Computerbetrug und Verstoß gegen das Urheberrechts

1. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Karsten221
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Computerbetrug und Verstoß gegen das Urheberrechts

Hallo,

ich habe Post von der Staatsanwaltschaft bekommen mit dem Tatvorwurf Computerbetrug mit der Tatzeit 08.07.2012 bis 17.09.2014.

In dem Schreiben steht, dass vorbehaltlich meiner Zustimmung von der Erhebung einer Klage abgesehen wurde und das Verfahren eingestellt wird, wenn ich bis zum 5.März 400 .- Euro zahle.

Ist das so ein üblicher Vorgang ohne mir irgend welche Details zu nennen?

Hab noch nie was mit solcher Post zutun gehabt. Ein Rat zum weiteren Vorgehen wäre mir Hilfreich

Danke
Mit freundlichen Grüßen
Karsten221

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ein Rat zum weiteren Vorgehen wäre mir Hilfreich Gemeinhin erinnert man sich ja an Straftaten, die man begangen hat. Wenn Sie völlig sicher sind, nichts gemacht zu haben, dann lehnen Sie halt ab. In der Regel aber empfiehlt es sich, solche Angebote anzunehmen, denn billiger wird es nicht und auch das "Vergnügen" einer öffentlichen Hauptverhandlung will nicht jeder haben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Ist das so ein üblicher Vorgang ohne mir irgend welche Details zu nennen?


Ja, ... wie mümmel schon sagte erinnert man sich ja normalerweise auch an 3,5 Jahre zurückliegende Sachverhalte, bei denen einem strafrechtlich relevantes Handeln vorgeworfen wurde. Im Normalfall wurde man seinerzeit auch dazu von der Polizei vernommen, bzw. bekam zumindest die Gelegenheit zur Aussage (egal, ob man sie dann genutzt hat, oder nicht)

Und komplett "anhungslos" scheinen Sie ja auch nicht zu sein, denn sonst hätten Sie ja vermutlich eher geschrieben, dass Sie noch überhaupt nie eine Straftat begangen haben, oder zumindest zwischen 2012 und 2014 keine begangen haben.

Da wir nicht wissen, was für Taten hier in Rede stehen, vor allem nicht wie viele Einzeltaten (aber bei einer Zeitspanne von 2 Jahren) werden es sicherlich mehrere rechtlich selbständige Einzeltaten sein) können wir auch nicht beurteilen, ob 400,00 € ein "guter Deal" sind. Im Normalfall wohl schon, denn eine Verurteilung würde mit einiger Sicherheit einiges teurer werden und hätte auch eine "Vorstrafe" zur Folge, die so (bei einer Einstellung) unterbleibt.

Andererseits können wir natürlich auch nicht wissen/beurteilen, ob grds. ein Freispruch zu erreichen wäre, wenn man es auf eine Anklage und eine Hauptverhandlung ankommen lässt.

Auf diese Fragen (bzw. die Antworten darauf) kommt es aber halt an, was die Entscheidung über das -schlaueste- weitere Vorgehen angeht.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.03.2018 19:14

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Karsten221
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Ist das so ein üblicher Vorgang ohne mir irgend welche Details zu nennen?


Ja, ... wie mümmel schon sagte erinnert man sich ja normalerweise auch an 3,5 Jahre zurückliegende Sachverhalte, bei denen einem strafrechtlich relevantes Handeln vorgeworfen wurde. Im Normalfall wurde man seinerzeit auch dazu von der Polizei vernommen, bzw. bekam zumindest die Gelegenheit zur Aussage (egal, ob man sie dann genutzt hat, oder nicht)

Und komplett "anhungslos" scheinen Sie ja auch nicht zu sein, denn sonst hätten Sie ja vermutlich eher geschrieben, dass Sie noch überhaupt nie eine Straftat begangen haben, oder zumindest zwischen 2012 und 2014 keine begangen haben.

Da wir nicht wissen, was für Taten hier in Rede stehen, vor allem nicht wie viele Einzeltaten (aber bei einer Zeitspanne von 2 Jahren) werden es sicherlich mehrere rechtlich selbständige Einzeltaten sein) können wir auch nicht beurteilen, ob 400,00 € ein "guter Deal" sind. Im Normalfall wohl schon, denn eine Verurteilung würde mit einiger Sicherheit einiges teurer werden und hätte auch eine "Vorstrafe" zur Folge, die so (bei einer Einstellung) unterbleibt.

Andererseits können wir natürlich auch nicht wissen/beurteilen, ob grds. ein Freispruch zu erreichen wäre, wenn man es auf eine Anklage und eine Hauptverhandlung ankommen lässt.

Auf diese Fragen (bzw. die Antworten darauf) kommt es aber halt an, was die Entscheidung über das -schlaueste- weitere Vorgehen angeht.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.03.2018 19:14



Der Meinung war ich halt auch, dass man im Normalfall die Fakten genannt bekommt und man die Möglichkeit hat, sich zu äussern.

Natürlich weiss ich was die werten Damen und Herren da meinen, allerdings ist das für mich eher eine Vermutung derer. Denn eine Hausdurchsuchung oder ähnliches hab es nicht.

Es dreht sich da um ein Vergehen, in dem Pay-TV freigeschaltet wurde und mir ist nicht nachvollziehbar wie die direkt auf mich kommen. Da mich mehr oder minder ja niemand direkt erwischt hat. Ginge nur über eine Verfolgung meiner IP-Adresse, wobei da wahrscheinlich meine ganze Hausgemeinschaft Zugriff hatte.

Vielen Dank für die Antworten bis dato

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Natürlich weiss ich was die werten Damen und Herren da meinen, allerdings ist das für mich eher eine Vermutung derer. Denn eine Hausdurchsuchung oder ähnliches hab es nicht.


Aber eine Ladung zur Vernehmung oder einen Anhörungsbogen wird es ja mal gegeben haben?! Auch wenn man der Ladung ggf. keine Folge geleistet hat oder den Anhörungsbogen nicht ausgefüllt hat.

Zitat:
und mir ist nicht nachvollziehbar wie die direkt auf mich kommen


Naja, irgendwie haben sie es offenbar hinbekommen...

Zitat:
Ginge nur über eine Verfolgung meiner IP-Adresse


Oder eine Zeugenaussage von jemandem, dem man auch "Pay TV freigeschaltet" hat und der erwischt wurde (ggf. auch mit ganz was anderem) und sich ein paar Pluspunkte sammeln wollte, nach dem Motto "Ich weiß da was ..." ?!

Wenn man die Straftat(en) tatsächlich begangen hat, ist eine Einstellung gegen 400,00 € kein schlechter Deal. Wie gesagt; Finanziell überschaubar und keine Vorstrafe, da keine Verurteilung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Karsten221
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:

Aber eine Ladung zur Vernehmung oder einen Anhörungsbogen wird es ja mal gegeben haben?! Auch wenn man der Ladung ggf. keine Folge geleistet hat oder den Anhörungsbogen nicht ausgefüllt hat.


Ja eben nicht. Nur dieses eine Schreiben. Das ist es ja was mich so verwundert.

0x Hilfreiche Antwort

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