Computerbetrug in mehreren Fällen - Jugendgerichtshilfe

23. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
der_bär
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Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Computerbetrug in mehreren Fällen - Jugendgerichtshilfe

Vor etwas über 2 Jahren im Alter von 19 Jahren habe ich mich beim zu der Zeit bekanntesten deutschen Untergrundforum angemeldet.

Dort kaufte ich gestohlene Kreditkartendaten, bezahlte diese per Bitcoin und anschließend habe ich diese in verschiedenen Online-Shops eingesetzt. Hauptsächlich auf der Seite eines Outletstores für Bekleidung.

Zuerst ließ ich die Ware an gefälschte Packstationen schicken, die ich ebenfalls über oben genanntes Forum per Bitcoin erworben habe. Anschließend an ein leerstehendes Haus, dort fand auch letztendlich die Festnahme statt.

Nachdem ich auf dem Polizeirevier ein äußerst umfassendes Geständnis abgelegt habe, sind wir zu mir gefahren, wo ich dann die verbleibenden Waren und meinen Laptop, mit dessen Hilfe ich die Taten begangen habe, ausgehändigt habe.

Die Festplatte war zu dem Zeitpunkt verschlüsselt mit einer Software, die bis heute (zumindest offiziell) noch nie geknackt wurde. Das Passwort dafür habe ich der Polizei aufgeschrieben.

Als alles abgeschlossen war, hatte ich noch ein kurzes Gespräch mit dem dienstälteren der beiden Herren. Das hat mir einiges zu denken gegeben und mich definitiv positiv für die Zukunft beeinflusst.

Ein paar Tage später hat mich einer der Polizeibeamten noch mal angerufen und gefragt ob ich einen bestimmten Artikel bestellt hätte, da dieser über den selben Namen gekauft wurde. Das habe ich bejaht und er kam am selben Tag noch vorbei.

Bei der Suche habe ich noch einen anderen Artikel gefunden, beide waren zusammen separat in einem anderen Schrank aufbewahrt. Diesen habe ich entsprechend auch mit ausgehändigt.

Im Anschluss an die Vernehmung hat mir der leitende Polizeibeamte gesagt, dass er der Familie, der das Haus gehört, zu dem die Bestellungen gingen, mitteilen wird, dass ich geständig war und kooperiere. Zusätzlich hat er mir angeboten, im Rahmen dessen eine Entschuldigung in meinem Namen auszurichten, was ich natürlich angenommen habe.

Zusätzlich habe ich an die Familie und den hauptgeschädigten Shop (zwischen 2.500€ und 3.500€ Schaden, alle bestellten Waren habe ich der Polizei übergeben) einen persönlichen Brief geschrieben, in dem ich mich entschuldigt habe.




Fast 2 ganze Jahre keine neuen Informationen, nichts. Gestern habe ich einen Brief von der Jugendgerichtshilfe erhalten, in dem steht, dass sie Staatsanwaltschaft beabsichtigt, Anklage wegen des Verdachts des Computerbetruges gegen mich zu erheben.

Habe die Ansprechpartnerin dann angerufen, um einerseits zu klären, warum "Verdacht", wenn ich bereits ein umfassendes Geständnis gemacht habe. Wie vermutet war das einfach eine Standardformulierung.
Andererseits wollte ich den Termin vorverlegen, was leider nicht möglich war.

Das Telefongespräch war insgesamt positiv, sie hat sehr freundlich gewirkt, deshalb stimmt mich das zumindest zuversichtlich in Hinsicht auf das baldige persönliche Gespräch.


Die Schadenssumme lag bei etwa 5.000€-6.000€ verteilt über 10-15 Fälle, sofern ich mich erinnere. Auf jeden Fall grob in diesem Rahmen.
Zu Vorstrafen: Mit 15 haben zwei damalige Freunde und ich mal eine Brotschneidemaschine zweckentfremdet, mussten für den Schaden aufkommen und haben jeweils 40 Sozialstunden bekommen.
Inwiefern das darauf Einfluss nimmt bzw. überhaupt noch eingetragen ist, weiß ich nicht.




Nun habe ich einiges gelesen zu dem ganzen Thema und hauptsächlich 2 Fragen.


1. Frage:

die Tat/Taten sind bereits knapp 2 Jahre, teilweise länger als 2 Jahre her. Was ist also für die Entscheidung, ob ich nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht bestraft werde relevant? Meine Persönlichkeit zum damaligen Zeitpunkt oder meine jetzige Persönlichkeit?

Wie man sich hoffentlich anhand des Beitrags denken kann, hat die Sache in mir was ausgelöst und ich bin seitdem insgesamt deutlich bewusster geworden und habe auch darüber viel reflektiert.

Dementsprechend bin ich jetzt deutlich reifer und erwachsener, befinde mich in einer stabilen Beziehung seit knapp 10 Monaten, habe 2-3 enge Freunde, mit denen ich mich alle 1-2 Wochen treffe, was mir aufgrund meiner introvertierten Natur auch absolut genügt.

Weder rauche ich, noch konsumiere ich Alkohol oder sonstige Drogen und betreibe regelmäßig Sport (durchschnittlich jeden 2. Tag)

Aktuell erhalte ich noch 390€ im Monat an Kindergeld von meinem Vater, mit dem ich ein gutes Verhältnis habe. Seit ich 3 bin sind meine Eltern getrennt, aktuell lebe ich bei meinen Großeltern mit meiner Mutter, damit jemand da ist, falls etwas passieren sollte und für Aufgaben das Tragen von schweren Dingen, Aufwendige Gartenarbeiten, etc.

Angespart habe ich noch wenige tausend Euro.

Außerdem stehe am Beginn meiner Selbstständigkeit (bereits eingetragen ins Handelsregister, Steuernummer und USt-ID habe ich ebenfalls schon) und in den kommenden 2-3 Monaten wird im Anschluss an eine Crowdfunding-Aktion der Launch meiner Online-Plattform (die Ironie, ich weiß) und somit die ersten Verkäufe stattfinden.

Damit kommen wir zur...


2. Frage:

Wie so ziemlich jeder in dieser Situation frage mich nun natürlich, welche Strafe ich in etwa zu erwarten habe, da mich vor allem ein Jugendarrest oder eine hohe Anzahl an Sozialstunden zum aktuellen Zeitpunkt potenziell in große Schwierigkeiten bringen könnten.



Vielen Dank schon mal für das Durchlesen des langen Textes und vielleicht ja auch die Beantwortung einer oder beider Fragen!

-- Editiert von der_bär am 23.02.2022 21:27

-- Editiert von der_bär am 23.02.2022 21:57

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von der_bär):
Zuerst ließ ich die Ware an gefälschte Packstationen schicken, die ich ebenfalls über oben genanntes Forum per Bitcoin erworben habe.

Interessant das man da jetzt schon ganze Stationen kaufen kann.



Zitat (von der_bär):
da mich vor allem ein Jugendarrest oder eine hohe Anzahl an Sozialstunden zum aktuellen Zeitpunkt potenziell in große Schwierigkeiten bringen könnten.

In wiefern konkret?



Zitat (von der_bär):
Die Schadenssumme lag bei etwa 5.000€-6.000€

Wie weit ist die Schadenwiedergutmachung bisher gediehen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
der_bär
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Interessant das man da jetzt schon ganze Stationen kaufen kann.


Danke für den Hinweis, editieren ist nach der ersten Antwort nicht mehr möglich, oder übersehe ich es nur?
Gemeint waren natürlich Accounts dafür.

Zitat (von Harry van Sell):
In wiefern konkret?


Ich bin bisher alleine damit und muss mich um Onboarding, etc. noch manuell kümmern und das nimmt Zeit in Anspruch. Die ganzen Händler dürften also nicht gerade begeistert sein, wenn wochenlang nichts geschieht und keine Rückmeldung kommt.
Bei Sozialstunden wäre der Kontakt natürlich zumindest möglich, wenn auch etwas eingeschränkt.

Ebenso wenig dürfte es Kunden gefallen, allerdings weiß ich ja nicht, wie lange es bis zur Verhandlung/Anordnung der Strafe dauert, vielleicht ist das bis dahin auch schon durch.

Zitat (von Harry van Sell):
Wie weit ist die Schadenwiedergutmachung bisher gediehen?


Alles was noch da war, was ca. 80% vom Gesamtschaden waren, wurde zurückgegeben. Es gab 1-2 Shops, an deren Namen ich nicht mehr erinnern konnte, also da könnten wohl noch so 1.000€ zusammenkommen.

-- Editiert von der_bär am 23.02.2022 22:17

-- Editiert von der_bär am 23.02.2022 22:26

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von der_bär):
bzw. überhaupt noch eingetragen ist,


ist es

Zitat (von der_bär):
Meine Persönlichkeit zum damaligen Zeitpunkt oder meine jetzige Persönlichkeit?


Die (mutmaßliche) zum damaligen Zeitpunkt

Zitat (von der_bär):
Wie so ziemlich jeder in dieser Situation frage mich nun natürlich, welche Strafe ich in etwa zu erwarten habe, da mich vor allem ein Jugendarrest oder eine hohe Anzahl an Sozialstunden zum aktuellen Zeitpunkt potenziell in große Schwierigkeiten bringen könnten.


Mit Sozialstunden wird das wohl nicht mehr abgehen. Jugendarrest lässt sich mit guter Begründung (wenn es denn Dauerarrest wird) auf einen "genehmen" Zeitpunkt legen, wenn der nicht in allzu ferner Zukunft liegt.

Falls Erwachsenenrecht zur Anwendung kommen sollte, wird eine Freiheitsstrafe zur Bewährung zu erwarten sein.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von der_bär):
allerdings weiß ich ja nicht, wie lange es bis zur Verhandlung/Anordnung der Strafe dauert, vielleicht ist das bis dahin auch schon durch.


Noch ist ja nicht einmal die Anklage zugestellt. Dann muss das Hauptverfahren eröffnet und ein Hauptverhandlungstermin angesetzt werden. Bis der dann real stattfindet, dauert es auch nochmal ... Stell Dich mal auf mind. 3 Monate bis zum Urteil ein, wobei ich das Beschleunigungsgebot im Jugendstrafverfahren dabei schon berücksichtigt habe.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von der_bär):
Gemeint waren natürlich Accounts dafür.

Ok, also weit weniger schlimm als vermutet.



Zitat (von der_bär):
Es gab 1-2 Shops, an deren Namen ich nicht mehr erinnern konnte, also da könnten wohl noch so 1.000€ zusammenkommen.

Die Namen dürften sich aber in der Akte / Deinen Unterlagen zu rekonstruieren sein?



Zitat (von der_bär):
Ich bin bisher alleine damit und muss mich um Onboarding, etc. noch manuell kümmern und das nimmt Zeit in Anspruch.

Bei Strafen in dem Bereich kann es durchaus sein, das man einen gewissen Zeitrahmen zum Antritt "aushandeln" kann, insbesondere bei Sozialstunden. Die haben den Vorteil, das man sie durchaus auch am Wochenende ableisten kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
der_bär
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die bisherigen Antworten, hilft schon mal sich ein Bild davon zu machen.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Mit Sozialstunden wird das wohl nicht mehr abgehen. Jugendarrest lässt sich mit guter Begründung (wenn es denn Dauerarrest wird) auf einen "genehmen" Zeitpunkt legen, wenn der nicht in allzu ferner Zukunft liegt.


Zitat (von Harry van Sell):
Bei Strafen in dem Bereich kann es durchaus sein, das man einen gewissen Zeitrahmen zum Antritt "aushandeln" kann, insbesondere bei Sozialstunden. Die haben den Vorteil, das man sie durchaus auch am Wochenende ableisten kann.


Das ist ja schon mal gut zu wissen und beruhigend. Dann könnte ich, falls überhaupt nötig, ja auch noch jemanden organisieren, der sich vorübergehend darum kümmern kann.
Bisher hatte ich das Bild im Kopf: Im Falle, dass die Verhandlung zum Arrest führt, darf ich noch ein paar Sachen packen und dann geht's in Haft.

Bei Sozialstunden würde sich das sowieso leichter gestalten, wenn die dann auch noch an den Wochenenden möglich wären, dann umso besser, sollte es dazu kommen.

Kommt Geldstrafe gar nicht in Frage? Ich könnte sie ja vermutlich bezahlen, unter den Umständen wären mir Sozialstunden grundsätzlich lieber, aber das ist sowieso noch Zukunftsmusik.

Zitat (von Harry van Sell):
Die Namen dürften sich aber in der Akte / Deinen Unterlagen zu rekonstruieren sein?


Ich habe nur eine Liste von Dingen bekommen, die ich zurückgegeben habe und Zugriff zu den E-Mail Accounts der Bestellungen habe ich logischerweise nicht mehr.
Der Polizist meinte damals nach dem Geständnis, ich solle erstmal abwarten, ob überhaupt noch zusätzliche Anzeigen kommen oder manche Betreiber davon absehen.

Daher bin ich bisher davon ausgegangen, dass sich da einfach nie jemand gemeldet hat oder ich das dann eben zusätzlich zur Strafe zurückzahlen muss.

-- Editiert von der_bär am 23.02.2022 23:31

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von der_bär):
Bei Sozialstunden würde sich das sowieso leichter gestalten, wenn die dann auch noch an den Wochenenden möglich wären, dann umso besser, sollte es dazu kommen.

Als kleine Ergänzung: an muss dann auch eine Stelle finden die dazu kompatibel ist.
Wenn es dann nur die Stelle im Tierheim ist, bei der die Hunde und Katzenklos geleert werden, mus sman dann halt da durch.



Zitat (von der_bär):
Daher bin ich bisher davon ausgegangen, dass sich da einfach nie jemand gemeldet hat oder ich das dann eben zusätzlich zur Strafe zurückzahlen muss.

Dann sollte man da mal dringend aktiv werden, denn eine vollständige Widergutmachung macht sich immer gut.
Gibt dann keinen Riesenrabatt, aber wenn der Richter das eine oder andere entscheiden muss, könnte es positiv wirken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von der_bär):
Bisher hatte ich das Bild im Kopf: Im Falle, dass die Verhandlung zum Arrest führt, darf ich noch ein paar Sachen packen und dann geht's in Haft.


Nein, das passiert nicht

Zitat (von der_bär):
Kommt Geldstrafe gar nicht in Frage?


Im Jugendrecht gibt es keine Geldstrafen und bei Anwendung von Erwachsenenrecht wäre man auch aus dem Bereich der Geldstrafen raus. Es dürfte ja gewerbsmäßiger Betrug in 10-15 Fällen angeklagt werden. Schon die Mindeststrafe für 1 Fall sind da 6 Monate Freiheitsstrafe. Da würde man also auch bei min. 1 Jahr landen, eher mehr. Zur Bewährung - wie gesagt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
der_bär
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Als kleine Ergänzung: an muss dann auch eine Stelle finden die dazu kompatibel ist.
Wenn es dann nur die Stelle im Tierheim ist, bei der die Hunde und Katzenklos geleert werden, muss man dann halt da durch.


Nur zur Klarstellung, weil man übers Internet manches schwer rüberbringen kann: Ich "beschwere" mich nicht über die mögliche Strafe, wie sie denn dann auch kommen mag. Ich hab mehrere ernsthafte Straftaten begangen und nur weil ich mein Leben komplett geändert habe, verschwindet der zugefügte Schaden ja nicht.
Mich interessiert einfach, was in der Situation möglich ist und was nicht.
Auch Hoffnungen sind freilich dabei, aber das ist denke ich normal, wenn eine Strafe ansteht.

Zitat (von Harry van Sell):
Dann sollte man da mal dringend aktiv werden, denn eine vollständige Widergutmachung macht sich immer gut.
Gibt dann keinen Riesenrabatt, aber wenn der Richter das eine oder andere entscheiden muss, könnte es positiv wirken.


Danke auch noch mal für den Hinweis.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Im Jugendrecht gibt es keine Geldstrafen und bei Anwendung von Erwachsenenrecht wäre man auch aus dem Bereich der Geldstrafen raus. Es dürfte ja gewerbsmäßiger Betrug in 10-15 Fällen angeklagt werden. Schon die Mindeststrafe für 1 Fall sind da 6 Monate Freiheitsstrafe. Da würde man also auch bei min. 1 Jahr landen, eher mehr. Zur Bewährung - wie gesagt.


Auch für die Infos noch mal vielen Dank. Sind insgesamt ein paar Sachen, die ich "hören wollte" und ein paar Sachen, bei denen das sicherlich nicht so ist, aber letztendlich geht es ja nicht um Wunschdenken, sondern sich realistisch darauf vorzubereiten und wenn's doch besser kommt, dann nimmt man das natürlich mit.



Eine Frage noch, die sich nicht direkt auf den Fall bezieht, nehme ihn aber der Einfachheit halber als Beispiel.

Angenommen ich bekäme nach Erwachsenenrecht 1 Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung über 2 Jahre. Heißt ja nur ich darf keine Straftaten begehen in der Zeit, was ich die letzten 2 Jahre auch nicht hab und generell für die meisten nicht so schwer zu bewerkstelligen sein sollte.
Also fast wie ein "Freifahrtschein", was ich irgendwo bedenklich fände. Wenn ich sowieso nicht vorhabe, weitere Straftaten zu begehen, wäre das ja keine "richtige" Strafe, sondern eher was wie die gelbe Karte beim Fußball.
Oder vielleicht übersehe ich da etwas?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von der_bär):
Heißt ja nur ich darf keine Straftaten begehen in der Zeit,

Doch, Du darfst tatsächlich so viele Straftaten in der Zeit begehen wie Du magst.
Nur wird dann die Bewährung widerrufen und die Strafen für die neuen Straftaten komm hintern dran.

Man sollte also tunlichst keine Straftaten begehen in der Zeit.



Zitat (von der_bär):
Wenn ich sowieso nicht vorhabe, weitere Straftaten zu begehen, wäre das ja keine "richtige" Strafe, sondern eher was wie die gelbe Karte beim Fußball.

Richtig, genau so ist das Konstrukt auch gedacht, es ist ein Warnschuss, man soll zeigen das man sich "bewährt".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
der_bär
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man sollte also tunlichst keine Straftaten begehen in der Zeit.


Sonst auch nicht unbedingt, in was für eine Lage man sich bringen kann, sieht man ja hier.

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig, genau so ist das Konstrukt auch gedacht, es ist ein Warnschuss, man soll zeigen das man sich "bewährt".


Ok, danke für die Erklärung.

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#12
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2019 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat (von der_bär):
Heißt ja nur ich darf keine Straftaten begehen in der Zeit...


Es ist so, dass im Rahmen der Bewährung gleichzeitig auch noch Auflagen / Weisungen erteilt werden.

Zum Beispiel eine (mehr oder weniger empfindliche) Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung oder Schadenswiedergutmachung.

Und evt. wird man eben der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt, zu dem man Kontakt halten muss.

Auch die Person, die eine Bewährungsstrafe bekommt, "spürt" irgendwie was davon. ;-)

-- Editiert von Dirrly am 24.02.2022 19:36

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#13
 Von 
der_bär
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Es ist so, dass im Rahmen der Bewährung gleichzeitig auch noch Auflagen / Weisungen erteilt werden.

Zum Beispiel eine (mehr oder weniger empfindliche) Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung oder Schadenswiedergutmachung.

Und evt. wird man eben der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt, zu dem man Kontakt halten muss.

Auch die Person, die eine Bewährungsstrafe bekommt, "spürt" irgendwie was davon. ;-)


Genau was ich wissen wollte, danke!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
der_bär
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke viel mehr gibt es momentan weder zu sagen, noch zu fragen. Zumindest ohne Glaskugel.
Demnach werde ich mich dann bei relevanten Updates melden, da mir besonders aufgefallen ist, dass nahezu niemand mehr von sich hören lässt, wenn es dann "vorbei" ist, gerade dann, wenn die Theorie aufhört und die Realität das eigentlich Interessante offenbart hat.

Bis dahin!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Heißt ja nur ich darf keine Straftaten begehen in der Zeit, was ich die letzten 2 Jahre auch nicht hab und generell für die meisten nicht so schwer zu bewerkstelligen sein sollte. Also fast wie ein "Freifahrtschein", was ich irgendwo bedenklich fände. Neben den Auflagen und Weisungen, die schon beschrieben wurden, steht das Ganze auch im Führungszeugnis und behindert das berufliche Fortkommen. Im Übrigen wird jede 3. Bewährung widerrufen - mit dem "keine Straftaten begehen" ist es wohl doch nicht so ganz einfach...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, Du darfst tatsächlich so viele Straftaten in der Zeit begehen wie Du magst.
Harry, alter Wortklauber. Du haust gerne Fragesteller in die Pfanne, weil sie sich Deiner Meinung nach ungenau ausdrücken, und dabei haust selbst so einen orthographischen Klops raus, der plötzlich Straftaten legalisiert.

Da kann man nur den Kopf schütteln.

-- Editiert von Demonio am 25.02.2022 10:08

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
der_bär
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

So, kleines Update nach dem Gespräch, das sehr gut lief, soweit ich das beurteilen kann. Zumindest bin ich jetzt beruhigter dadurch.

Die Anklage lautet Betrug in 10 Fällen (Schaden 2.520€) und versuchter Betrug in 8 Fällen (5.380€, wenn ich mich richtig erinnere) und Diebstahl eines Namensschildes.

Ich habe größtenteils das Geständnis "wiederholt", bzw. ähnelte sich mein Vorbereitungsbogen sehr mit diesem. War ja aber mehr oder weniger klar, gestanden habe ich damals schon alles und es kamen nur noch nachträgliche Ansichten und Details/Aufklärungen von Unklarheiten dazu.

Es wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Jugendstrafrecht angewendet und eine Jugendstrafe (sowieso keinesfalls ohne Bewährung) hält die Jugendgerichtshelferin für ausgeschlossen.

Aufgrund der persönlichen Lebensumstände zum Zeitpunkt und der mittlerweile (nahezu*) vollständigen Wiedergutmachung wollte sie einen Jugendarrest nicht ausschließen, geht jedoch nicht davon aus.
ABER: das letzte Wort hat natürlich das Gericht.

*einen der beiden Shops, an die ich mich nicht erinnern konnte, konnte die Polizei nicht mehr ermitteln, da keine Anzeige erstattet wurde. Der Schaden war aber in dem Fall vergleichsweise gering.

Für ein Diversionsverfahren hielt sie es ganz klar für eine zu schwere Tat, aber sie geht von Sozialstunden aus oder falls sich die Situation bis zur Verhandlung verändern sollte, gegebenenfalls eine Geldauflage als "Ersatz" dafür mit einer kleinen Chance auf Arrest.


Der Rest wird sich dann in der Hauptverhandlung rausstellen, aber ich soll mich darauf einstellen, dass es erst im Sommer zu dieser kommt.

-- Editiert von der_bär am 08.03.2022 15:32

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, die Prognose würde ich so unterschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

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