkeit angeht, ist es doch ganz einfach. Die Anklageschrift liegt doch bereits vor. Dort steht doch, ob einfacher Betrug § 263, Abs. 1 StGB , oder ein besonders schwerer Fall, § 263 , Abs. 1 iVm. Abs. 3 StGB angeklagt ist.

Und wenn man das weiß, kann man auf's Strafmaß schliessen. Bei Abs. 1 ist es gut möglich dass das Strafmaß unter 1 Jahr bleibt, bei Abs. 3 ist es eher unwahrscheinlich.

Zitat:
Hatte heute mittag eine kurze Korrespondenz mit dem zuständigen Gericht dort teilte man mir übrigen mit das es auch nicht nötig sei mit Anwalt zu kommen sollte es zur Verhandlungen kommen da das Strafmaß unter 12 Monaten liegt und nur alles was über diesem Maß liegt mit Verteidiger gemacht werden muss.


so ähnlich ... ja... ;)


Zitat:
Erst wenn die zu erwartende Strafe mindestens 4 Jahre beträgt bräuchte man einen.


Das ist falsch. Ab einer Straferwartung von mehr als 1 Jahr besteht ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140, Abs. 2 StPO (ständige Rechtsprechung).

Dass keiner beigeordnet wurde, heißt übrigens nicht, dass es in gar keinen Fall eine Strafe über 1 Jahr geben wird. Wenn sich während der Beweisaufnahme entsprechendes ergibt, kann die Verhandlung auch unterbrochen werden und ein Verteidiger beigeordnet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Shabruu
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 3x hilfreich)

Der genaue Anklage Punkt lautet
§§263 abs.1 53 stgb

was genau darunter zu verstehen ist verstehe ich nicht so ganz.

Ich bin in der Steuerstelle tätig!


Natürlich kann mann seine Angehörigen Betrügen, aber wie gesagt zu der Zeit war ich mit dem Sohn des Opfers liiert und dieser Wurde z.B nicht vernommen in der Sache lediglich nur Zeugen aufgeführt.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Der genaue Anklage Punkt lautet
§§263 abs.1 53 stgb

was genau darunter zu verstehen ist verstehe ich nicht so ganz.


Einfacher Betrug in 22 tatmehrheitlichen Fällen.

Das wird eine (Gesamt-)Freiheitsstrafe unter 12 Monaten zur Bewährung werden. Aufgrund der für 22 Fälle relativ geringen Schandenssumme käme grds. auch eine höhere (Gesamt-)Geldstrafe (einiges über 90 Tagessätze) in Frage, aber das wird hier in diesem Fall wg. der einschlägigen Vorstrafe sicherlich nichts werden.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Shabruu
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Einfacher Betrug in 22 tatmehrheitlichen Fällen.

Das wird eine (Gesamt-)Freiheitsstrafe unter 12 Monaten zur Bewährung werden. Aufgrund der für 22 Fälle relativ geringen Schandenssumme käme grds. auch eine höhere (Gesamt-)Geldstrafe (einiges über 90 Tagessätze) in Frage, aber das wird hier in diesem Fall wg. der einschlägigen Vorstrafe sicherlich nichts werden.



Das nenne ich mal eine Vernünftige Antwort! Danke dafür!

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

ich möchte hier unbedingt zu einem Anwalt raten.
Denn Betrug liegt hier - jedenfalls nach Schilderung der TS - ganz eindeutig nicht vor. Ich befürchte aber, dass sie das alleine nicht ausgeräumt bekommt.

Ein Anwalt würde zum Beispiel die Frage aufwerfen, warum die - angeblich - Geschädigte die - angeblichen - Taten einfach so zugelassen hat (immer wieder, wir reden ja von 23 mal - aus diesem Grund sehe ich auch keine 23 Fälle, sondern allenfalls einen). Und warum sie sowohl EC-Karte als auch PIN ausgehändigt hat, bzw. wenn ein Diebstahl behauptet wird, warum die Karte dann nicht sofort gesperrt wurde.
Das es sich jetzt plötzlich doch um Betrug handeln soll ist schon unglaubwürdig.

Anderes Beispiel: Er schenkt ihr etwas (typisches), und nach der Trennung behauptet er, sie hätte es ihm gestohlen. Damit wird er vor Gericht kaum durchkommen, ein klassischer Fall von "Aussage gegen Aussage" (ja, das gibt es sehr wohl).

Zitat:
Und ich werde auch definitiv nicht mit ihm in einem Saal sitzen!
Und warum nicht? Das kann doch nur gut sein, im besten Fall wiederholt er seine Drohungen auch vor Gericht, und dann ist er als Zeuge erledigt.
Da er aber einerseits der Sohn (nahes Verhältnis) und andererseits der Ex (Hassverhältnis, sogar betitelt) ist, dürfte seine Aussage eh' nicht viel wert sein, parteiischer kann man ja fast nicht sein, und zwar sogar gleich doppelt.

Denkbar wäre übrigens eine Vereidigung des Sohnes, natürlich bei der Frage, mit welchen Befugnissen die EC-Karte ausgehändigt wurde. Mir schwant aber, dass er auch vor einem Meineid nicht zurückschrecken würde, wenn ich die Vorgeschichte so lese (auch zwischen den Zeilen).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Shabruu
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 3x hilfreich)

NACHTRAG!!!

Guten Abend!!!
Habe heute Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten das das Verfahren aus Mangel an beweisen nun doch eingestellt wurde!!

konnte Dank der Hilfe eines anwaltes beweisen das die Kreditkarte freiwillig gegeben wurde und somit kein betrug vorliegt!!

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

erstmal danke für die Rückmeldung (gibt es hier leider viel zu selten).

Zitat:
das das Verfahren aus Mangel an beweisen nun doch eingestellt wurde!!
Zitat:
konnte Dank der Hilfe eines anwaltes beweisen das die Kreditkarte freiwillig gegeben wurde und somit kein betrug vorliegt!!
Das passt aber nicht zusammen.

Aber egal, du musst deine Unschuld ja gar nicht beweisen, sondern die Staatsanwalt deine Schuld. Und im Zweifel für die Angeklagte, das dürfte hier der Grund für die Einstellung gewesen sein.

Was ist eigentlich mit dem Geld, fordert die - angeblich - Geschädigte das nicht zurück? (ich weiß jetzt nicht mehr ob das schon angesprochen wurde, hab' aber keine Lust alles nochmal zu lesen)

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Und wieder zeigt sich, das in einigen Fällen die gezielte Intervention eines Anwaltes nützlich sein kann um eine Verhandlung abzuwehren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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