Guten Tag,
ich habe heute ein Paket per DHL erhalten, bei dem der Inhalt fehlte.
Das Paket hat mein Vater entgegen genommen und dafür unterschrieben.
Dies habe ich dem Online-Shop mitgeteilt und auch Fotos vom Paket selbst angehängt.
Nun schreibt der Online-Shop, dass er eine Untersuchung bei DHL einleiten werde und den Vorfall der Polizei melden werde.
Ich solle angeben, wann ich Zuhause sein werde, damit DHL und die Polizei weitere Nachforschungen anstellen können.
Jetzt bin ich etwas verunsichert und bin schon fast dazu geneigt, den Fall auf sich beruhen zu lassen und dem Online-Shop nicht mehr zu antworten. Oder noch hinzuzufügen, dass sich der Artikel nun doch im Paket angefunden hat.
Ich möchte weder meinen Vater in diesen Vorfall involvieren, noch habe ich Lust, mich terminlich für eine Befragung durch die Polizei zur Verfügung zu stellen.
Meine Frage wäre: was sind nun meine Möglichkeiten und habe ich zu befürchten, dass die Polizei irgendwann unangemeldet vor meiner Haustür steht?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Der Hans
-- Editiert von User am 17. Oktober 2023 17:25
DHL - Paket leer eingetroffen
Das erste was passieren wird, ist wahrscheinlich, dass ein DHL-Mitarbeiter das leere Paket abholen wird.
Zitat:habe ich zu befürchten, dass die Polizei irgendwann unangemeldet vor meiner Haustür steht?
Nicht sehr wahrscheinlich, aber auch nicht ausgeschlossen.
Hallo drkabo,
vielen Dank für Deine Antwort.
Das ein DHL-Mitarbeiter das Paket abholen wird, sehe ich ja noch als logische Konsequenz.
Aber warum fragt der Online-Händler, wann ich denn voraussichtlich Zuhause anzutreffen sein werde, damit die Polizei Nachforschungen anstellen kann? Auch habe ich wenig Lust, dass die Polizei bei mir ins Haus kommt (Stichwort: Nachbarn).
Kann ich das denn ablehnen?
Finde ich irgenwie unseriös. Zumal die Bestellung keinen allzu großen Wert wie Schmuck oder Luxusuhr enthielt.
Vor einigen Jahren kam schon mal ein Paket leer bei mir an (eine Sonnenbrille). In diesem Fall gab es ohne Probleme eine Ersatzlieferung.
Vielen Dank für Deine Einschätzung.
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Zitat :den Fall auf sich beruhen zu lassen und dem Online-Shop nicht mehr zu antworten.
Kann man machen, nur werden vermutlich weder DHL noch die Polizei das auf sich beruhen lassen.
Zitat :Oder noch hinzuzufügen, dass sich der Artikel nun doch im Paket angefunden hat.
Mit der größte Fehler den man wohl machen kann ...
Einige Sinnzusammenhänge verstehe ich noch nicht so ganz und würde da ggf. um weiteren Nachtrag bitten.
Wenn auch die Wortwahl vielleicht ungünstig gewählt ist, so erscheint mir der Händler eher hochmotiviert, den Sachverhalt aufzuklären. Vielleicht hat er in dem Bereich ja auch eine Häufung entsprechender Fälle festgestellt? Hier kämen auch gleich mehrere Straftatbestände in Frage, die nach den bisherigen Schilderungen verwirklicht worden sein könnten. Dass Dienstleister und Polizei motiviert werden, Nachforschungen anzustellen und sogar terminliche Gegebenheit abgeklärt werden, empfinde ich erstmal zumindest nicht als unseriös, gerade in Anbetracht eines zunehmenden Massenphänomens.Zitat :Finde ich irgenwie unseriös.
Das ist eher unüblich für die Betroffenen einer (bzw. mehrerer) Straftaten. Jedenfalls halte ich es für unwahrscheinlich, dass die Polizei (egal wo) noch die Kapazitäten hat, auf gut Glück herauszufahren, um einem vermissten (nicht höherwertigen) Paketinhalt auf die Spur zu kommen. Vielleicht wäre dies die Annahme des Händlers, die Hoffnung des Naiven oder auch aller von uns, die sich einen gesunden Rechtsstaat wünschen. Von der Realität ist dies aber ein Stück weit entfernt.Zitat :noch habe ich Lust, mich terminlich für eine Befragung durch die Polizei zur Verfügung zu stellen.
An dieser Stelle möchte ich zwischendurch auch einmal an die eigene Haltung appellieren: "Jemand fängt mein Paket ab, entwendet den Inhalt - kein Problem, dann bekomme ich einfach eine Ersatzlieferung." ist ja gut und schön, zeugt aber von keinem wirklichen Blick über den Tellerrand. Daher fände ich es eigentlich begrüßenswert, dass man mit den Beteiligten (wenn sie denn überhaupt tätig werden) zusammenarbeitet.
Dies ist der Punkt, ab dem ich das Thema so gar nicht mehr nachvollziehen kann. Man ist hier ganz offensichtlich (zumindest mittelbar) Geschädigter - sei es aufgrund eines Fehler in der Logistikkette oder einer (vorsätzlichen) Straftat. Wieso sollte man "die Sache auf sich beruhen lassen", weil man (warum auch immer) kein Interesse daran hat, sich für etwaige Ermittlungen zur Verfügung zu stellen? Das verstehe ich nicht so recht.Zitat :bin schon fast dazu geneigt, den Fall auf sich beruhen zu lassen und dem Online-Shop nicht mehr zu antworten. Oder noch hinzuzufügen, dass sich der Artikel nun doch im Paket angefunden hat.
-- Editiert von User am 17. Oktober 2023 22:25
Zitat :Kann man machen, nur werden vermutlich weder DHL noch die Polizei das auf sich beruhen lassen.
Ich möchte halt einfach nicht zu viel Zeit und Mühe in diese Angelegenheit investieren.
Hinzukommt, dass ich das Paket an die Adresse meiner Eltern hab liefern lassen, da ich die Adresse als "Biefkasten" nutze, da meine Eltern beide nicht mehr arbeiten und öfter Zuhause sind als ich. Ich bin dort allerdings ebenfalls noch gemeldet, wohne aber mit meiner Freundin seit kurzer Zeit zusammen (noch nicht umgemeldet).
Zitat :Mit der größte Fehler den man wohl machen kann ...
Das habe ich mir auch schon gedacht, dass das nicht des Rätsels Lösung sein kann.
Wie sollte ich denn jetzt am Besten vorgehen? Dem Online-Händler einen Termin für die Nachforschungen von DHL und Polizei nennen und dann den Sachverhalt schildern? Ist denn überhaupt gesagt, dass DHL und Polizei zu dem Termin Zeit haben?
Finde ich alles ein bisschen kurios - wie gesagt vor mehreren Jahren war es relativ unkompliziert (Vorfall: Sonnenbrille).
Zitat :Dies ist der Punkt, ab dem ich das Thema so gar nicht mehr nachvollziehen kann. Man ist hier ganz offensichtlich (zumindest mittelbar) Geschädigter - sei es aufgrund eines Fehler in der Logistikkette oder einer (vorsätzlichen) Straftat. Wieso sollte man "die Sache auf sich beruhen lassen", weil man (warum auch immer) kein Interesse daran hat, sich für etwaige Ermittlungen zur Verfügung zu stellen? Das verstehe ich nicht so recht.
Danke für Deinen Beitrag. Es ist halt so, dass ich zeitlich aktuell sehr eingebunden bin (Arbeit, Familie) und ich trotz allem nicht wirklich nachvollziehen kann, wieso ICH jetzt für eventuelle Befragungen zur Verfügung stehen soll. Zumal dies dann wohl bei der Adresse meiner Eltern erfolgen soll (meine Eltern sind schon etwas älter und ich belaste Sie ungern mit solchen Dingen, wie Polizei-Besuche) oder kann ich eine Alternativ-Adresse vorschlagen?
Verstehe mich bitte nicht falsch, ich trage gerne zu einem gesunden Rechtsstaat bei aber eine persönliche Befragung durch die Polizei bei mir Zuhause, aufgrund einem leeren Paket, halte ich einfach für überzogen...
Da wurde ja weniger Aufwand betrieben, als mein Fahrrad gestohlen wurde...
Ah, jetzt verstehe ich die Sache schon wesentlich besser.
Den bisherigen Aufwand betreibt ja auch nur der Händler (vielleicht aus versicherungstechnischen Gründen). Dass die Polizei hier mehr Aufwand investieren wird als bei der Sache mit dem gestohlenen Fahrrad steht in den Sternen (dürfte erfahrungsgemäß aber unwahrscheinlich sein).Zitat :Da wurde ja weniger Aufwand betrieben, als mein Fahrrad gestohlen wurde...
Man könnte dem Händler höflich mitteilen, dass man beruflich usw. sehr eingespannt ist und entweder ein Zeitfenster nennen, in dem das Paket abgeholt werden kann oder anbieten, es in einem DHL-Shop/Packstation aufzugeben. Zur Erreichbarkeit für die Polizei muss man sich da nicht äußern, denn der Händler koordiniert keine polizeilichen Maßnahmen
Zitat :Ich möchte halt einfach nicht zu viel Zeit und Mühe in diese Angelegenheit investieren.
Hinzukommt, dass ich das Paket an die Adresse meiner Eltern hab liefern lassen, da ich die Adresse als "Biefkasten" nutze, da meine Eltern beide nicht mehr arbeiten und öfter Zuhause sind als ich.
Man selber kann nicht wirklich was zur Aufklärung beitragen, da man das Paket gar nicht in Empfang genommen hat. Ansprechpartner wäre hier wohl erst mal der Vater, insofern wäre dieser anzugeben.
Zitat :Polizei-Besuche
Die systematisch kaputtgesparte und unterbesetze Polizei hat keine Neigungen zu Hausbesuchen in solchen Fällen. Es sei denn man wohnt in einem ländlich geprägten Raum, in dem der spannendste Teil der Polizeiarbeit des letzten Monats 2 Falschparker und eine entlaufenen Katze waren.
Anderenfalls wird man wohl eher was schriftliches bekommen.
Zitat :wie gesagt vor mehreren Jahren war es relativ unkompliziert (Vorfall: Sonnenbrille).
Inzwischen sind derartige Fälle in einem solchen Ausmaß, das die Verkäufer dazu neigen das nicht mehr so einfach hinzunehmen und abzuschreiben - die können sich das schlicht nicht mehr leisten.
Zitat :Man könnte dem Händler höflich mitteilen, dass man beruflich usw. sehr eingespannt ist und entweder ein Zeitfenster nennen, in dem das Paket abgeholt werden kann oder anbieten, es in einem DHL-Shop/Packstation aufzugeben.
Das ist ein guter Tipp, den ich beherzigen werde - vielen Dank.
Was mich noch interessieren würde: was hat DHL davon, das Paket abzuholen bzw. wenn ich es bei einem DHL-Shop vorbei bringe? Die untersuchen ja wohl kaum das Paket nach DNA oder Fingerabdrücken oder?
Zitat :Zur Erreichbarkeit für die Polizei muss man sich da nicht äußern, denn der Händler koordiniert keine polizeilichen Maßnahmen
Ebenfalls danke für diesen Hinweis. Das habe ich mir nämlich auch schon gedacht. Selbst bei Verkehrsdelikten (spreche hier nicht aus eigener Erfahrung) ist es ja ebenfalls eher so, dass der Hergang per handschriftlichem Formular geschildert werden muss.
Zitat :Ansprechpartner wäre hier wohl erst mal der Vater, insofern wäre dieser anzugeben.
Kommt man hier drum herum? Ich würde meinen Vater ungerne mit dieser Angelegenheit belasten und statt dessen mich als Empfangsperson angeben...
Wenn ich so darüber nachdenke, kaufe ich das nächste Mal lieber beim Einzelhandel...
-- Editiert von User am 18. Oktober 2023 01:00
Also dazu hat der überaus geschätzte Vorredner ja schon ausgeführt. In einer heilen Welt wäre es natürlich so, dass zwei freundliche Polizeibeamte - termingerecht - vorbeikämen, um das Paket in Augenschein zu nehmen, Nachbarn zu befragen usw. In der Realität ist es aber leider wahrscheinlicher, dass der Händler, der die Strafanzeige erstattet in einigen Monaten (wenn überhaupt) darüber informiert wird, dass das Strafverfahren eingestellt wurde.Zitat :Selbst bei Verkehrsdelikten (spreche hier nicht aus eigener Erfahrung) ist es ja ebenfalls eher so, dass der Hergang per handschriftlichem Formular geschildert werden muss.
..passt nicht zu..Zitat :Verstehe mich bitte nicht falsch, ich trage gerne zu einem gesunden Rechtsstaat bei
Wir befinden uns hier ja nun auf keinem Ponyhof, sondern offensichtlich im Strafrecht. Und durch die Anzeige einer leeren Paketsendung ggü. dem Händler hat man strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen mittelbar verursacht. Dann möge man doch nun bitte tunlichst davon Abstand nehmen, irgendwelche beweiserheblichen Gegebenheiten zu verdrehen. Also für ein "Da war doch etwas drin im Paket!" oder "Mein Vater hat es gar nicht angenommen!" ist es nun wirklich zu spät.Zitat :Ich würde meinen Vater ungerne mit dieser Angelegenheit belasten und statt dessen mich als Empfangsperson angeben...
Zitat :Ich würde meinen Vater ungerne mit dieser Angelegenheit belasten
Durchaus verständlich, nur hat man das nun nicht mehr in der Hand.
Zitat :statt dessen mich als Empfangsperson angeben...
Falschaussagen gegenüber DHL, Verkäufer, Polizei, eventuell Staatsanwalt und sogar Gericht können sehr unangenehme Konsequenzen haben.
Insofern kann man davon nur abraten.
Zitat :In der Realität ist es aber leider wahrscheinlicher, dass der Händler, der die Strafanzeige erstattet in einigen Monaten (wenn überhaupt) darüber informiert wird, dass das Strafverfahren eingestellt wurde.
Also stellt der Händler vermutlich eine online Strafanzeige gegen Unbekannt?
Das Verfahren wird/kann dann voraussichtlich wegen Nichtermittlung des Täters (vorläufig) eingestellt?
Diese Nachricht vom Händler hat mich doch sehr verunsichert. Ich habe tatsächlich etwas Sorge... Was ist, wenn DHL keine Ursache beim Nachforschungsantrag ermitteln kann? Bin ich dann in der Pflicht zu beweisen, dass der Artikel tatsächlich gefehlt hat?
Stichwort: Betrug, Betrugsversuch, Gerichtsverhandlung, usw.
Bei meiner Freundin hat im Paket ebenfalls mal ein Artikel gefehlt (Make-Up). Sie ist meines Wissens auf den Kosten sitzen geblieben...
Zitat :Und durch die Anzeige einer leeren Paketsendung ggü. dem Händler hat man strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen mittelbar verursacht. Dann möge man doch nun bitte tunlichst davon Abstand nehmen, irgendwelche beweiserheblichen Gegebenheiten zu verdrehen.
Wird in jedem Fall berücksichtigt und zur Kenntnis genommen. Vielen Dank.
Wie schätzt Ihr ein, wie es weiter gehen wird? Ich werde dem Händler heute antworten. Was sollte ich in diesem Fall am besten antworten?
-- Editiert von User am 18. Oktober 2023 07:03
Nachtrag:
Was mir hierzu noch einfällt: ich habe vor 3 Monaten schon Mal bei dem Händler bestellt und dabei gab es keine Komplikationen.
Nachtrag: mein E-Mail Entwurf
vielen Dank für Ihre so zeitnahe Rückmeldung.
Gerne stehe ich Ihnen, DHL und der Polizei für Rückfragen und zur Klärung des Sachverhalts zur Verfügung.
Da ich bis Ende der kommenden Woche voraussichtlich nur sehr temporär Zuhause sein werde, wäre es gut, wenn Sie im Vorfeld einen Termin mit DHL und der Polizei abstimmen könnten.
Kann ich ggf. in der Form unterstützen, dass ich das Paket an eine DHL Filliale in meiner Nähe abgebe - natürlich unter Angabe von Daten zur direkten Zuordnung?
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
-- Editiert von User am 18. Oktober 2023 07:28
Zitat :Bin ich dann in der Pflicht zu beweisen, dass der Artikel tatsächlich gefehlt hat?
Stichwort: Betrug, Betrugsversuch, Gerichtsverhandlung, usw.
Wenn man Dich dabei erwischt, dass irgendetwas an Deiner Aussage unwahr ist, dann kann das durchaus auch Ermittlungen gegen Dich auslösen.
Zitat :Wenn man Dich dabei erwischt, dass irgendetwas an Deiner Aussage unwahr ist, dann kann das durchaus auch Ermittlungen gegen Dich auslösen.
Der Artikel war nicht im Paket... Es war ein Paketklebeband an der Unterseite angebracht. Hätte ich ggf. erwähnen sollen.
Die Frage ist dann nur, ob bei DHL festgestellt werden kann, wie dies passieren konnte.
Noch als Info: Versendet wurde aus den Niederlanden, falls das eine Veränderung der Sachlage mit sich zieht.
Also wenn man das Paket wirklich leer war (wovon ich jetzt mal ausgehe) gibt es eigentlich wenig Gründe, nicht einfach eine Zeugenaussage zu machen. Man könnte die Anzeige sogar selbst aufgeben, da muss man gar nicht auf das Unternehmen warten.
Zitat :Auch habe ich wenig Lust, dass die Polizei bei mir ins Haus kommt (Stichwort: Nachbarn).
Was spricht dagegen, einfach vom Normalfall auszugehen? Eine Vernehmung findet auf einem Polizeirevier statt, nicht bei dem Zeugen/Beschuldigten bei Kaffee und Kuchen
Übrigens: Angenommen man hätte gegenüber dem Versandhändler wider besseren Wissens einfach behauptet, das Paket wäre leer gewesen, dann kann man eigentlich nur darauf hoffen, dass das Unternehmen keine Anzeige stellt. Zudem sollte man dann gedanklich in sich gehen und nie wieder so etwas in der Art versuchen.
Bzw. wie deusexmachina schrieb: Man muss dem Händler nicht mitteilen, wann man erreichbar ist, im Grunde ist man nicht verpflichtet, überhaupt mit diesem zu kommunizieren. Ein Versandhändler koordiniert keine Ermittlungen bei DHL und erst recht nicht bei der Polizei.
Allerdings spricht - insofern bei dieser Story alles korrekt ist - auch nichts dagegen, sich einfach kooperativ zu zeigen, das wäre ja auch im eigenen Interesse.
Zitat :Diese Nachricht vom Händler hat mich doch sehr verunsichert. Ich habe tatsächlich etwas Sorge...
Ja, der Händler will Sie etwas unter Druck setzen, denn er weiß nicht, ob das Paket unterwegs geklaut wurde oder ob es doch der Kunde war - irgendwie verständlich.
Zitat :Was spricht dagegen, einfach vom Normalfall auszugehen? Eine Vernehmung findet auf einem Polizeirevier statt, nicht bei dem Zeugen/Beschuldigten bei Kaffee und Kuchen
Davon gehe ich jetzt auch einfach mal aus. Ich lese mich aktuell in die Materie etwas ein und da findet man ja einiges an Horrorgeschichten: von Hausdurchsuchungen, bis Telefon abhören...
Zitat :Allerdings spricht - insofern bei dieser Story alles korrekt ist - auch nichts dagegen, sich einfach kooperativ zu zeigen, das wäre ja auch im eigenen Interesse.
Das habe ich jetzt auch einfach mal gemacht - s. meinen obigen Entwurf.
Zitat :Ja, der Händler will Sie etwas unter Druck setzen, denn er weiß nicht, ob das Paket unterwegs geklaut wurde oder ob es doch der Kunde war - irgendwie verständlich.
Empfinde ich ehrlich gesagt als nicht so angenehm. Ich habe das Gefühl unter Generalverdacht gestellt zu werden. Erst Recht mit der Aussage: das mitgeteilt werden soll, wann man Zuhause ist, damit DHL und Polizei "Nachforschungen" anstellen können...
Es ist ja auch verständlich, dass Händler nicht ohne Weiteres sagen: "Klar, ich erstatte Ihnen den Kaufpreis." Gerade in der heutigen Zeit.
Was meint Ihr, welche weiteren Schritte werden jetzt noch folgen? Ich fühle mich tatsächlich ein wenig gestresst... bin mit solchen Situationen nicht allzu vertraut (keine Vorstrafen oder sonstigen Kontakt mit der Polizei).
Zitat :Übrigens: Angenommen man hätte gegenüber dem Versandhändler wider besseren Wissens einfach behauptet, das Paket wäre leer gewesen, dann kann man eigentlich nur darauf hoffen, dass das Unternehmen keine Anzeige stellt.
Meine Frage wäre hierzu tatsächlich: kann der Händler auch aus "blauem Dunst" eine Anzeige stellen? Ich kann ja auch praktisch nicht das Gegenteil beweisen.
Ich mache mir wohl zu viele Sorgen. Male immer alles im "Worst-Case-Szenario": Hausdurchsuchung, Telefonabhören, Freiheitsstrafe - alles unschuldig und schwups.
Oder sollte ich einfach mal telefonisch beim Händler vorstellig werden?
-- Editiert von User am 18. Oktober 2023 10:34
Der Händler hat sich nun sinngemäß zurück gemeldet:
"Wir haben bereits eine Untersuchung bei DHL unter der Referenz: xxx eingeleitet.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich an DHL zu wenden, um den Vorfall zu melden. Bitte teilen Sie mit, dass Sie ein leeres Paket erhalten haben."
Ist ja eig. Hauptaufgabe des Händlers. Ich würde hier dann aber gerne unterstützen und den Klärungsprozess beschleunigen - wenn eine vollständige Klärung überhaupt möglich ist.
Wäre das in meinem Sinne, ebenfalls bei DHL vorstellig zu werden oder wälzt der Händler die Verantwortung gerade auf mich ab?
-- Editiert von User am 18. Oktober 2023 10:57
Also wie geschrieben: Angenommen man hätte diese Behauptung mit dem leeren Paket fälschlicherweise aufgestellt, sollte man am besten gar nichts mehr machen - vor allem nicht- die Sache auf die Spitze treiben. Derzeit scheint das Unternehmen noch keine Anzeige gestellt zu haben. Eine Rückerstattung ist ja auch noch nicht erfolgt.
Zitat :Davon gehe ich jetzt auch einfach mal aus. Ich lese mich aktuell in die Materie etwas ein und da findet man ja einiges an Horrorgeschichten: von Hausdurchsuchungen, bis Telefon abhören...
Da kommen mir eher solche Szenen aus einem Hollywood-Film in den Sinn, bei dem ein VAN mit mehreren Beamten vor Ihrem Haus steht und Sie überwacht bzw. abhört.
Keine Ahnung, wo man sich da einlesen kann bzw. zu was das gut sein sollte, aber vielleicht entstammt auch von dort aus dessen Wissen. Unter den gegeben Umständen wird - sofern es zu einer Anzeige kommt - eine Vorladung als Zeuge der Normalfall sein.
Der Händler wird auch nicht Sie direkt anzeigen, sofern er nicht völlig ahnungslos ist, sondern eine Anzeige wegen Diebstahls gegen Unbekannt stellen. Falls er Sie ohne Beweise beschuldigt, könnte er sich ansonsten selbst strafbar machen.
Zitat :Oder sollte ich einfach mal telefonisch beim Händler vorstellig werden?
Im Grunde spricht da meiner Ansicht nach nichts dagegen, der Händler scheint Sie aber bereits irgendwie auf dem Kieker zu haben, daher würde ich beim Schriftlichen bleiben. Ich sehe da auch keinen Vorteil für Sie.
Zitat :Was meint Ihr, welche weiteren Schritte werden jetzt noch folgen? Ich fühle mich tatsächlich ein wenig gestresst.
Es scheint im Moment noch keine Anzeige zu geben, also derzeit wohl keine. Ansonsten das Geschriebene.
Hallo Carsten,
zunächst vielen liebe Dank für Deine ausführliche Beantwortung meiner Beiträge und Fragen.
Zitat :Derzeit scheint das Unternehmen noch keine Anzeige gestellt zu haben. Eine Rückerstattung ist ja auch noch nicht erfolgt.
Das ist wohl richtig. Obwohl geschrieben wurde, die Sachlange an die Polizei weiterzuleiten. Kann allerdings bereits im Hintergrund laufen.
Ich gehe mal davon aus, dass die erste E-Mail als eine Art Abschreckung dienen sollte (hat bei mir jedenfalls wunderbar funktioniert, + trotz keiner Schuld bewusst! +).
Zitat :Da kommen mir eher solche Szenen aus einem Hollywood-Film in den Sinn, bei dem ein VAN mit mehreren Beamten vor Ihrem Haus steht und Sie überwacht bzw. abhört.
Ich gehe auch eher davon aus, dass dies bei organisierter Bandenkriminalität wohl eher der Fall sein wird, als bei einem Fall von wohl alltäglichem Paketdiebstahl.
Zitat :Der Händler wird auch nicht Sie direkt anzeigen, sofern er nicht völlig ahnungslos ist, sondern eine Anzeige wegen Diebstahls gegen Unbekannt stellen. Falls er Sie ohne Beweise beschuldigt, könnte er sich ansonsten selbst strafbar machen.
Dann bin ich schon etwas beruhigt. Ich mache mir halt noch Gedanken, was passiert, wenn der Nachforschungsantrag ergebnislos bleibt. Als Beispiel: DHL weist alle Schuld von sich und wer hat dann den "schw. Peter"?
Zitat :Unter den gegeben Umständen wird - sofern es zu einer Anzeige kommt - eine Vorladung als Zeuge der Normalfall sein.
Damit kann ich leben... Die Aussage würde ich auch bei meiner ortsansässigen Polizeidienststelle machen?
Nochmals besten Dank. Ich hoffe, der Schreck "leeres Paket" hat bald ein gutes Ende... Dann werde ich aber erstmal in die Stadt ziehen und dort einkaufen.
Zitat :Obwohl geschrieben wurde, die Sachlange an die Polizei weiterzuleiten. Kann allerdings bereits im Hintergrund laufen.
Theoretisch schon, allerdings kostest es Unternehmen Zeit und somit auch Geld, Anzeigen zu stellen. Falls sich der Fall von selbst löst, kann es gut sein, dass davon abgesehen wird, möglich ist es aber natürlich.
Zitat :Ich gehe mal davon aus, dass die erste E-Mail als eine Art Abschreckung dienen sollte (hat bei mir jedenfalls wunderbar funktioniert, + trotz keiner Schuld bewusst! +).
Würde ich auch so sehen. Finde die Kommunikation des Händlers fast schon etwas grenzwertig, bzw. zumindest nicht sehr professionell. Aber vielleicht hat er in der Vergangenheit einfach schon eine Menge ungute Erfahrungen mit solchen Dingen gemacht.
Zitat :Als Beispiel: DHL weist alle Schuld von sich und wer hat dann den "schw. Peter"?
Das ist die große Frage. DHL wird vermutlich nicht freiwillig gegenüber dem Händler erstatten und behaupten, sie haben das Paket (samt Inhalt) zugestellt.
Der Händler wiederum müsste Ihnen den Betrag erstatten. Wenn er das nicht freiwillig macht, müsste man notfalls klagen. Aber wer jetzt etwas (oder nicht) erstattet, darum wird sich die Polizei nicht kümmern, dafür müsste man sich notfalls einen Anwalt nehmen.
Zitat :Die Aussage würde ich auch bei meiner ortsansässigen Polizeidienststelle machen?
Ja, genau. Solange man nur die Wahrheit schildern muss, wird das keine große und komplizierte Sache.
Zitat :Der Händler wiederum müsste Ihnen den Betrag erstatten. Wenn er das nicht freiwillig macht, müsste man notfalls klagen. Aber wer jetzt etwas (oder nicht) erstattet, darum wird sich die Polizei nicht kümmern, dafür müsste man sich notfalls einen Anwalt nehmen.
Die Zahlung erfolgte über Paypal. Da hat man zur Not ja noch den Käuferschutz im Rücken. Natürlich ist mein Bestreben hier eine saubere Abwicklung zu erzielen und keine erzwungene Rückholung.
Zitat :Finde die Kommunikation des Händlers fast schon etwas grenzwertig, bzw. zumindest nicht sehr professionell.
Das sehe ich ebenso... hat mir gestern (heute auch noch) so einige Sorgenfalten bereitet.
Zitat :Ja, genau. Solange man nur die Wahrheit schildern muss, wird das keine große und komplizierte Sache.
Das denke ich ebenso.
Ich werde bei Zeit berichten, wie es weitergeht bzw. hoffentlich gut ausgegangen ist.
Danke nochmals an Alle hier Beteiligten für Eure sehr hilfreichen und netten Beiträge. To be continued...
Zitat :Was ist, wenn DHL keine Ursache beim Nachforschungsantrag ermitteln kann? Bin ich dann in der Pflicht zu beweisen, dass der Artikel tatsächlich gefehlt hat?
Es gibt da kein "muss" - erfahrungsgemäß ist es aber durchaus besser, wenn man seine Unschuld bewiesen kann.
Was wurde eigentlich beim Empfang quittiert?
- Erhalt eines Paketes
- Erhalt eines unbeschädigten Paketes
- Erhalt eines (unbeschädigten) Paketes mit korrektem Inhalt
- ...
Nachdem ich die vergangenen Kommentare überflogen habe, möchte ich an dieser Stelle einmal auf den Elefanten im Raum aufmerksam machen: Sollte (fiktiver Konjunktiv) sich dieser Fall tatsächlich so darstellen, dass das Paket eigentlich gar nicht leer war und man sich eine weitere Lieferung ertrügen wollte und sich im Rahmen dieses ellenlangen Themas lediglich aus den - nun verursachten - strafrechtlichen Ermittlungen herauswinden möchte, so wäre ich sauer - richtig sauer! Nur so viel dazu.
-- Editiert von User am 18. Oktober 2023 23:41
Zitat :Es gibt da kein "muss" - erfahrungsgemäß ist es aber durchaus besser, wenn man seine Unschuld bewiesen kann.
Das sehe ich auch so, nur kann ich es ja leider schlecht beweisen. Das Auspacken wurde schließlich nicht in irgendeiner Art und Weise dokumentiert.
Zitat :Nachdem ich die vergangenen Kommentare überflogen habe, möchte ich an dieser Stelle einmal auf den Elefanten im Raum aufmerksam machen: Sollte (fiktiver Konjunktiv) sich dieser Fall tatsächlich so darstellen, dass das Paket eigentlich gar nicht leer war und man sich eine weitere Lieferung ertrügen wollte und sich im Rahmen dieses ellenlangen Themas lediglich aus den - nun verursachten - strafrechtlichen Ermittlungen herauswinden möchte, so wäre ich sauer - richtig sauer! Nur so viel dazu.
Das kann ich mit guten Wissen und Gewissen verneinen. Wenn Deine Annahme daraus resultiert, dass ich oben den Paypal-Käuferschutz erwähnt habe, so kann ich versichern, dass ich diesen noch nie in irgendeiner Art und Weise in Anspruch nehmen musste oder wollte.
Ich möchte mich nur für jegliche Eventualitäten absichern. Es kann ja durchaus sein, dass der Nachforschungantrag bei DHL kein Ergebnis liefert, aus welchen Gründen auch immer. Ich bin einfach ein sehr gründlicher Mensch.
Ich fühle mich aktuell einfach nur maximal gestresst von dieser Situation... und glaube mir bitte, wenn ich sage, dass dieser Stress es mir persönlich absolut nicht Wert gewesen wäre, irgendeine Ware unentgeldlich zu erhalten.
-- Editiert von User am 19. Oktober 2023 07:28
Nochmal ein kurzer Nachtrag:
Ich würde jetzt einfach mal abwarten, was die Nachforschungen von DHL ergeben.
Richtigstellung: Das von mir hier etwas salopp geschriebene "to be continued" passt nicht zu meiner Verunsicherung in Hinsicht auf diesen Sachverhalt.
In diesem Moment ist es sicher das Beste, erst einmal abzuwarten, was das Ergebnis der Nachforschungen ergibt.
Ich werde mich hierzu gerne zurückmelden, sobald dieses vorliegt.
Ich bedanke mich bei allen Mitgliedern dieses Forums, für Ihre hilfreichen Beiträge und die Unterstützung.
Finde ich gut und akzeptiere ich auch ohne Weiteres. Eine gesunde Pedanterie ist auch rglm. nicht schädlich, passt allerdings nicht konsequent zu den bisherigen Schilderungen. Denn dann würde man tendenziell eben nicht in Betracht ziehen, Fünfe gerade sein zu lassen lassen und falsche Angaben zu machen, nur um polizeiliche Ermittlungstätigkeiten zu vermeiden, sondern würde - ganz im Gegenteil - hochmotiviert an diesen mitwirken. Ich schreibe lediglich aus meiner bescheidenen Erfahrung heraus.Zitat :Ich bin einfach ein sehr gründlicher Mensch.
Zitat :In diesem Moment ist es sicher das Beste, erst einmal abzuwarten, was das Ergebnis der Nachforschungen ergibt.
Das Ergebnis steht doch bereits fest.
Nachforschung DHL -> "Paket wurde ordnungsgemäß zugestellt."
Nachforschung Polizei Falls die überhaupt aktiv werden sollte-> "Täter konnte nicht ermittelt werden."
Falls DHL nicht anerkennt, dass das Paket leer war (wovon zu 99,9% auszugehen ist), bleibst Du schlicht auf dem Schaden sitzen.
Das ist schlicht falsch. Der Käufer hat einen Mangel gemeldet. Nun muss der Verkäufer beweisen, dass kein Sachmangel besteht. Erst wenn der Verkäufer dies beweisen kann, dann wird der Käufer auf dem Schaden sitzen bleiben. Ansonsten wird der Verkäufer nachliefern müssen.Zitat :Falls DHL nicht anerkennt, dass das Paket leer war (wovon zu 99,9% auszugehen ist), bleibst Du schlicht auf dem Schaden sitzen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
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