Computerbetrug. Welche Strafe?

5. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Mikalo123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Computerbetrug. Welche Strafe?

Hallo ihr lieben.
Ich habe damals einen riesen Fehler gemacht.
Als ich auf meinen Namen nicht mehr bestellen konnte, weil meine Bonität hinüber war, habe ich sachen im Wert von ca 2000-3000€ auf den namen meiner Mutter bestellt. Damals war ich arbeitslos, sehr depressiv und habe auch noch bei ihr gewohnt. Es fiel mir sehr schwer ihr damals in die Augen zu sehen.. als das dann raus kam, hat sie das einzig richtige getan und mich angezeigt. Nun haben wir kommende Woche die Gerichtsverhandlung und ich habe richtig Angst. Das ganze hat jetzt ca 2 Jahre gedauert. In der Zeit habe ich mich um 180 Grad gedreht. Ich gehe arbeiten, habe kaum noch Depressionen und seither auch nichts zu Schulden kommen lassen. Mit meiner Mutter habe ich mich nochmal unterhalten und sie glaubt mir mittlerweile auch, das es mir unheimlich leid tut. Wir verstehen uns nun besser als zuvor. Ich habe keine Vorstrafen, zumindest weiß ich von keiner und die Situation hat sich komplett verbessert. Es wäre sehr schlimm für mich, wenn ich da wieder raus gerissen werde. Welche Strafe könnte mich erwarten?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eine_Frage123mitglied
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 1x hilfreich)

Wurden die Sachen denn bezahlt? Oder wo ist jetzt die Straftat?

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39378 Beiträge, 14147x hilfreich)

Oder der Schaden inzwischen zumindest bei der Mutter nachvollziehbar reguliert?

wirdwerden

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124134 Beiträge, 40326x hilfreich)

Zitat (von Eine_Frage123mitglied):
Oder wo ist jetzt die Straftat?

Selbst wenn sie bezahlt wurden, bleibt noch der Identitätsdiebstahl übrig.



Zitat (von Mikalo123):
In der Zeit habe ich mich um 180 Grad gedreht. Ich gehe arbeiten, habe kaum noch Depressionen und seither auch nichts zu Schulden kommen lassen. Mit meiner Mutter habe ich mich nochmal unterhalten und sie glaubt mir mittlerweile auch, das es mir unheimlich leid tut. Wir verstehen uns nun besser als zuvor.

Nun, das sind alles Sachen die man anführen kann für eine günstige Sozialprognose.

Neben der tätigen Reue und der hoffentlich erfolgten Schadenwidergutmachung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Mikalo123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Summe wurde nicht beglichen. Das wollte sie zu dem Zeitpunkt nicht.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124134 Beiträge, 40326x hilfreich)

Zitat (von Mikalo123):
Die Summe wurde nicht beglichen.

Aber die Verkäufer haben alle ihr Geld erhalten?



Zitat (von Mikalo123):
Das wollte sie zu dem Zeitpunkt nicht.

Das steht der Mutter frei das zu entscheiden - Rückzahlung erst wenn das Kind es sich leisten kann.
Insofern sollte das nicht negativ gewertet werden, wenn es entsprechend kommuniziert wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Mikalo123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aber die Verkäufer haben alle ihr Geld erhalten?


Ja, da ist alles getilgt.

Wir haben übrigens auch darüber gesprochen, ob ich es ihr zurück zahlen soll. Sie meinte daraufhin, dass wir erstmal abwarten sollen, was jetzt beim Gerichtstermin rum kommt und je nachdem kann ich ihr das Geld in Raten zurück geben. Das wird sie so auch Aussagen.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33333 Beiträge, 17413x hilfreich)

Die wesentlichen Angaben fehlen allesamt: Alter zur Tatzeit, Vorstrafen, wo angeklagt (also vor dem Einzelrichter oder dem Schöffengericht)...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mikalo123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Die wesentlichen Angaben fehlen allesamt: Alter zur Tatzeit, Vorstrafen, wo angeklagt (also vor dem Einzelrichter oder dem Schöffengericht)...


Alter zur Tatzeit: 24
Vorstrafen: Soweit ich weiß keine
Und es ist ein Einzelrichter

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33333 Beiträge, 17413x hilfreich)

Wenn "einfacher" Betrug angeklagt ist (also kein gewerbsmäßiger oder sonstwie schwerer Betrug gemäß § 263(3) StGB), dann wird es wohl auf eine Geldstrafe hinauslaufen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1405 Beiträge, 238x hilfreich)

Zitat (von Mikalo123):
Vorstrafen: Soweit ich weiß keine
Man weiß doch, ob man vorbestraft ist ...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1405 Beiträge, 238x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wenn "einfacher" Betrug angeklagt ist (also kein gewerbsmäßiger oder sonstwie schwerer Betrug gemäß § 263(3) StGB)
Wobei ich bei der Schadenhöhe nicht nur an 1 oder 2 Fälle denke ... und dann schon bei der Gewerbsmäßigkeit rauskomme.

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33333 Beiträge, 17413x hilfreich)

und dann schon bei der Gewerbsmäßigkeit rauskomme. Wogegen aber der Einzelrichter spricht, der ja nur max. 1 Jahr verhängen kann - das wäre bei diversen Fällen und Gewerbsmäßigkeit dann doch eher zu wenig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1405 Beiträge, 238x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wogegen aber der Einzelrichter spricht, der ja nur max. 1 Jahr verhängen kann
Wieso nur 1 Jahr?

Zitat:
§ 25 GVG
Der Richter beim Amtsgericht entscheidet als Strafrichter bei Vergehen,
1. wenn sie im Wege der Privatklage verfolgt werden oder
2. wenn eine höhere Strafe als Freiheitsstrafe von zwei Jahren nicht zu erwarten ist.

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#14
 Von 
Mikalo123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo ihr lieben,
Ich melde mich zurück und kann mit freuden berichten, dass das Verfahren glücklicherweise eingestellt wird. Ich bin mit einen blauen Auge davon gekommen und bin wirklich einfach überglücklich.
Danke euch allen für eure Mühe :-)

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Mikalo123):
Hallo ihr lieben,
Ich melde mich zurück und kann mit freuden berichten, dass das Verfahren glücklicherweise eingestellt wird. Ich bin mit einen blauen Auge davon gekommen und bin wirklich einfach überglücklich.
Danke euch allen für eure Mühe :-)

Danke für die Rückmeldung und herzlichen Glückwunsch!
Gut, dass du anscheinend die Kurve gekriegt hast.

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