Hallo ihr lieben.
Ich habe damals einen riesen Fehler gemacht.
Als ich auf meinen Namen nicht mehr bestellen konnte, weil meine Bonität hinüber war, habe ich sachen im Wert von ca 2000-3000€ auf den namen meiner Mutter bestellt. Damals war ich arbeitslos, sehr depressiv und habe auch noch bei ihr gewohnt. Es fiel mir sehr schwer ihr damals in die Augen zu sehen.. als das dann raus kam, hat sie das einzig richtige getan und mich angezeigt. Nun haben wir kommende Woche die Gerichtsverhandlung und ich habe richtig Angst. Das ganze hat jetzt ca 2 Jahre gedauert. In der Zeit habe ich mich um 180 Grad gedreht. Ich gehe arbeiten, habe kaum noch Depressionen und seither auch nichts zu Schulden kommen lassen. Mit meiner Mutter habe ich mich nochmal unterhalten und sie glaubt mir mittlerweile auch, das es mir unheimlich leid tut. Wir verstehen uns nun besser als zuvor. Ich habe keine Vorstrafen, zumindest weiß ich von keiner und die Situation hat sich komplett verbessert. Es wäre sehr schlimm für mich, wenn ich da wieder raus gerissen werde. Welche Strafe könnte mich erwarten?
Computerbetrug. Welche Strafe?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wurden die Sachen denn bezahlt? Oder wo ist jetzt die Straftat?
Oder der Schaden inzwischen zumindest bei der Mutter nachvollziehbar reguliert?
wirdwerden
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatOder wo ist jetzt die Straftat? :
Selbst wenn sie bezahlt wurden, bleibt noch der Identitätsdiebstahl übrig.
ZitatIn der Zeit habe ich mich um 180 Grad gedreht. Ich gehe arbeiten, habe kaum noch Depressionen und seither auch nichts zu Schulden kommen lassen. Mit meiner Mutter habe ich mich nochmal unterhalten und sie glaubt mir mittlerweile auch, das es mir unheimlich leid tut. Wir verstehen uns nun besser als zuvor. :
Nun, das sind alles Sachen die man anführen kann für eine günstige Sozialprognose.
Neben der tätigen Reue und der hoffentlich erfolgten Schadenwidergutmachung.
Die Summe wurde nicht beglichen. Das wollte sie zu dem Zeitpunkt nicht.
ZitatDie Summe wurde nicht beglichen. :
Aber die Verkäufer haben alle ihr Geld erhalten?
ZitatDas wollte sie zu dem Zeitpunkt nicht. :
Das steht der Mutter frei das zu entscheiden - Rückzahlung erst wenn das Kind es sich leisten kann.
Insofern sollte das nicht negativ gewertet werden, wenn es entsprechend kommuniziert wird.
ZitatAber die Verkäufer haben alle ihr Geld erhalten? :
Ja, da ist alles getilgt.
Wir haben übrigens auch darüber gesprochen, ob ich es ihr zurück zahlen soll. Sie meinte daraufhin, dass wir erstmal abwarten sollen, was jetzt beim Gerichtstermin rum kommt und je nachdem kann ich ihr das Geld in Raten zurück geben. Das wird sie so auch Aussagen.
Die wesentlichen Angaben fehlen allesamt: Alter zur Tatzeit, Vorstrafen, wo angeklagt (also vor dem Einzelrichter oder dem Schöffengericht)...
ZitatDie wesentlichen Angaben fehlen allesamt: Alter zur Tatzeit, Vorstrafen, wo angeklagt (also vor dem Einzelrichter oder dem Schöffengericht)... :
Alter zur Tatzeit: 24
Vorstrafen: Soweit ich weiß keine
Und es ist ein Einzelrichter
Wenn "einfacher" Betrug angeklagt ist (also kein gewerbsmäßiger oder sonstwie schwerer Betrug gemäß § 263(3) StGB), dann wird es wohl auf eine Geldstrafe hinauslaufen.
Man weiß doch, ob man vorbestraft ist ...ZitatVorstrafen: Soweit ich weiß keine :
Wobei ich bei der Schadenhöhe nicht nur an 1 oder 2 Fälle denke ... und dann schon bei der Gewerbsmäßigkeit rauskomme.ZitatWenn "einfacher" Betrug angeklagt ist (also kein gewerbsmäßiger oder sonstwie schwerer Betrug gemäß § 263(3) StGB) :
und dann schon bei der Gewerbsmäßigkeit rauskomme. Wogegen aber der Einzelrichter spricht, der ja nur max. 1 Jahr verhängen kann - das wäre bei diversen Fällen und Gewerbsmäßigkeit dann doch eher zu wenig.
Wieso nur 1 Jahr?ZitatWogegen aber der Einzelrichter spricht, der ja nur max. 1 Jahr verhängen kann :
Zitat:§ 25 GVG
Der Richter beim Amtsgericht entscheidet als Strafrichter bei Vergehen,
1. wenn sie im Wege der Privatklage verfolgt werden oder
2. wenn eine höhere Strafe als Freiheitsstrafe von zwei Jahren nicht zu erwarten ist.
Hallo ihr lieben,
Ich melde mich zurück und kann mit freuden berichten, dass das Verfahren glücklicherweise eingestellt wird. Ich bin mit einen blauen Auge davon gekommen und bin wirklich einfach überglücklich.
Danke euch allen für eure Mühe :-)
ZitatHallo ihr lieben, :
Ich melde mich zurück und kann mit freuden berichten, dass das Verfahren glücklicherweise eingestellt wird. Ich bin mit einen blauen Auge davon gekommen und bin wirklich einfach überglücklich.
Danke euch allen für eure Mühe :-)
Danke für die Rückmeldung und herzlichen Glückwunsch!
Gut, dass du anscheinend die Kurve gekriegt hast.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
14 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten